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Document 52018DC0267

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine neue europäische Agenda für Kultur

COM/2018/267 final

Brüssel, den 22.5.2018

COM(2018) 267 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Eine neue europäische Agenda für Kultur

{SWD(2018) 167 final}


1.Einleitung

Am 60. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge betonten die führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und der EU-Organe ihr Ziel, eine Union zu schaffen, in der die Bürgerinnen und Bürger neue Möglichkeiten zu kultureller und gesellschaftlicher Entfaltung und wirtschaftlichem Wachstum haben [...,] eine Union, die unser kulturelles Erbe bewahrt und kulturelle Vielfalt fördert. 1  Bestätigt wurde dies beim Göteborger Gipfeltreffen im November 2017 und bei der Tagung des Europäischen Rates im Dezember 2017 2 , auf der auch das Europäische Jahr des Kulturerbes 2018 3 als strategische Gelegenheit hervorgehoben wurde, um das Bewusstsein für die soziale und wirtschaftliche Bedeutung der Kultur und des Kulturerbes zu schärfen. 

In ihrer Mitteilung zur Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur 4 hob die Kommission hervor, dass es im gemeinsamen Interesse aller Mitgliedstaaten [liegt], das volle Potenzial von Bildung und Kultur als Antriebskräfte für Beschäftigung, soziale Gerechtigkeit und bürgerschaftliches Engagement zu nutzen sowie als Wege, die europäische Identität in ihrer gesamten Vielfalt zu erleben.

Das reiche Kulturerbe Europas sowie seine dynamische Kultur- und Kreativwirtschaft stärken die europäische Identität, indem sie ein Zusammengehörigkeitsgefühl schaffen. Die Kultur fördert bürgerschaftliches Engagement, gemeinsame Werte, Inklusion und den interkulturellen Dialog innerhalb Europas und in der ganzen Welt. Sie bringt die Menschen – auch neu angekommene Flüchtlinge und andere Migranten – einander näher und trägt dazu bei, dass wir uns als Teil einer Gemeinschaft fühlen. Die Kultur- und Kreativwirtschaft vermag es zudem, Leben zu verbessern, Gemeinschaften zu verändern, Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen und dadurch auch andere Wirtschaftszweige positiv zu beeinflussen.

Die neue europäische Agenda für Kultur (im Folgenden die „neue Agenda“) ist die Antwort auf die Aufforderung der Führungsspitzen Europas, mittels Bildung und Kultur mehr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Vision einer attraktiven Europäischen Union 5 zu tun. Sie zielt darauf ab, das volle Potenzial der Kultur zu nutzen, um eine inklusivere und gerechtere Union zu schaffen, die Innovation und Kreativität sowie dauerhafte Beschäftigung und nachhaltiges Wachstum fördert.

2.Die Herausforderungen und das Ziel

Nachdem es eine schwere Finanzkrise überstanden hat, ist Europa nun mit einer Zunahme von sozialer Ungleichheit, Bevölkerungsdiversität, Populismus, Radikalisierung und Terrorismus konfrontiert. Neue Technologien und die digitale Kommunikation verändern die Gesellschaften, die Lebensweise und das Konsumverhalten der Menschen sowie die Machtverhältnisse in der Wertschöpfungskette. Vor diesem Hintergrund des Wandels ist die Kultur wichtiger denn je. Laut einer Eurobarometer-Umfrage von 2017 waren 53 % der Befragten der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten viele gemeinsame Werte teilen, gegenüber 40 %, die meinten, dass die Mitgliedstaaten einander im Hinblick auf gemeinsame Werte nicht nahe sind. Die Kultur kann helfen, diese Kluft zu überwinden, denn sie gilt als einer der wichtigsten Faktoren für das Entstehen eines Gemeinschaftsgefühls. 6 Eurostat-Daten zeigen jedoch auch, dass mehr als ein Drittel der Europäerinnen und Europäer nie an kulturellen Aktivitäten teilnehmen. 7 Es bestehen also eindeutig der Bedarf und das Potenzial, die Teilhabe an der Kultur zu verbessern und den Europäerinnen und Europäerin vor Augen zu führen, was sie eint (und nicht, was sie trennt). Fragmentierte Märkte, unzureichender Zugang zu Finanzierung und prekäre Verträge behindern jedoch nach wie vor die Kultur- und Kreativwirtschaft und drücken die Einkommen der Kunst- und Kulturschaffenden.

Die neue Agenda soll, ausgestattet mit entsprechenden Mitteln, Synergien zwischen Kultur und Bildung nutzen und die Verbindungen zwischen der Kultur und anderen Politikbereichen stärken. Außerdem soll sie der Kultur- und Kreativwirtschaft helfen, die Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert ist, zu bewältigen und die Chancen des digitalen Wandels zu nutzen.

