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Document 32017R0712

Verordnung (EU) 2017/712 der Kommission vom 20. April 2017 zur Festlegung des Bezugsjahrs und des Programms der statistischen Daten und Metadaten für Volks- und Wohnungszählungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR. )

C/2017/2433

OJ L 105, 21.4.2017, p. 1–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2017/712/oj

21.4.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 105/1


VERORDNUNG (EU) 2017/712 DER KOMMISSION

vom 20. April 2017

zur Festlegung des Bezugsjahrs und des Programms der statistischen Daten und Metadaten für Volks- und Wohnungszählungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über Volks- und Wohnungszählungen (1), insbesondere auf Artikel 5 Absätze 1 und 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Im Einklang mit Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 sollte die Kommission ein Bezugsjahr festlegen. Der jeweils von den Mitgliedstaaten ausgewählte Stichtag für das an die Kommission zu schickende Datenmaterial über die Volks- und Wohnungszählungen sollte in dieses Jahr fallen.

(2)

Im Einklang mit Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 sollte die Kommission ein Programm der statistischen Daten und Metadaten für die Volks- und Wohnungszählungen beschließen, die der Kommission vorzulegen sind.

(3)

Damit die Vergleichbarkeit der Daten aus den Volks- und Wohnungszählungen der Mitgliedstaaten gewährleistet ist und zuverlässige unionsweite Übersichten erstellt werden können, sollte es sich in allen Mitgliedstaaten um dasselbe Programm handeln.

(4)

Insbesondere ist es notwendig, den Inhalt, das Format und den Aufbau für die Hyperwürfel festzulegen, die in allen Mitgliedstaaten identisch sein sollten, sowie die speziellen Feldwerte und Merkmale, die die Mitgliedstaaten in diesen Hyperwürfeln verwenden können, und die Metadaten über die Themen.

(5)

In der Durchführungsverordnung (EU) 2017/543 der Kommission (2) werden die technischen Spezifikationen für die Zählungsthemen sowie für deren Untergliederungen festgelegt, die auf die Daten anzuwenden sind, die der Kommission für das Bezugsjahr 2021 übermittelt werden müssen.

(6)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System überein —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Gegenstand

Mit dieser Verordnung wird das Programm der statistischen Daten und Metadaten für die Volks- und Wohnungszählungen festgelegt, die der Kommission (Eurostat) für das Bezugsjahr 2021 übermittelt werden müssen.

Artikel 2

Begriffsbestimmungen

Es gelten die Begriffsbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 und die Spezifikationen im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/543 der Kommission. Für die Zwecke dieser Verordnung gelten außerdem folgende Begriffsbestimmungen:

1.

Die „Gesamtbevölkerung“ eines genau abgegrenzten geografischen Gebiets umfasst alle Personen, deren üblicher Aufenthaltsort nach Artikel 2 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 sich in diesem geografischen Gebiet befindet;

2.

ein „Hyperwürfel“ ist eine mehrdimensionale Kreuztabelle von Untergliederungen, die einen Feldwert für die Messung jeder Kategorie jeder Untergliederung enthält, die mit jeder Kategorie jeder anderen Untergliederung in diesem Hyperwürfel kreuztabelliert wird;

3.

ein „Feldwert“ ist die Information, die in einem Hyperwürfelfeld enthalten ist. Ein Feldwert kann entweder ein „numerischer Feldwert“ oder ein „spezieller Feldwert“ sein;

4.

ein „numerischer Feldwert“ ist ein numerischer Wert, der in einem Feld übermittelt wird, um die statistischen Informationen über die Beobachtung für dieses Feld zu liefern;

5.

ein „vertraulicher Feldwert“ ist ein numerischer Feldwert, der nicht verbreitet werden darf, damit die statistische Vertraulichkeit der Daten gemäß den Schutzmaßnahmen der Mitgliedstaaten zur Offenlegungskontrolle statistischer Daten geschützt wird;

6.

