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Document 32012R1083

    Verordnung (EU) Nr. 1083/2012 der Kommission vom 19. November 2012 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. L 321 vom 20.11.2012, p. 33–51 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/1083/oj

    20.11.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 321/33


    VERORDNUNG (EU) Nr. 1083/2012 DER KOMMISSION

    vom 19. November 2012

    zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft (1), insbesondere auf Artikel 8,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Mit der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 wurde ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung von europäischen Statistiken zur Informationsgesellschaft geschaffen.

    (2)

    Nach Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ist mit Durchführungsmaßnahmen festzulegen, welche Daten zur Erstellung der in Artikel 3 und 4 der Verordnung genannten Statistiken bereitzustellen sind und welche Fristen für ihre Übermittlung gelten.

    (3)

    Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Für die Erstellung der in Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 genannten europäischen Statistiken zur Informationsgesellschaft sind die in den Anhängen I und II aufgeführten Daten zu übermitteln.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 19. November 2012

    Für die Kommission

    Der Präsident

    José Manuel BARROSO


    (1)  ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 49.


    ANHANG I

    MODUL 1:   UNTERNEHMEN UND DIE INFORMATIONSGESELLSCHAFT

    1.   Themen und dazugehörige Variablen

    a)   Für das Bezugsjahr 2013 sind Daten für die aus der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ausgewählten Themen bereitzustellen:

    IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen,

    Nutzung von Internet und anderen elektronischen Netzen durch Unternehmen,

    Nutzung von IKT durch Unternehmen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (E-Government),

    Vorgänge im Bereich elektronischer Geschäftsverkehr (E-Business) und organisatorische Aspekte,

    E-Commerce.

    b)   Folgende Unternehmensvariablen sind zu erheben:

    IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen

    Für alle Unternehmen zu erhebende Variablen:

    Nutzung von Computern.

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

    (fakultativ) Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die mindestens einmal pro Woche einen Computer benutzen,

    (fakultativ) Nutzung von IT-Anwendungen, um Beschäftigten den Fernzugriff auf das E-Mail-System, die Dokumente oder Anwendungen des Unternehmens zu ermöglichen (über eine feste, mobile oder drahtlose Internetverbindung).

    Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze durch Unternehmen

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

    Zugang zum Internet.

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben:

    Internetanschluss: DSL,

    Internetanschluss: anderer ortsfester Breitbandinternetanschluss,

    Internetanschluss: Wählanschluss über normale Telefonverbindung oder ISDN-Anschluss,

    Internetanschluss: Mobiler Breitbandanschluss über ein tragbares Gerät mit Mobilfunknetzfunktion (3G- oder 4G-Funktion),

    (fakultativ) Internetanschluss: Mobiler Breitbandanschluss über einen tragbaren Computer mit Mobilfunknetzfunktion (3G- oder 4G-Funktion),

    (fakultativ) Internetanschluss: Mobiler Breitbandanschluss über andere tragbare Geräte wie Smartphone, Persönliche Digitale Assistenten (PDA) mit Mobilfunknetzfunktion (3G- oder 4G-Funktion),

    Internetanschluss: sonstige mobile Verbindung,

    Internetanschluss: Maximale vertraglich vereinbarte Downloadgeschwindigkeit der schnellsten Internetverbindung, in Mbit/s; ([0;< 2], [2;< 10], [10;< 30], [30;< 100], [≥ 100]),

    Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die mindestens einmal pro Woche einen Computer mit Internetanschluss benutzen,

    Nutzung sozialer Medien, insbesondere sozialer Netzwerke, Unternehmens-Blogs oder -Mikroblogs, Websites zur gemeinsamen Nutzung multimedialer Inhalte, wikibasierter Instrumente zum Wissensaustausch für andere Zwecke als für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte,

    Nutzung sozialer Medien,

    Nutzung von Unternehmens-Blogs oder -Mikroblogs,

    Nutzung von Websites zur gemeinsamen Nutzung multimedialer Inhalte,

    Nutzung wikibasierter Instrumente zum Wissensaustausch,

    Nutzung einer eigenen Website oder Homepage.

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen mit eigener Website oder Homepage:

    Bereitstellung folgender Funktionen: Online-Bestellung, -Reservierung oder -Buchung,

    Bereitstellung folgender Funktionen: Erklärung über den Schutz personenbezogener Daten, Datenschutzsiegel oder Sicherheitszertifizierung der Website,

    Bereitstellung folgender Funktionen: Warenkataloge oder Preislisten,

    Bereitstellung folgender Funktionen: Online-Auftragsverfolgung,

    Bereitstellung folgender Funktionen: Möglichkeit für Besucher, Produkte zu gestalten oder an ihre Bedürfnisse anzupassen,

    Bereitstellung folgender Funktionen: personalisierte Inhalte für regelmäßige/häufigere Nutzer,

    (fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Veröffentlichung von Stellenangeboten oder Einreichung von Online-Bewerbungen.