3.Rechtsgrundlage und erste Schritte

Rechtsgrundlage für EU-Maßnahmen im Bereich der Kultur sind Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union 8 . Die Kulturpolitik fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, die Union fördert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und unterstützt und ergänzt deren Tätigkeit. Die politische Zusammenarbeit auf EU-Ebene erhielt 2007 einen entscheidenden Impuls mit der vom Rat 9 befürworteten Mitteilung der Kommission über „Eine neue europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung“ 10 . Auch das Europäische Parlament unterstützte diese Agenda durch Entschließungen und Pilotprojekte.

Seither ist in den Mitgliedstaaten eine beeindruckende Zahl an Maßnahmen 11 durchgeführt worden, die durch die politische Zusammenarbeit in der EU wie die sukzessiven Arbeitspläne des Rates für Kultur, aus EU-Programmen finanzierten Projekten und die makroregionalen Strategien 12 inspiriert wurden.

Nun hat der Europäische Rat die EU aufgefordert, sich stärker in diesem Bereich zu engagieren und weitere mögliche Maßnahmen, unter anderem zu den rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft und die Mobilität in den Kulturberufen, zu prüfen2.

4.Strategische Ziele und Maßnahmen

Die neue Agenda hat drei strategische Ziele – eine soziale, eine wirtschaftliche und eine außenpolitische Dimension.

4.1Soziale Dimension – die Möglichkeiten der Kultur und der kulturellen Vielfalt zur Schaffung von sozialem Zusammenhalt und sozialem Wohlbefinden nutzen

·Förderung der kulturellen Verwirklichungschancen 13 aller Europäerinnen und Europäer durch ein vielfältiges Angebot an kulturellen Aktivitäten und Möglichkeiten, aktiv daran teilzunehmen

·Förderung der Mobilität von Kunst- und Kulturschaffenden und Beseitigung von Mobilitätshindernissen

·Schutz und Förderung des kulturellen Erbes Europas als gemeinsamer Ressource, um das Bewusstsein für unsere gemeinsame Geschichte und unsere gemeinsamen Werte zu schärfen und das Gefühl einer gemeinsamen europäischen Identität zu stärken

Teilhabe an Kultur verbindet die Menschen. Die Kultur ist das ideale Mittel, um über Sprachgrenzen hinweg zu kommunizieren, Menschen zu befähigen und den sozialen Zusammenhalt zu fördern, u. a. zwischen Flüchtlingen und anderen Migranten und den Gemeinschaften, die sie aufnehmen. Im Rahmen der europäischen Agenda von 2007 hatten Politikverantwortliche und Kunst- und Kulturschaffende vereinbart, partizipative Kunstformen zu nutzen, um das Kulturverständnis zu fördern, die Menschen zu befähigen und ihr Selbstvertrauen zu stärken. 14  

Kultur hat die Fähigkeit, Gemeinschaften zu verändern und zu erneuern. Der Erfolg, den die Aktion der europäischen Hauptstadt der Kultur seit 30 Jahren hat, zeigt dies ebenso wie die aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds finanzierten kulturellen Infrastrukturprojekte. Das Europäische Jahr des Kulturerbes demonstriert den übergreifenden Beitrag des Kulturerbes zu den europäischen Gesellschaften und Volkswirtschaften. Es existiert ein neuer, adaptiver Ansatz für die Gestaltung unserer baulichen Umwelt, der in der Kultur verwurzelt ist. 15

Die kulturelle Teilhabe fördert außerdem die Gesundheit und das Wohlbefinden. In einer kürzlich durchgeführten Umfrage bejahten 71 % der befragten Europäerinnen und Europäer, dass die Nähe des Wohnortes zu einer europäischen Kulturerbestätte die Lebensqualität verbessert. 16 Auch die Forschung bestätigt 17 , dass der Zugang zu Kultur nach dem Freisein von Krankheit der zweitwichtigste Faktor für das psychische Wohlbefinden ist.

Aber es bestehen nach wie vor soziale und finanzielle Hindernisse für eine Teilhabe an der Kultur, trotz der Bemühungen von Kultureinrichtungen, sich an das veränderte Muster des Kulturkonsums und die veränderte Bevölkerungsstruktur anzupassen. Daher wird ein neuer Ansatz vorgeschlagen, bei dem kulturelle Verwirklichungschancen in den Vordergrund rücken. Dieser Ansatz besteht darin, eine Vielfalt hochwertiger kultureller Aktivitäten anzubieten, Möglichkeiten für alle schaffen, sich zu beteiligen und selbst kreativ zu werden, sowie die Verbindungen zwischen Kultur und Bildung, Sozial- und Städtepolitik, Forschung und Innovation zu stärken. 18  

Um die Teilhabe zu verbessern, ist eine höhere Mobilität sowohl von europäischen Kunstwerken als auch von Kunst- und Kulturschaffenden in der europäischen Kultur- und Kreativwirtschaft notwendig. Aufbauend auf belastbaren Erkenntnissen 19 wird die EU auch weiter politische und finanzielle Unterstützung leisten, aber die Mitgliedstaaten müssen sich stärker engagieren und administrative Hindernisse wie beispielsweise das Risiko der Doppelbesteuerung von Künstlern und Kunstschaffenden beseitigen.