ein „nicht vertraulicher Feldwert“ ist ein numerischer Feldwert, bei dem es sich um keinen vertraulichen Feldwert handelt;

7.

ein „unzuverlässiger Feldwert“ ist ein numerischer Feldwert, der gemäß der Qualitätskontrolle der Mitgliedstaaten unzuverlässig ist;

8.

ein „spezieller Feldwert“ ist ein Symbol, das in einem Hyperwürfelfeld anstelle eines numerischen Feldwerts übermittelt wird;

9.

eine „Markierung“ ist ein Kode, der einem bestimmten Feldwert hinzugefügt werden kann, um ein besonderes Merkmal dieses Feldwerts zu beschreiben.

Artikel 3

Stichtag

Jeder Mitgliedstaat legt für die an die Kommission (Eurostat) zu übermittelnden Daten über die Volks- und Wohnungszählung einen Stichtag fest, der in das Jahr 2021 fällt. Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission vor dem 31. Dezember 2019 darüber, welchen Tag sie als Stichtag gewählt haben.

Artikel 4

Programm der statistischen Daten

(1)   Das Programm der statistischen Daten, die der Kommission (Eurostat) für das Bezugsjahr 2021 zu übermitteln sind, besteht aus den in Anhang I aufgeführten Hyperwürfeln.

(2)   Die Mitgliedstaaten übermitteln den speziellen Feldwert „entfällt“ nur in folgenden Fällen:

a)

ein Feld bezieht sich auf die Kategorie „entfällt“ mindestens einer Untergliederung; oder

b)

ein Feld beschreibt eine Beobachtung, die es in dem Mitgliedstaat nicht gibt.

(3)   Die Mitgliedstaaten ersetzen jeden vertraulichen Feldwert durch den speziellen Feldwert „nicht verfügbar“.

(4)   Auf Ersuchen eines Mitgliedstaats verzichtet die Kommission (Eurostat) auf die Veröffentlichung unzuverlässiger Feldwerte, die von diesem Mitgliedstaat übermittelt wurden.

Artikel 5

Metadaten über die Feldwerte

(1)   Sofern zutreffend, versehen die Mitgliedstaaten ein Hyperwürfelfeld mit folgenden Markierungen:

a)

„vertraulich“;

b)

„unzuverlässig“;

c)

„nach der ersten Datenübermittlung revidiert“;

d)

„siehe beigefügte Informationen“.

(2)   Jedes Feld, dessen vertraulicher Feldwert durch den speziellen Wert „nicht verfügbar“ ersetzt wird, wird mit der Markierung „vertraulich“ gekennzeichnet.

(3)   Jedes Feld, dessen numerischer Feldwert unzuverlässig ist, wird mit der Markierung „unzuverlässig“ gekennzeichnet.

(4)   Für jede Zelle, die mit mindestens einer der Markierungen „unzuverlässig“, „nach der ersten Datenübermittlung revidiert“ oder „siehe beigefügte Informationen“ versehen ist, wird eine Erläuterung beigefügt.

Artikel 6

Metadaten über die Themen

Die Mitgliedstaaten legen der Kommission (Eurostat) die Metadaten über die Themen gemäß Anhang II vor.

Artikel 7

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 20. April 2017

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER


(1)  ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 14.

(2)  Durchführungsverordnung (EU) 2017/543 der Kommission vom 22. März 2017 zur Festlegung der Regeln für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen in Bezug auf die technischen Spezifikationen für die Themen sowie für deren Untergliederungen (ABl. L 78 vom 23.3.2017, S. 13).


ANHANG I

Programm der statistischen Daten (Hyperwürfel) für das Bezugsjahr 2021

Nr.

Gesamt

Untergliederungen

 

Gruppe 1

Gesamtbevölkerung

GEO.N.

SEX.

AGE.H.

LMS.H.

HST.H.

FST.H.

 

 

 

1.1

 

GEO.N.

SEX.

AGE.H.

LMS.H.

 

 

 

 

 

1.2

 

GEO.N.