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die soziale Medien nutzen, insbesondere in Bezug auf soziale Netzwerke, Unternehmens-Blogs oder -Mikroblogs, Websites zur gemeinsamen Nutzung multimedialer Inhalte und wikibasierte Instrumente zum Wissensaustausch für andere Zwecke als für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte:

    Nutzung sozialer Medien für die Entwicklung des Unternehmens-Image oder für die Produktvermarktung,

    Nutzung sozialer Medien für die Erfassung von Meinungen, Bewertungen und Fragen der Kunden bzw. für diesbezügliche Reaktionen,

    Nutzung sozialer Medien für die Einbeziehung der Kunden in die Entwicklungs- oder Innovationsmaßnahmen bezüglich Waren oder Dienstleistungen,

    Nutzung sozialer Medien für die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern oder anderen Einrichtungen,

    Nutzung sozialer Medien für die Einstellung von Mitarbeitern,

    Nutzung sozialer Medien für den Austausch von Ansichten, Meinungen und Wissen innerhalb des Unternehmens,

    Nutzung sozialer Medien im Rahmen der offiziellen Unternehmenspolitik.

    Nutzung von IKT durch Unternehmen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (E-Government)

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben:

    Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Beschaffung von Informationen von Websites oder Internetseiten von Behörden,

    Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Beschaffung von Formularen von Websites oder Internetseiten von Behörden,

    Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur elektronischen Rücksendung ausgefüllter Formulare an Behörden,

    Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für die vollständig über das Internet abgewickelte, d. h. papierfreie Mehrwertsteuererklärung (einschließlich des elektronischen Zahlvorgangs, falls erforderlich),

    Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für die vollständig über das Internet abgewickelte, d. h. papierfreie Meldung der Sozialbeiträge (einschließlich des elektronischen Zahlvorgangs, falls erforderlich),

    Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für das Abrufen von Ausschreibungsunterlagen und Lastenheften im Rahmen eines öffentlichen elektronischen Auftragsvergabesystems,

    Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen im Rahmen von nationalen öffentlichen elektronischen Auftragsvergabesystemen (eTendering),

    Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen im Rahmen von öffentlichen elektronischen Auftragsvergabesystemen (eTendering) in einem anderen EU-Mitgliedstaat.

    Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität)

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben:

    Nutzung durch das Unternehmen für die Beschäftigten bereitgestellter tragbarer Geräte, die einen mobilen Internetanschluss zur geschäftlichen Nutzung ermöglichen.

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die ihren Beschäftigten tragbare Geräte bereitstellen, die einen mobilen Internetanschluss zur geschäftlichen Nutzung ermöglichen:

    Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigten, die ein tragbares Gerät vom Unternehmen erhielten, das einen mobilen Internetanschluss zur geschäftlichen Nutzung ermöglicht.

    Vorgänge im Bereich elektronischer Geschäftsverkehr

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

    Versendung elektronischer Rechnungen, die automatisch verarbeitet werden können,

    Versendung elektronischer Rechnungen, die nicht automatisch verarbeitet werden können,

    Empfang elektronischer Rechnungen, die automatisch verarbeitet werden können,

    Nutzung von Warenwirtschaftssoftware (ERP) zur Weitergabe von Informationen zwischen verschiedenen Funktionsbereichen,

    (fakultativ) Nutzung von Anwendungsprogrammen zur Kundenpflege (Customer Relationship Management CRM) zwecks Erfassung, Speicherung und Weitergabe von Kundeninformationen an andere betriebliche Funktionsbereiche,

    (fakultativ) Nutzung von Anwendungsprogrammen zur Kundenpflege (Customer Relationship Management CRM) zur Auswertung der Kundendaten für Marketingzwecke.

    Elektronischer Geschäftsverkehr

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen und nicht unter Abschnitt K der NACE Rev. 2 fallen:

    Entgegennahme von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites (Web-Verkäufe) im vorausgegangenen Kalenderjahr,

    Entgegennahme von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme (EDI-Verkäufe) im vorausgegangenen Kalenderjahr,

    Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites oder EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr,

    Art der Hindernisse, die den Absatz über eine Website (Web-Verkauf) einschränken oder verhindern: Waren oder Dienstleistungen nicht für Web-Verkauf geeignet,

    Hindernisse, die den Web-Verkauf einschränken oder verhindern: Logistikprobleme,

    Hindernisse, die den Web-Verkauf einschränken oder verhindern: Probleme mit Zahlvorgängen,

    Hindernisse, die den Web-Verkauf einschränken oder verhindern: Probleme mit Bezug zu IKT-Sicherheit oder Datenschutz,

    Hindernisse, die den Web-Verkauf einschränken oder verhindern: Probleme mit Bezug zum Rechtsrahmen,

    Hindernisse, die den Web-Verkauf einschränken oder verhindern: zu hohe Einführungskosten im Vergleich zu dem Nutzen.