Die Kommission wird

·Forschungsarbeiten zur Wirkung der Kultur auf andere Bereiche wie Gesundheit und Wohlbefinden unterstützen (2018)

·gezielte Maßnahmen zur sozialen Inklusion mittels Kultur im Rahmen der Programme Kreatives Europa und Erasmus+ 20 entwickeln und Auswahlkriterien für Kreatives Europa prüfen, die ein gleichstellungsgerechtes Projektmanagement fördern (2019)

·ein Projekt zum Thema „Kulturelle und kreative Räume und Städte“ im Rahmen von Kreatives Europa starten, das die kulturelle Teilhabe und die soziale und urbane Erneuerung fördern soll (2018)

·ein Mobilitätsprogramm für Kunst- und Kulturschaffende im Rahmen von Kreatives Europa vorschlagen (2018-2019)

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf

·sich zu verpflichten, spürbare Fortschritten bei der Beseitigung administrativer und steuerlicher Mobilitätshindernissen zu erzielen, unter anderem im nächsten Arbeitsplan für Kultur

4.2 Wirtschaftliche Dimension – kulturbasierte Kreativität in Bildung und Innovation fördern, um Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen

·Förderung von Kunst, Kultur und kreativem Denken in der formalen und nichtformalen allgemeinen und beruflichen Bildung auf allen Ebenen im Sinne des lebenslangen Lernens

·Schaffung günstiger Ökosysteme für die Kultur- und Kreativwirtschaft, indem der Zugang zu Finanzierung, Innovationsfähigkeit, eine angemessene Vergütung für Urheber sowie die sektorübergreifende Zusammenarbeit gefördert werden

·Aufbau der in der Kultur- und Kreativwirtschaft benötigten Kompetenzen, u. a. digitale, unternehmerische, traditionelle und spezifische Kompetenzen

Kultur und Kreativität sind wichtige Wirtschaftsfaktoren. Die Kultur trägt unmittelbar zu Beschäftigung, Wachstum und Außenhandel bei. Die Beschäftigtenzahl in der Kulturbranche stieg von 2011 bis 2016 kontinuierlich an und erreichte EU-weit 8,4 Millionen. Die Bilanz des Handels mit Kulturgütern weist einen Überschuss von 8,7 Mrd. EUR auf 21 , und die Kultur- und Kreativwirtschaft trägt Schätzungen zufolge 4,2 % zum Bruttoinlandsprodukt der EU bei 22 . Innovative Wirtschaftszweige brauchen auch Kreativität, um ihren Wettbewerbsvorteil zu bewahren. Urbane und ländliche Gemeinschaften sind zunehmend auf die Kultur angewiesen, um Arbeitgeber, Studierende und Touristen anzuziehen.

Kultur, Kunst, Kreativität und Kreativindustrien sind voneinander abhängig. Durch die Kombination von Fachwissen und -kompetenzen der Kultur- und Kreativwirtschaft mit denen anderer Wirtschaftszweige können innovative Lösungen entstehen, z. B. in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologien, Tourismus, verarbeitende Industrie, Dienstleistungen und im öffentlichen Sektor. Um diese Wandlungskraft zu nutzen, schlägt die Kommission vor, sich auf drei spezifische Ökosysteme – allgemeine und berufliche Bildung, Städte und Regionen sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft selbst – zu konzentrieren, um ein günstiges Umfeld für kulturgetriebene Innovation zu schaffen.

Allgemeine und berufliche Bildung: Es besteht ein klarer Zusammenhang zwischen Bildungsstand und kultureller Teilhabe. Im Kontext des überarbeiteten Referenzrahmens der Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen 23 werden bereichsübergreifende Maßnahmen zum Kulturbewusstsein und zur kulturellen Ausdrucksfähigkeit geprüft, einer der acht auf europäischer Ebene anerkannten Schlüsselkompetenzen. Außerdem besteht ein Konsens über die Notwendigkeit übertragbarer Kompetenzen und Fähigkeiten, die Kreativität und kritisches Denken fördern. Die Kommission hat die Arbeit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu der Frage unterstützt, wie sich kreatives und kritisches Denken vermitteln, erlernen und bewerten lässt 24 ; diese Arbeiten bilden nun den innovativen Bereich der internationalen Schulleistungsstudie PISA 2021. Diese Schwerpunktsetzung auf kreatives und kritisches Denken sollte auf alle Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung ausgeweitet werden, so wie die MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik, engl. STEM) durch die Künste ergänzt werden (engl. STEAM). 25  