SEX.

AGE.H.

 

HST.H.

 

 

 

 

1.3

 

GEO.N.

SEX.

AGE.H.

 

 

FST.H.

 

 

 

1.4

 

GEO.N.

SEX.

 

LMS.H.

HST.H.

 

 

 

 

 

Gruppe 2

Gesamtbevölkerung

GEO.M.

SEX.

AGE.M.

LMS.L.

HST.H.

FST.H.

HAR.

LOC.

 

2.1

 

GEO.M.

SEX.

AGE.L.

LMS.L.

 

FST.H.

 

 

 

2.2

 

GEO.M.

SEX.

AGE.L.

 

HST.H.

 

HAR.

 

 

2.3

 

GEO.M.

SEX.

AGE.M.

 

 

 

HAR.

LOC.

 

 

Gruppe 3

Gesamtbevölkerung

GEO.H.

SEX.

AGE.M.

HST.M.

LMS.L.

 

 

 

 

3.1

 

GEO.H.

SEX.

AGE.M.

 

 

 

 

 

 

3.2

 

GEO.H.

SEX.

 

HST.M.

 

 

 

 

 

3.3

 

GEO.H.

SEX.

 

 

LMS.L.

 

 

 

 

 

Gruppe 4

Gesamtbevölkerung

GEO.L.

SEX.

AGE.H.

CAS.H.

OCC.

EDU.

 

 

 

4.1

 

GEO.L.

SEX.

AGE.H.

CAS.H.

 

 

 

 

 

4.2

 

GEO.L.

SEX.

AGE.H.

 

OCC.

 

 

 

 

4.3

 

GEO.L.

SEX.

AGE.H.

 

 

EDU.

 

 

 

 

Gruppe 5

Gesamtbevölkerung

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

OCC.

IND.L.

SIE.

EDU.

 

 

5.1

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

OCC.

IND.L.

 

 

 

 

5.2

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

OCC.

 

SIE.

 

 

 

5.3

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

OCC.

 

 

EDU.

 

 

5.4

 

GEO.L.

SEX.

AGE.L.

 

 

SIE.

EDU.

 

 

5.5

 

GEO.N.

SEX.

 

OCC.

IND.L.

 

EDU.

 

 

5.6

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

 

IND.L.

SIE.

 

 

 

5.7

 

GEO.L.

SEX.

AGE.L.

 

IND.L.

 

EDU.

 

 

 

Gruppe 6

Gesamtbevölkerung

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

LPW.N.

OCC.

IND.L.

SIE.

EDU.

 

6.1

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

LPW.N.

OCC.

 

 

 

 

6.2

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

LPW.N.

 

 

 

EDU.

 

6.3

 

GEO.L.

SEX.

 

LPW.N.

 

IND.L.

SIE.

 

 

 

Gruppe 7

Gesamtbevölkerung

GEO.N.

SEX.

AGE.M.

LPW.L.

IND.L.

SIE.

 

 

 

7.1

 

GEO.N.

SEX.

AGE.M.

LPW.L.

IND.L.

 

 

 

 

7.2

 

GEO.N.

SEX.

AGE.M.

LPW.L.

 

SIE.

 

 

 

 

Gruppe 8

Gesamtbevölkerung

GEO.H.

SEX.

COC.L.

POB.L.

 

 

 

 

 

8.1

 

GEO.H.

SEX.

COC.L.

 

 

 

 

 

 

8.2

 

GEO.H.

SEX.

 

POB.L.

 

 

 

 

 

 

Gruppe 9

Gesamtbevölkerung

GEO.M.

SEX.

AGE.M.

COC.L.

POB.H.

YAE.H.

 

 

 

9.1

 

GEO.N.

SEX.

AGE.M.

COC.L.

POB.H.

 

 

 

 

9.2

 

GEO.M.

SEX.

AGE.M.

 

 

YAE.H.

 

 

 

9.3

 

GEO.M.

SEX.

AGE.M.

 

POB.H.