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Bestellungen über Websites entgegengenommen haben:

    Wert oder Prozentanteil des Gesamtumsatzes der Verkäufe im elektronischen Handel im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über Websites zurückgeht,

    Prozentanteil der Verkäufe im elektronischen Handel an Privatkunden (B2C) im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über Websites zurückgeht,

    Prozentanteil der Verkäufe im elektronischen Handel an andere Unternehmen (B2B) und der Verkäufe im elektronischen Handel an Behörden (B2G) im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über Websites zurückgeht,

    Elektronische Verkäufe nach Ursprung: Heimatland, im vorausgegangenen Kalenderjahr,

    elektronische Verkäufe nach Ursprung: andere EU-Länder, im vorausgegangenen Kalenderjahr,

    elektronische Verkäufe nach Ursprung: übrige Welt, im vorausgegangenen Kalenderjahr,

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme entgegengenommen haben:

    Wert oder Prozentanteil des Gesamtumsatzes der Verkäufe im elektronischen Handel im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über EDI-Systeme zurückgeht.

    Elektronische Verkäufe nach Ursprung: Heimatland, im vorausgegangenen Kalenderjahr,

    elektronische Verkäufe nach Ursprung: andere EU-Länder, im vorausgegangenen Kalenderjahr,

    elektronische Verkäufe nach Ursprung: übrige Welt, im vorausgegangenen Kalenderjahr,

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Bestellungen über Websites oder EDI-Systeme aufgegeben haben:

    (fakultativ) Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites im vorausgegangenen Kalenderjahr,

    (fakultativ) Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr,

    (fakultativ) Käufe im elektronischen Handel, die auf elektronisch aufgegebene Bestellungen zurückgehen, im vorausgegangenen Kalenderjahr entweder in Prozentklassen ([0;< 1], [1;< 5], [5;< 10], [10;< 25], [25;< 50], [50;< 75], [75; 100]) der Käufe im elektronischen Handel an den Gesamtkäufen, oder als Wert der Käufe im elektronischen Handel, oder in Prozent der Käufe im elektronischen Handel an den Gesamtkäufen,

    (fakultativ) Elektronische Kaufvorgänge nach Herkunftsland: Heimatland, im vorausgegangenen Kalenderjahr,

    (fakultativ) elektronische Kaufvorgänge nach Herkunftsland: andere EU-Länder, im vorausgegangenen Kalenderjahr,

    (fakultativ) elektronische Kaufvorgänge nach Herkunftsland: übrige Welt, im vorausgegangenen Kalenderjahr.

    c)   Folgende Variablen zum Unternehmenshintergrund sind aus alternativen Quellen zu erheben oder zu gewinnen:

    Für alle Unternehmen zu erhebende Variablen:

    wirtschaftliche Haupttätigkeit des Unternehmens im vorausgegangenen Kalenderjahr,

    durchschnittliche Beschäftigtenzahl im vorausgegangenen Kalenderjahr,

    Gesamtumsatz im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer),

    (fakultativ) Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer).

    2.   Erfassungsbereich

    Die Variablen nach Abschnitt 1 Buchstabe b bis c dieses Anhangs sind für Unternehmen der folgenden Wirtschaftszweige, Größenklassen und geografischen Erfassungsbereiche zu erheben.

    a)

    Wirtschaftszweig: Unternehmen, die unter folgende Kategorien der NACE Rev. 2 fallen:

    NACE-Kategorie

    Bezeichnung

    Abschnitt C

    Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

    Abschnitt D, E

    Energieversorgung; Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen

    Abschnitt F

    Baugewerbe/Bau

    Abschnitt G

    Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

    Abschnitt H

    Verkehr und Lagerei

    Abschnitt I

    Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

    Abschnitt J

    Information und Kommunikation

    Abschnitt L

    Grundstück- und Wohnungswesen

    Abteilung 69-74

    Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

    Abschnitt N

    Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

    Gruppe 95.1

    Reparatur von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten

    (fakultativ)

    Klassen 64.19, 64.92, 66.12 und 66.19

    Gruppen 65.1 und 65.2

    Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

    b)

    Unternehmensgröße: Unternehmen mit 10 oder mehr Beschäftigten; die Einbeziehung von Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten ist fakultativ.

    c)

    Geografischer Erfassungsbereich: Unternehmen im Staatsgebiet eines Mitgliedstaats.