Städte und Regionen: Die Kultur- und Kreativwirtschaft hat ein enormes Potenzial für Experimente, die Vorhersage von Trends und die Erprobung von Modellen sozialer und wirtschaftlicher Innovation. Die Städte und Regionen bieten sich dafür als natürliche Partner an 26 : Dank größerer lokaler Autonomie, ihrer Attraktivität für Menschen mit Talent und ihrer Nähe zu den Bedürfnissen und dem Potenzial ihrer Bewohner stehen sie an vorderster Front kulturgetriebener Innovation. Kultur und Tourismus sind starke Wirtschaftsmotoren. Investitionen in die Kultur können für die Städte sehr lohnenswert sein, da mehr neue Arbeitsplätze entstehen und mehr Humankapital angezogen wird als in vergleichbaren Städten. Dies geht aus dem von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission entwickelten Städtevergleich „Kultur und Kreativität“ 27 hervor. In ländlichen Gebieten tragen die Restaurierung und die Aufwertung von Kultur- und Naturerbe zum Wachstumspotenzial und zur Nachhaltigkeit bei. 28 Durch das integrierte Management von Kultur- und Naturschätzen werden die Leute angeregt, beides zu entdecken und zu erkunden. 29  

Planung ist notwendig, aber Innovation muss auch durch Bottom-up-Prozesse, Kreativ 30 - und Innovationszentren zugelassen werden, in denen Freiberufler und Kreative zusammenarbeiten und gemeinsam kreativ tätig sind. Auch Unternehmenscluster in der Kreativwirtschaft haben bereits gezeigt, dass sie einen hohen Beschäftigungszuwachs 31 erzielen können, und schon rund 6 % aller 1300 regionalen Prioritäten für eine intelligente Spezialisierung haben einen Kulturbezug 32 . Die regionale und europäische territoriale Zusammenarbeit schafft Wachstum und Beschäftigung und fördert Europa als Zielregion, unter anderem durch regionenüberschreitende Kulturwege 33 . Auf diesen Erfahrungen kann aufgebaut werden, um die Rolle der Kultur in der innovationsgetriebenen territorialen Entwicklung noch auszubauen.

Kultur- und Kreativwirtschaft: Um Chancen in Arbeitsplätze und Wachstum umzusetzen, brauchen Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Kunst- und Kulturschaffende günstige Rahmenbedingungen, d. h. ein Regelungsumfeld, das kreatives Schaffen belohnt, einen besseren Zugang zu Finanzmitteln, Möglichkeiten der Expansion und Internationalisierung sowie ein Angebot spezifischer Kompetenzen.

Für viele, vor allem junge Europäerinnen und Europäer ist eine Arbeit im Kulturbereich eine wichtige Möglichkeit, einen Einstieg in den Arbeitsmarkt zu finden (in Lettland, Rumänien, Zypern, Bulgarien, Portugal, Estland und Spanien ist der Anteil der in der Kulturbranche beschäftigten 15- bis 29-Jährigen höher als in der Wirtschaft insgesamt). Aber die weitverbreitete Praxis projektbasierter, atypischer oder Teilzeitarbeit kann ein Problem darstellen. Die Anpassung des Regelungsrahmens, damit intermittierend beschäftigte und zunehmend mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgesichert werden und Sozialschutz genießen, ist eine große Herausforderung für die Politik. Eine angemessene Vergütung für Urheber ist ein weiteres Ziel, das die Kommission mit ihrer Strategie für den digitalen Binnenmarkt verfolgt.

Der Zugang zu Finanzierung ist nach wie vor ein großes Problem für einen Wirtschaftszweig, der sich hauptsächlich aus KMU und Kleinstunternehmen zusammensetzt. Die Bürgschaftsfazilität für die Kultur- und Kreativbranche, die im Rahmen des Programms Kreatives Europa zur Verfügung steht, ist ein vielversprechender Anfang und soll weiter ausgebaut werden. Außerdem sollen weitere Finanzquellen wie Crowdfunding 34 und private Finanzierung durch Sponsoren, Stiftungen und öffentlich-private Partnerschaften erschlossen werden.

Kunst- und Kulturschaffende brauchen eine breite Palette an digitalen, traditionellen, Querschnitts- und Fachkompetenzen. Die neue Agenda baut auf aktuellen politischen Arbeiten – vor allem zu unternehmerischen Kompetenzen 35 und Kompetenzen im Bereich des Kulturerbes – auf.

Die neue Agenda räumt einem sektorübergreifenden Ansatz der Zusammenarbeit auf EU-Ebene Priorität ein, da Digitalisierung und Co-Creation weiter künstlerische und wirtschaftliche Grenzen beseitigen. Dieser Ansatz wird ergänzt durch einzelne Initiativen in den reiferen Branchen, um die einzigartige Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen in Europa wirksamer fördern zu können.