 

 

 

 

9.4

 

GEO.M.

SEX.

 

 

POB.H.

YAE.H.

 

 

 

 

Gruppe 10

Gesamtbevölkerung

GEO.M.

SEX.

AGE.M.

CAS.L.

COC.L.

POB.L.

YAT.

 

 

10.1

 

GEO.M.

SEX.

AGE.M.

 

COC.L.

 

YAT.

 

 

10.2

 

GEO.M.

SEX.

AGE.M.

 

 

POB.L.

YAT.

 

 

10.3

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

CAS.L.

COC.L.

 

YAT.

 

 

 

Gruppe 11

Gesamtbevölkerung

GEO.M.

SEX.

AGE.M.

COC.H.

YAE.L.

 

 

 

 

11.1

 

GEO.M.

SEX.

AGE.M.

COC.H.

 

 

 

 

 

11.2

 

GEO.M.

SEX.

 

COC.H.

YAE.L.

 

 

 

 

 

Gruppe 12

Gesamtbevölkerung

GEO.M.

SEX.

AGE.M.

COC.M.

POB.M.

YAE.L.

SIE.

ROY.

 

12.1

 

GEO.M.

SEX.

AGE.M.

 

 

YAE.L.

 

ROY.

 

12.2

 

GEO.M.

SEX.

AGE.M.

 

POB.M.

 

 

ROY.

 

12.3

 

GEO.L.

SEX.

 

COC.M.

POB.M.

 

 

ROY.

 

12.4

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

 

 

 

SIE.

ROY.

 

 

Gruppe 13

Gesamtbevölkerung

GEO.M.

SEX.

AGE.M.

COC.M.

POB.M.

YAE.H.

ROY.

HAR.

 

13.1

 

GEO.L.

SEX.

 

 

POB.M.

YAE.H.

 

HAR.

 

13.2

 

GEO.M.

SEX.

AGE.M.

 

 

 

ROY.

HAR.

 

13.3

 

GEO.M.

 

AGE.M.

 

POB.M.

 

 

HAR.

 

13.4

 

GEO.M.

 

AGE.M.

COC.M.

 

 

 

HAR.

 

13.5

 

GEO.L.

 

 

COC.M.

POB.M.

YAE.H.

 

 

 

 

Gruppe 14

Gesamtbevölkerung

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

CAS.H.

COC.L.

POB.L.

YAE.L.

ROY.

HAR.

14.1

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

CAS.H.

COC.L.

 

 

 

 

14.2

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

CAS.H.

 

POB.L.

 

 

 

14.3

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

CAS.H.

 

 

YAE.L.

 

 

14.4

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

CAS.H.

 

 

 

ROY.

 

14.5

 

GEO.L.

SEX.

AGE.L.

CAS.L.

 

 

 

ROY.

HAR.

 

Gruppe 15

Gesamtbevölkerung

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

CAS.L.

EDU.

COC.L.

POB.L.

YAE.H.

 

15.1

 

GEO.L.

SEX.

AGE.L.

CAS.L.

EDU.

 

POB.L.

 

 

15.2

 

GEO.L.

SEX.

 

CAS.L.

EDU.

 

 

YAE.H.

 

15.3

 

GEO.L.

SEX.

 

CAS.L.

 

COC.L.

 

YAE.H.

 

15.4

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

CAS.L.

 

COC.L.

POB.L.

 

 

 

Gruppe 16

Gesamtbevölkerung

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

OCC.

COC.L.

POB.L.

YAE.L.

ROY.

 

16.1

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

OCC.

COC.L.

 

 

 

 

16.2

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

OCC.

 

POB.L.

 

 

 

16.3

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

OCC.

 

 

YAE.L.

 

 

16.4

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

OCC.

 

 

 

ROY.

 

16.5

 

GEO.L.

SEX.

 

OCC.

 

POB.L.

YAE.L.

 

 

 

Gruppe 17

Gesamtbevölkerung

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

IND.H.

COC.L.