    3.   Bezugszeiträume

    Der Bezugszeitraum für die Variablen, die sich auf das vorausgegangene Kalenderjahr beziehen, ist 2012. Für die übrigen Angaben ist der Bezugszeitraum der Monat Januar 2013.

    4.   Aufschlüsselung

    Für die in Abschnitt 1 Buchstabe b dieses Anhangs genannten Themen und die dazugehörigen Variablen sind folgende Hintergrundvariablen zu erheben:

    a)

    Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen: gemäß folgenden NACE-Rev.-2-Aggregaten:

    Aggregation gemäß NACE Rev. 2

    für eventuelle Berechnung nationaler Aggregate

    10-18

    19-23

    24-25

    26-33

    35-39

    41-43

    45-47

    49-53

    55

    58-63

    (fakultativ) 64.19 + 64.92 + 65.1 + 65.2 + 66.12 + 66.19

    68

    69-74

    77-82

    26.1-26.4, 26.8, 46.5, 58.2, 61, 62, 63.1, 95.1

    Aggregation gemäß NACE Rev. 2

    für eventuelle Berechnung europäischer Aggregate

    10-12

    13-15

    16-18

    26

    27-28

    29-30

    31-33

    45

    46

    47

    55-56

    58-60

    61

    62-63

    (fakultativ) 64.19 + 64.92

    (fakultativ) 65,1 + 65,2

    (fakultativ) 66,12 + 66,19

    77-78 + 80-82

    79

    95.1

    b)

    Aufschlüsselung nach Größenklassen: Die Daten sind nach der Beschäftigtenzahl in folgende Klassen aufzuschlüsseln:

    Größenklasse

    10 oder mehr Beschäftigte

    10 bis 49 Beschäftigte

    50 bis 249 Beschäftigte

    250 oder mehr Beschäftigte

    Für die Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten gilt, wenn sie erfasst werden, folgende Aufschlüsselung. (Fakultativ sind die Variablen für die Größenklassen „Weniger als 5 Beschäftigte“ und „5 bis 9 Beschäftigte“ bereitzustellen.)

    Größenklasse

    Weniger als 10 Beschäftigte

    Weniger als 5 Beschäftigte (fakultativ)

    5 bis 9 Beschäftigte (fakultativ)

    5.   Periodizität

    Die Daten sind einmalig für das Jahr 2013 vorzulegen.

    6.   Fristen

    a)

    Die — gegebenenfalls als vertraulich oder unzuverlässig gekennzeichneten — aggregierten Daten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates sind vor dem 5. Oktober 2013 an Eurostat zu übermitteln. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertigzustellen, zu validieren und anzunehmen. Das tabellarisierte computerlesbare Übermittlungsformat muss den von Eurostat gegebenen Anweisungen entsprechen.

    b)

    Die Metadaten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind vor dem 31. Mai 2013 an Eurostat zu übermitteln, und zwar nach dem von Eurostat vorgegebenen Schema.

    c)

    Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates ist bis zum 5. November 2013 an Eurostat zu übermitteln.


    ANHANG II

    MODUL 2:   EINZELPERSONEN, HAUSHALTE UND DIE INFORMATIONSGESELLSCHAFT

    1.   Themen und dazugehörige Variablen

    a)   Für das Bezugsjahr 2013 sind Daten für folgende, aus der Aufstellung in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgewählte Themen bereitzustellen:

    Zugang zu IKT-Systemen und ihre Nutzung durch Einzelpersonen und/oder Haushalte,

    Nutzung von Internet und anderen elektronischen Netzen für verschiedene Zwecke durch Einzelpersonen und/oder Haushalte,

    IKT-Kompetenz und Kenntnisse,

    Hemmnisse für die Nutzung von IKT und Internet,

    Nutzung von IKT durch Einzelpersonen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (E-Government),

    Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität).

    b)   Folgende Variablen sind zu erheben:

    Zugang zu IKT-Systemen und ihre Nutzung durch Einzelpersonen und/oder Haushalte

    Für alle Haushalte zu erhebende Variablen:

    Verfügbarkeit eines Computers zu Hause,

    Internetzugang zu Hause (unabhängig vom Gerät).