Die Kommission wird

·die Validierungsphase des OECD-Projekts „Vermitteln, Bewerten und Erlernen kreativen und kritischen Denkens in der Bildung“ unterstützen, um ein Kreativitätsmodul in die internationale Leistungsstudie 2021 einbinden zu können, und Möglichkeiten der Einbindung ähnlicher Arbeiten in die Hochschul- und die berufliche Bildung prüfen (2018)

·Musik und Kunst in der allgemeinen und beruflichen Bildung, u. a. als Priorität in Erasmus+ (2019), sowie an Hochschuleinrichtungen die Entwicklung interdisziplinärer, kreativitätsorientierter Module fördern, die Kunst, Informations- und Kommunikationstechnologien sowie unternehmerische Kompetenzen kombinieren (2018)

·die Regionen bei der Umsetzung von kulturorientierten Strategien für intelligente Spezialisierung bzw. makroregionalen Strategien weiter unterstützen und den nachhaltigen Tourismus im Zuge einer europäischen Initiative im Europäischen Jahr fördern

·Partnerschaften zwischen Künstlern und Kreativunternehmen und europäischen Gründungsnetzwerken unterstützen, um kreativitätsgetriebene Innovation anzuregen, die Kreativität, Kunst und Design mit modernsten Technologien und Wissenschaften verbindet

·ein Pilotprojekt zur Förderung engerer Partnerschaften zwischen der Kultur- und Kreativbranche, lokalen Behörden, Sozialpartnern und Anbietern allgemeiner und beruflicher Bildung durchführen (2018)

·die Gründung einer Wissens- und Innovationsgemeinschaft des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts für das Kulturerbe und die Kreativwirtschat prüfen (2019)

·einen regelmäßigen Dialog mit der Kultur- und Kreativwirtschaft im Rahmen der neuen Strategie für die Industriepolitik einrichten, um den Regelungsbedarf zu ermitteln und einen umfassenden EU-Politikrahmen zu untermauern

·einen regelmäßigen Dialog mit der Musikbranche einrichten und die vorbereitende Maßnahme „Music Moves Europe“ durchführen

·den Dialog mit der Branche audiovisuellen Medien in Europa stärken, u. a. durch Veranstaltungen des Europäischen Filmforums (2018)

·die Mitgliedstaaten durch einen allgemeinen sowie sektorbezogene Dialoge im Einklang mit der Strategie für den digitalen Binnenmarkt dabei unterstützen, eine angemessene Vergütung für Urheber zu gewährleisten (2019)

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf

·sich im nächsten Arbeitsplan zu verpflichten, die sozioökonomischen Bedingungen für Kunst- und Kulturschaffende zu verbessern und die Künste in der allgemeinen und beruflichen Bildung zu fördern

4.3Außenpolitische Dimension – die internationalen Kulturbeziehungen stärken

·Förderung der Kultur als Motor für nachhaltige soziale und wirtschaftliche Entwicklung

·Förderung der Kultur und des interkulturellen Dialogs für ein friedliches Miteinander der Gemeinschaften

·Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich Kulturerbe

Mit der Gemeinsamen Mitteilung „Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen“ 36 von 2016 hat die EU einen Rahmen für die kulturelle Zusammenarbeit mit ihren Partnerländern abgesteckt. Dies steht in vollem Einklang mit der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von 2005, der die EU und alle Mitgliedstaaten beigetreten sind 37 . In der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union 38 wird die Kulturdiplomatie als ein neuer Bereich für gemeinsames auswärtiges Handeln der Union genannt. Der neue Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik 39 erkennt die Rolle der Kultur als wichtige Komponente und als Impulsgeber der Entwicklung an.

Die Kommission, die Hohe Vertreterin der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden die „Hohe Vertreterin“) und ihre Dienststellen, einschließlich des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), unterstützen uneingeschränkt die laufenden Arbeiten des Rates zur Ausarbeitung eines umfassenden schrittweisen Ansatzes für die internationalen Kulturbeziehungen. Maßnahmen auf EU-Ebene schaffen Synergien und Mehrwert 40 , vor allem angesichts der immer wichtigeren Rolle der EU-Delegationen. Kulturelle Kontaktstellen in den EU-Delegationen werden für die kulturelle Dimension der Entwicklung und der Außenbeziehungen sensibilisiert, um bewährte Verfahren besser verbreiten und den Bedürfnissen und Erwartungen der lokalen Partner besser gerecht werden zu können.

Die neue Agenda macht es möglich, Kultur als Identitäts- und Kohäsionsträger, als Motor für soziale und wirtschaftliche Entwicklung und als Faktor für die Pflege friedlicher Beziehungen zu fördern, beispielsweise durch direkte Kontakte zwischen den Menschen im Rahmen von Bildungs- und Jugendprojekten, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf dem westlichen Balkan und den Erweiterungsländern liegen wird. 41 Außerdem plant die Kommission, die Agenda zu nutzen, um die kulturelle Dimension nachhaltiger Entwicklung hervorzuheben und zur Umsetzung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beizutragen.