YAE.L.

ROY.

 

 

17.1

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

IND.H.

COC.L.

 

 

 

 

17.2

 

GEO.N.

SEX.

AGE.M.

IND.H.

 

YAE.L.

 

 

 

17.3

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

IND.H.

 

 

ROY.

 

 

 

Gruppe 18

Gesamtbevölkerung

GEO.L.

SEX.

IND.H.

SIE.

EDU.

COC.L.

POB.L.

 

 

18.1

 

GEO.L.

SEX.

IND.H.

SIE.

 

 

POB.L.

 

 

18.2

 

GEO.L.

SEX.

IND.H.

 

EDU.

 

POB.L.

 

 

18.3

 

GEO.L.

SEX.

IND.L.

 

 

COC.L.

POB.L.

 

 

 

Gruppe 19

Gesamtbevölkerung

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

EDU.

POB.L.

YAE.H.

 

 

 

19.1

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

EDU.

POB.L.

 

 

 

 

19.2

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

EDU.

 

YAE.L.

 

 

 

19.3

 

GEO.L.

SEX.

 

EDU.

POB.L.

YAE.H.

 

 

 

 

Gruppe 20

Gesamtbevölkerung

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

LPW.N.

COC.L.

POB.L.

 

 

 

20.1

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

LPW.N.

COC.L.

 

 

 

 

20.2

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

LPW.N.

 

POB.L.

 

 

 

 

Gruppe 21

Gesamtbevölkerung

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

LMS.L.

FST.M.

HST.H.

CAS.H.

EDU.

 

21.1

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

LMS.L.

 

 

CAS.H.

 

 

21.2

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

LMS.L.

 

 

 

EDU.

 

21.3

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

 

FST.M.

 

CAS.H.

 

 

21.4

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

 

FST.M.

 

 

EDU.

 

21.5

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

 

 

HST.H.

CAS.H.

 

 

 

Gruppe 22

Gesamtbevölkerung

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

HST.H.

EDU.

SIE.

 

 

 

22.1

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

HST.H.

EDU.

 

 

 

 

22.2

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

HST.H.

 

SIE.

 

 

 

 

Gruppe 23

Gesamtbevölkerung

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

FST.L.

HST.L.

CAS.L.

EDU.

 

 

23.1

 

GEO.N.

SEX.

AGE.M.

 

HST.L.

CAS.L.

EDU.

 

 

23.2

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

FST.L.

 

CAS.L.

EDU.

 

 

 

Gruppe 24

Gesamtbevölkerung

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

LMS.L.

FST.L.

HST.M.

CAS.L.

 

 

24.1

 

GEO.N.

SEX.

AGE.M.

LMS.L.

FST.L.

 

CAS.L.

 

 

24.2

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

LMS.L.

 

HST.M.

CAS.L.

 

 

 

Gruppe 25

Gesamtbevölkerung

GEO.M.

SEX.

AGE.M.

LMS.L.

HST.M.

COC.L.

POB.L.

 

 

25.1

 

GEO.M.

SEX.

AGE.M.

LMS.L.

 

 

POB.L.

 

 

25.2

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

LMS.L.

HST.M.

COC.L.

 

 

 

25.3

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

LMS.L.

HST.M.

 

POB.L.

 

 

 

Gruppe 26

Gesamtbevölkerung

GEO.M.

SEX.

AGE.M.

FST.L.

HST.M.

COC.L.

POB.L.

 

 

26.1

 

GEO.M.

SEX.

AGE.M.

FST.L.

 

COC.L.

 

 

 

26.2

 

GEO.M.

SEX.

AGE.M.

 

HST.M.

 

POB.L.

 

 

26.3

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

 

HST.M.

COC.L.

POB.L.

 

 

 

Gruppe 27

Gesamtbevölkerung

GEO.M.

SEX.

AGE.L.

FST.M.

HST.M.

YAE.L.

 

 

 

27.1

 

GEO.M.

SEX.

AGE.L.

FST.M.