Das Europäische Jahr des Kulturerbes 20183, in das die Länder des westlichen Balkans in vollem Umfang einbezogen sind, ist eine einzigartige Gelegenheit, um die kulturellen Bande mit Partnerländern und der Kulturwirtschaft in diesen Ländern zu stärken. Die in diesem Jahr gegründeten Partnerschaften sollten auch danach als Teil der EU-Kulturzusammenarbeit und eines neuen europäischen Aktionsplans für das Kulturerbe fortgeführt werden. Projekte laufen oder werden ins Leben gerufen in von Konflikten betroffenen Gebieten, um beschädigte Kulturerbestätten zu schützen oder zu restaurieren sowie Arbeitsplätze und bessere Lebensbedingungen zu schaffen.

Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden

·die Kultur- und Kreativwirtschaft im westlichen Balkan durch mehr Zuwendungen aus dem Programm Kreatives Europa unterstützen und beabsichtigen, das Instrument für Heranführungshilfe zur Förderung der Kultur in den Erweiterungsländern und im westlichen Balkan zu nutzen, insbesondere durch die Umsetzung der entsprechenden Leitinitiativen des Aktionsplans zur Unterstützung des Transformationsprozesses im westlichen Balkan

·eine dritte Phase des Kulturprogramms der Östlichen Partnerschaft prüfen und die Zivilgesellschaften in den Mittelmeerländern mithilfe der Kultur stärken

·eine vorbereitende Maßnahme zur Einrichtung Europäischer Kulturhäuser in Partnerländern durchführen

·den Dialog über Kultur mit China stärken und einen neuen Dialog mit Japan aufnehmen

·das Kulturprogramm der 11. Intra-AKP-Strategie des Europäischen Entwicklungsfonds für Länder Afrikas, der Karibik und des Pazifischen Raums umsetzen, das Maßnahmen aller anderen einschlägigen EU-Programme ergänzt, um die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Identitätsfindung, die berufliche Bildung, die Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich und die Umsetzung der UNESCO-Konvention von 2005 in diesen Ländern zu fördern

·regionale Strategien für die Kulturzusammenarbeit entwickeln, beginnend beim westlichen Balkan, dem Nahen Osten, Nordafrika und Lateinamerika

·den Schutz des Kulturerbes den Aufgaben der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik hinzufügen, wo dies angezeigt ist, und dabei auf laufenden Missionen und Projekten aufbauen

·die zum Kulturerbe gehörenden Seidenstraßen-Korridore in Zentralasien, Afghanistan und Iran unterstützen

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf

·gemeinsam mit der Kommission, der Hohen Vertreterin und ihren Dienststellen, einschließlich des Europäischen Auswärtigen Dienstes, an der Entwicklung gemeinsamer Maßnahmen zu arbeiten.

5.Bereichsübergreifende Maßnahmen

Zwar tragen die meisten Maßnahmen der neuen Agenda in erster Linie zu jeweils einem der drei Ziele bei – dem sozialen, dem wirtschaftlichen oder dem außenpolitischen –, viele Aspekte sind jedoch auf einer übergeordneten Ebene relevant. Zwei große EU-Politikbereiche – das Kulturerbe und die digitalen Technologien – dienen allen drei Zielen.

5.1Schutz und Förderung des kulturellen Erbes

Das Europäische Jahr des Kulturerbes 2018 ist mit Tausenden Veranstaltungen in ganz Europa spektakulär gestartet. Die Kommission leistet einen direkten Beitrag, wobei sie sich auf zehn Hauptthemen 42 um vier zentrale Ziele konzentriert: Engagement, Nachhaltigkeit, Schutz und Innovation. Daraus sollen Empfehlungen, Grundsätze und Toolkits entstehen, die den Erfolg des Jahres weiterführen und zur neuen Agenda beitragen sollen.

Zum Abschluss des Europäischen Jahres wird die Kommission

·einen Aktionsplan für das Kulturerbe vorlegen und die Mitgliedstaaten auffordern, entsprechende Pläne auf nationaler Ebene aufzustellen und die zehn europäischen Initiativen im Zuge der Arbeitspläne des Rates für Kultur fortzuführen

·vorschlagen, die Ergebnisse des Europäischen Jahres in künftige EU-Programme und die Kohäsionspolitik einfließen zu lassen

·die Durchsetzung der künftigen EU-Verordnung über die Einfuhr von Kulturgütern mithilfe eines Aktionsplans zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern unterstützen und eine Plattform von Interessenträgern aus Wissenschaft und Politik zum Austausch über gefährdetes Kulturerbe einrichten

5.2Digital4Culture

Die digitale Revolution ermöglicht neue und innovative Formen künstlerischen Schaffens, einen breiteren, demokratischeren Zugang zu Kultur und zum Kulturerbe sowie neue Möglichkeiten, Zugang zu kulturellen Inhalten zu erhalten, diese zu konsumieren und Einkommen mit ihnen zu erzielen. Um diesen Entwicklungen gerecht zu werden, entwickelt die Kommission ihre neue EU-Strategie „Digital4Culture“, die auf den Vorschlägen zum Urheberrecht, zu audiovisuellen Mediendiensten und Rundfunkübertragungen im Zuge der Strategie für den Digitalen Binnenmarkt aufbaut und den Boden für künftige Maßnahmen im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen bereitet.