 

YAE.L.

 

 

 

27.2

 

GEO.M.

SEX.

AGE.L.

 

HST.M.

YAE.L.

 

 

 

 

Gruppe 28

Gesamtbevölkerung

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

FST.M.

HST.M.

ROY.

 

 

 

28.1

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

FST.M.

 

ROY.

 

 

 

28.2

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

 

HST.M.

ROY.

 

 

 

 

Gruppe 29

Gesamtbevölkerung

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

LMS.L.

FST.L.

HST.M.

CAS.L.

POB.L.

 

29.1

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

LMS.L.

 

 

CAS.L.

POB.L.

 

29.2

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

 

FST.L.

 

CAS.L.

POB.L.

 

29.3

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

 

 

HST.M.

CAS.L.

POB.L.

 

 

Gruppe 30

Gesamtbevölkerung

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

LMS.L.

FST.L.

HST.M.

CAS.L.

COC.L.

 

30.1

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

LMS.L.

 

 

CAS.L.

COC.L.

 

30.2

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

 

FST.L.

 

CAS.L.

COC.L.

 

30.3

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

 

 

HST.M.

CAS.L.

COC.L.

 

 

Gruppe 31

Gesamtbevölkerung

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

FST.L.

HST.M.

SIE.

EDU.

POB.L.

 

31.1

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

 

HST.M.

SIE.

 

POB.L.

 

31.2

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

FST.L.

 

SIE.

 

POB.L.

 

31.3

 

GEO.L.

SEX.

 

 

HST.M.

 

EDU.

POB.L.

 

 

Gruppe 32

Gesamtbevölkerung

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

FST.L.

HST.M.

SIE.

EDU.

COC.L.

 

32.1

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

 

HST.M.

SIE.

 

COC.L.

 

32.2

 

GEO.L.

SEX.

AGE.M.

FST.L.

 

SIE.

 

COC.L.

 

32.3

 

GEO.L.

SEX.

 

 

HST.M.

 

EDU.

COC.L.

 

 

Gruppe 33

Zahl aller privaten Haushalte

GEO.M.

TPH.H.

SPH.

TSH.

 

 

 

 

 

33.1

 

GEO.M.

TPH.H.

SPH.

TSH.

 

 

 

 

 

 

Gruppe 34

Zahl aller Familien

GEO.M.

TFN.H.

SFN.

 

 

 

 

 

 

34.1

 

GEO.M.

TFN.H.

SFN.

 

 

 

 

 

 

 

Gruppe 35

Zahl aller privaten Haushalte

GEO.H.

TPH.L.

SPH.

 

 

 

 

 

 

35.1

 

GEO.H.

TPH.L.

 

 

 

 

 

 

 

35.2

 

GEO.H.

 

SPH.

 

 

 

 

 

 

 

Gruppe 36

Zahl aller Familien

GEO.H.

TFN.L.

SFN.

 

 

 

 

 

 

36.1

 

GEO.H.

TFN.L.

 

 

 

 

 

 

 

36.2

 

GEO.H.

 

SFN.

 

 

 

 

 

 

 

Gruppe 37

Zahl aller herkömmlichen Wohnungen

GEO.M.

TOB.

OCS.

POC.

 

 

 

 

 

37.1

 

GEO.M.

TOB.

OCS.

POC.

 

 

 

 

 

 

Gruppe 38

Zahl aller herkömmlichen Wohnungen

GEO.H.

TOB.

OCS.

 

 

 

 

 

 

38.1

 

GEO.H.

TOB.

OCS.

 

 

 

 

 

 

 

Gruppe 39

Zahl aller bewohnten herkömmlichen Wohnungen

GEO.M.

TOB.

(UFS.or NOR)

(DFS.or DRM)

OWS.

NOC.

 

 

 

39.1

 

GEO.L.

TOB.

 

 

OWS.

NOC.

 

 

 

39.2

 

GEO.M.

TOB.

(UFS.or NOR)

 

 

NOC.