Die Kommission wird

·ein Netz von Kompetenzzentren in der ganzen EU einrichten, um Wissen in Verbindung mit gefährdetem Kulturerbe durch eine breit angelegte Digitalisierung zu sichern (2019)

·ein Online-Verzeichnis europäischer Filme erstellen und die erste EU-Filmwoche organisieren, um Schulen in ganz Europa europäische Filme zur Verfügung zu stellen (2019)

·ein europaweites Netzwerk digitaler Kreativ- und Innovationszentren einrichten, um den digitalen Wandel zu unterstützen (2020)

·weitere Schritte für Europeana vorschlagen, die europäische digitale Kulturerbe-Plattform (2018)

·Pilot-Mentoring-Programme für Fachkräfte im audiovisuellen Bereich – vor allem Frauen – durchführen, um jungen Talenten bei der Entwicklung ihrer Laufbahn und ihrer Kompetenzen zu helfen (2019)

·den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Künsten und Technologien anregen, um nachhaltige Innovation in Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern (2018)

6.Umsetzung der neuen Agenda

Unter Achtung des Grundsatzes der Subsidiarität ist es die Aufgabe der EU, Anreize zu schaffen und Leitlinien für die Erprobung neuer Ideen zu geben sowie die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung einer gemeinsamen Agenda zu unterstützen. In einigen Bereichen gibt es eindeutig Raum für Verbesserungen, z. B. mittels strategischer Leitlinien, verbesserter Arbeitsmethoden und Pilotprojekten.

6.1.Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

Die neue Agenda sollte durch von den Mitgliedstaaten befürwortete Arbeitspläne und Arbeitsmethoden wie beispielsweise die offene Methode der Koordinierung umgesetzt werden.

Um die Wirkung zu erhöhen, schlägt die Kommission auch eine Fokussierung auf die konkrete Umsetzung auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene vor, durch gemeinsame, teilweise mit EU-Instrumenten finanzierte Projekte, durch Peer-Learning-Angebote und technische Unterstützung für Mitgliedstaaten oder für von den Mitgliedstaaten benannte regionale oder lokale Behörden.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, folgende Themen für gemeinsame Arbeiten in Betracht zu ziehen:

·partizipatives Kulturerbemanagement, in Zusammenarbeit mit dem Europarat

·Qualitätsstandards für Interventionen am Kulturerbe und Restaurierungen

·Zugang zu Finanzierung und Innovationskapazität in der Kultur- und Kreativwirtschaft

·Ausweitung von EU-finanzierten Kultur- und Kulturerbeprojekten

6.2.Strukturierter Dialog mit der Zivilgesellschaft

Die Kommission plant, den derzeitigen strukturierten Dialog 43 über die im Rahmen der offenen Methode der Koordinierung behandelten Themen hinaus auszuweiten, indem sie die Möglichkeiten der Online-Zusammenarbeit intensiver nutzt und sich von Fall zu Fall auch einschlägigen Organisationen außerhalb der Kultur- und Kreativwirtschaft öffnet. Außerdem wird sie vorschlagen, dass die Zivilgesellschaft eine aktivere Rolle bei der Vorbereitung des zweijährlichen Europäischen Kulturforums spielt.

7.Förderung der Kultur in EU-Strategien und -Programmen

Das Programm Kreatives Europa und sein Nachfolgeprogramm werden eine unmittelbare Rolle bei der Umsetzung der neuen Agenda spielen, und die Kommission wird die Synergien zwischen Projekten und politischen Maßnahmen verbessern. Die Strategie Digital4Culture soll die Kohärenz kultureller, digitaler und audiovisueller Initiativen verbessern. Außerdem wird die Kommission die sozialen, wirtschaftlichen und internationalen Ziele der neuen Agenda mit Maßnahmen in anderen Politikbereichen fördern, und andere aktuelle und künftige Strategien und Interventionen der EU werden die Kulturpolitik der Mitgliedstaaten ergänzen.

8.Nächste Schritte

Die neue europäische Agenda für Kultur ist ein zentrales Element der Reaktion der Kommission auf den Auftrag des Europäischen Rates von Dezember 2017. Sie bietet einen Rahmen für die nächste Phase der Zusammenarbeit auf EU-Ebene, um die Herausforderungen, mit denen unsere Gesellschaften heute konfrontiert sind, mithilfe der Transformationskraft der Kultur anzugehen. Vorgeschlagen wird ein neuer, in eine ganzheitliche Vision eingebetteter Ansatz, der in allen Kulturbereichen Synergien mit anderen Politikbereichen fördert. Die erfolgreiche Umsetzung der neuen Agenda und der darin vorgestellten Maßnahmen erfordert eine enge Zusammenarbeit und die Einbeziehung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Mitgliedstaaten sowie der Akteure des Kulturbereichs.

Die politische Zusammenarbeit im Rahmen der neuen Agenda wird 2019 und 2020 durch das Programm Kreatives Europa und andere EU-Programme unterstützt, die kulturelle Projekte finanzieren; ab 2021 wird die Unterstützung durch die Nachfolgeprogramme im neuen Mehrjährigen Finanzrahmen der EU erfolgen.

(1)

    Erklärung von Rom, März 2017.

(2)

    Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2017.

(3)

    https://europa.eu/cultural-heritage/  

(4)

    COM(2017) 673 .  

(5)

    Bratislava declaration, September 2016

(6)

    Eurobarometer Nr. 87, Frühjahr 2017.

(7)

    Eurostat, November 2017.

(8)

     Artikel 173 und 208 sind ebenfalls für die Kreativwirtschaft und die Entwicklungszusammenarbeit relevant.

(9)

    2007/C 287/01.

(10)

    KOM(2007) 242.

(11)

   SWD/2018/167, die Arbeitsunterlage zu der vorliegenden Mitteilung enthält eine Übersicht über die im Rahmen der Agenda von 2007 ergriffenen Maßnahmen, Einzelheiten zu den im Rahmen dieser neuen Agenda vorgeschlagenen Maßnahmen sowie weiteren laufenden oder geplanten Aktionen; außerdem enthält sie genauere Angaben zu den Konsultationen, Statistiken und Umfragen, die in die Mitteilung eingeflossen sind.

(12)

    http://ec.europa.eu/regional_policy/de/policy/cooperation/  

(13)

   Der „Verwirklichungschancenansatz“ wurde von Amartya Sen entwickelt. Auf den Kulturbereich wird er erst seit Kurzem angewandt.

(14)

    Offene Methode der Koordinierung (OMK) und „Stimme der Kultur“ 2014, 2016 und 2017 .

(15)

   Im Einklang mit der  Erklärung von Davos zur Baukultur von 2018 .

(16)

    Spezial-Eurobarometer 2017.  

(17)

   Sacco et al., 2011, The Interaction Between Culture, Health and Psychological Well-Being . Auch die OMK 2017-2018 zum Beitrag der Kultur zur sozialen Inklusion sammelt Daten zu den Themen Gesundheit und Wohlbefinden.

(18)

    King’s College London  Bericht „Towards cultural democracy: Promoting cultural capabilities for everyone“.

(19)

   3 OMK zur Mobilität von Kunst- und Kulturschaffenden und Residenzstipendien, 2010, 2012, 2014.

(20)

    ec.europa.eu/programmes/creative-europe/ ; ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus  

(21)

    Eurostat 2016 (Kulturstatistiken: Beschäftigung, Unternehmen, Beteiligung, Handel, Ausgaben).

(22)

    Ernst & Young, Studie von 2014: „Measuring cultural and creative markets in the EU“.

(23)

   Das OMK-Handbuch 2016 beschreibt Verfahren und Empfehlungen.

(24)

    Zentrum für Forschung und Innovation im Bildungswesen der OECD.  

(25)

    COM(2017) 247.

(26)

    Kultur für Städte und Regionen , Peer-Learning-Projekt, 2015-17.

(27)

    Kultur und Kreativität im Städtevergleich , 2017.

(28)

   2016 ENRD Factsheet on Arts and Culture in Rural Areas .

(29)

      Natura-2000 -Fallstudien zum Zusammenhang zwischen Kultur- und Naturerbe.

(30)

    European Creative Hubs network , 2016-18.

(31)

    European Cluster Panorama 2014.

(32)

    http://s3platform.jrc.ec.europa.eu/map

(33)

    Routes4U : Gemeinsames Programm der Kommission und des Europarates zu Kulturwegen in Makroregionen.

(34)

    Crowdfunding4Culture.  

(35)

   U. a. im Rahmen der Europäischen Referenzrahmen für Unternehmertum bzw. für digitale Kompetenzen (EntreComp, DigComp).

(36)

    JOIN(2016) 029.

(37)

http://en.unesco.org/creativity/ ; jüngster EU-Bericht hier verfügbar.

(38)

   https://europa.eu/globalstrategy/sites/globalstrategy/files/regions/files/eugs_review_web_0.pdf Globale Strategie der EU.

(39)

    Unsere Welt, unsere Würde, unsere Zukunft, 2017 .

(40)

     U. a. durch die neue EU-Plattform für Kulturdiplomatie .

(41)

      COM(2018) 65.

(42)

     Die 10 europäischen Initiativen befassen sich mit bereichsübergreifenden politischen Schlüsselthemen, u. a. Bildung, illegalem Handel, Qualitätsstandards für Restaurierungen, nachhaltigem Kulturtourismus, Kompetenzen und Innovation.

(43)

    www.voicesofculture.eu

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