 

 

 

39.3

 

GEO.M.

TOB.

 

(DFS.or DRM)

 

NOC.

 

 

 

 

Gruppe 40

Zahl aller bewohnten herkömmlichen Wohnungen

GEO.L.

WSS.

TOI.

BAT.

TOH.

 

 

 

 

40.1

 

GEO.L.

WSS.

 

 

 

 

 

 

 

40.2

 

GEO.L.

 

TOI.

 

 

 

 

 

 

40.3

 

GEO.L.

 

 

BAT.

 

 

 

 

 

40.4

 

GEO.L.

 

 

 

TOH.

 

 

 

 

 

Gruppe 41

Zahl aller Unterkünfte

GEO.H.

TLQ.

 

 

 

 

 

 

 

41.1

 

GEO.H.

TLQ.

 

 

 

 

 

 

 


ANHANG II

Metadaten zu den in Artikel 6 bezeichneten Themen

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) Textmetadaten zu den Definitionen, die sich auf die Zählungsthemen beziehen.

Für jedes Thema wird mit den Metadaten Bericht erstattet über:

die Datenquelle(n), die zur Meldung der statistischen Daten über das Thema verwendet wurde(n);

die Methodik, die zur Schätzung von Daten über das Thema herangezogen wurde;

die Gründe für etwaige Unzuverlässigkeiten der Daten über das Thema.

Ferner liefern die Mitgliedstaaten folgende Metadaten:

Üblicher Aufenthaltsort

Die Metadaten geben Aufschluss darüber, in welcher Weise die Begriffsbestimmung des „üblichen Aufenthaltsorts“ gemäß Artikel 2 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 angewandt wurde und insbesondere in welchem Maße der rechtmäßige oder eingetragene Wohnsitz als Ersatz für den üblichen Aufenthaltsort nach dem Kriterium von 12 Monaten gemeldet wurde; sie umfassen zudem eine eindeutige Definition des Begriffs der Wohnbevölkerung.

In den Metadaten wird angegeben, ob bei Studierenden im Tertiärbereich, deren Studienadresse nicht mit der des Familienwohnsitzes übereinstimmt, der Familienwohnsitz als üblicher Aufenthaltsort betrachtet wurde.

In den Metadaten wird über eine etwaige andere länderspezifische Anwendung der Regeln für die „Sonderfälle“ berichtet, die in den technischen Spezifikationen für das Thema „Üblicher Aufenthaltsort“ im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/543 aufgeführt sind.

Obdachlose

Die Daten über die Gesamtbevölkerung enthalten die Zahl aller primär Obdachlosen (Personen, die auf der Straße ohne ein Obdach leben) und aller sekundär Obdachlosen (Personen, die häufig verschiedene vorübergehende Behausungen aufsuchen).

In den Metadaten wird die Zahl aller Obdachlosen angegeben. Die Zahl der primär Obdachlosen (Personen, die auf der Straße ohne ein Obdach leben) und die der sekundär Obdachlosen (Personen, die häufig verschiedene vorübergehende Behausungen aufsuchen) sind, sofern eine Unterscheidung möglich ist, getrennt anzugeben.

Die für die Erstellung von Daten zu Obdachlosen verwendete Methodik und die Datenquellen sind zu beschreiben.

Gesetzlicher Familienstand/Partnerschaften

In den Metadaten wird über die Rechtsgrundlage in den Mitgliedstaaten berichtet, die für verschiedengeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Ehen, das Mindestalter für die Eheschließung, verschiedengeschlechtliche und gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerschaften und die Möglichkeit der Scheidung oder gesetzlichen Trennung gilt.

Wirtschaftliche Themen

In den Metadaten wird über jede länderspezifische Anwendung der Regeln berichtet, die in den technischen Spezifikationen für das Thema „Derzeitiger Erwerbsstatus“ im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/543 aufgeführt sind. In den Metadaten wird berichtet, ob der derzeitige Erwerbsstatus auf der Grundlage von Registern gemeldet wurde; falls ja, werden die einschlägigen Definitionen angegeben, die in dem betreffenden Register herangezogen werden.

In den Metadaten wird über das nationale Mindestalter für die Erwerbstätigkeit in dem Land sowie über die betreffende Rechtsgrundlage berichtet.

Werden bei der Zählung in dem Mitgliedstaat Personen ermittelt, die mehr als eine Tätigkeit ausüben, wird in den Metadaten beschrieben, nach welcher Methode ihnen ihre Haupttätigkeit zugeordnet wurde (z. B. anhand der für die Tätigkeit aufgewandten Zeit, der Höhe des Einkommens).

In den Metadaten wird über jede länderspezifische Anwendung der Regeln berichtet, die in den technischen Spezifikationen für das Thema „Stellung im Beruf“ im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/543 aufgeführt sind. Werden bei der Zählung in dem Mitgliedstaat Personen ermittelt, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind, wird in den Metadaten die Methode beschrieben, nach der sie einer der beiden Kategorien zugeordnet werden.

Geburtsland/-ort

Bei Zählungen, für die über das Geburtsland nach den internationalen Grenzen zum Zeitpunkt der Zählung keine oder unvollständige Angaben vorliegen, wird in den Metadaten die Methodik angegeben, nach der die Zuordnung der Personen innerhalb der Untergliederung des Themas „Geburtsland/-ort“ erfolgte.

In den Metadaten wird angegeben, ob die Informationen über den Ort der Geburt an Stelle des üblichen Aufenthaltsortes der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt gesetzt wurden.

Land der Staatsangehörigkeit

In Ländern, in denen es sich bei einem Teil der Bevölkerung um „Anerkannte Nichtstaatsangehörige“ handelt (d. h. um Personen, die weder Staatsangehörige eines Landes noch staatenlos sind und die einige, aber nicht alle mit der Staatsangehörigkeit verbundenen Rechte und Pflichten besitzen), liefern die Metadaten relevante Informationen.

Üblicher Aufenthaltsort ein Jahr vor der Zählung

Werden bei der Zählung in dem Mitgliedstaat Daten über das Thema „Vorheriger üblicher Aufenthaltsort und Datum der Ankunft am derzeitigen Aufenthaltsort“ erhoben, wird in den Metadaten die Methodik dargestellt, nach der der übliche Aufenthaltsort ein Jahr vor der Zählung gemeldet wurde.

Haushalts- und Familienthemen

In den Metadaten wird angegeben, ob bei der Zählung in dem Mitgliedstaat das „Konzept des gemeinsamen Wirtschaftens“ oder das „Konzept des gemeinsamen Wohnens“ zur Ermittlung privater Haushalte zugrunde gelegt wird. In den Metadaten wird die Methode zur Generierung von Haushalten und Familien angegeben.

In den Metadaten wird angegeben, auf welche Weise die Beziehungen zwischen den Haushaltsmitgliedern ermittelt werden (z. B. Beziehungsmatrix, Beziehung zur Bezugsperson). Wenn diese Daten aus Verwaltungsregistern stammen, wird angegeben, ob die Informationen über die Beziehungen zwischen Haushalts- und Familienangehörigen in Verwaltungsdatenquellen gesammelt werden und diesen direkt entnommen wurden oder auf einem statistischen Modell beruhen.

Eigentumsverhältnisse

In den Metadaten werden Beispiele für Eigentumsverhältnisse eingefügt und erläutert, die nach nationalem Eigentumsrecht oder nationalen Gebräuchen in die Kategorie „Wohnungen in anderen Eigentumsverhältnissen“ eingeordnet wurden.

Nutzfläche und/oder Zahl der Räume der Wohneinheiten, Wohnungsdichte

In den Metadaten wird berichtet, ob das Konzept der „Nutzfläche“ oder der „Zahl der Räume“ angewandt wurde, und die Definition für die entsprechende Messung der Wohnungsdichte wird angegeben.


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