    Für alle Haushalte mit Internetzugang zu erhebende Variablen:

    Art der Breitbandverbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: DSL (z. B. ADSL, SHDSL, VDSL),

    Art der Breitbandverbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: Festnetz (z. B. Kabel, Glasfaser, Ethernet, PLC),

    Art der Breitbandverbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: Festnetz, drahtlos (z. B. Satellit, öffentliches WiFi),

    Art der Breitbandverbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: Verbindung mit dem Mobilfunknetz (mindestens 3G, z. B. UMTS) über einen Handapparat,

    Art der Breitbandverbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: Verbindung mit dem Mobilfunknetz (mindestens 3G, z. B. UMTS) über eine Karte oder einen USB-Stick (mit integrierter SIM-Karte),

    Art der Verbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: Wählanschluss über normale Telefonverbindung oder ISDN,

    Art der Verbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: mobile Schmalbandverbindung (unter 3G, z. B. 2G+/GPRS, über Mobiltelefon oder Laptop-Modem).

    Für alle Einzelpersonen zu erhebende Variablen:

    letzte Nutzung eines Computers, zu Hause, am Arbeitsplatz oder an sonstigem Ort (in den letzten drei Monaten, vor drei bis zwölf Monaten; vor mehr als einem Jahr; ein Computer wurde noch nie benutzt).

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die in den letzten drei Monaten einen Computer benutzt haben:

    durchschnittliche Häufigkeit der Computernutzung (täglich oder fast täglich; mindestens ein Mal pro Woche (aber nicht täglich); weniger als ein Mal pro Woche).

    Nutzung des Internets für verschiedene Zwecke durch Einzelpersonen und/oder Haushalte

    Für alle Einzelpersonen zu erhebende Variablen:

    letzte Nutzung des Internets (in den letzten drei Monaten; vor drei bis zwölf Monaten; vor mehr als einem Jahr; das Internet wurde noch nie genutzt).

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die bereits das Internet genutzt haben:

    letzte Internet-Geschäftstransaktion zu Privatzwecken (in den letzten drei Monaten; vor drei bis zwölf Monaten; vor mehr als einem Jahr; es wurde noch nie über Internet gekauft oder bestellt).

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten genutzt haben:

    durchschnittliche Häufigkeit der Internetnutzung in den letzten drei Monaten (täglich oder fast täglich; mindestens ein Mal pro Woche (aber nicht täglich); weniger als ein Mal pro Woche),

    Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: zu Hause,

    Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: am Arbeitsplatz (nicht zu Hause),

    Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: in einer Bildungseinrichtung,

    Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: bei einer anderen Person zu Hause,

    Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: anderer Ort,

    (fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: öffentliche Bibliothek,

    (fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: Postamt,

    (fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: öffentliche Einrichtung, Gemeindeamt oder Behörde,

    (fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: Gemeinschafts- oder Freiwilligenorganisation,

    (fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: Internetcafe,

    (fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: Hotspot (in Hotels, auf Flughäfen, an öffentlichen Orten usw.),

    (fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: auf sonstige Art,

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um E-Mails zu senden oder zu empfangen,

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um an sozialen Netzwerken teilzunehmen (Erstellen eines Benutzerprofils, Absetzen von Mitteilungen oder anderen Beiträgen, z. B. für Facebook, Twitter),

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Online-Nachrichten, -Zeitungen oder -Zeitschriften zu lesen,

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Gesundheitsinformationen zu suchen (z. B. über Verletzungen, Krankheiten, Ernährungsfragen, gesünderes Leben),

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Informationen über Aus- und Weiterbildungs- oder Schulungsangebote zu suchen,

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Informationen über Waren und Dienstleistungen zu finden,

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Software (keine Spielsoftware) herunterzuladen,

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Mitteilungen über soziale und politische Themen auf Websites abzusetzen (z. B. Blogs, soziale Netzwerke),

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um an Online-Konsultationen oder Abstimmungen über soziale oder politische Themen teilzunehmen (z. B. Stadtplanung, Unterschreiben von Petitionen),

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um einen Online-Kurs (jeglicher Fachrichtung) zu absolvieren,

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Wikis zu konsultieren (Wissenserwerb in beliebigem Bereich — z. B. über Wikipedia, Online-Enzyklopädien),

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um eine Stelle zu suchen oder eine Stellenbewerbung einzureichen,

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten, um an beruflichen Netzwerken teilzunehmen (Erstellen eines Benutzerprofils, Absetzung von Mitteilungen oder anderen Beiträgen, z. B. für LinkedIn, Xing),

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Reisen und Beherbergung in Anspruch zu nehmen,

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Waren oder Dienstleistungen zu verkaufen, z. B. über Auktionen (eBay),

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken für Internettelefonie, Internet-Videoanrufe (über Webcam),

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken für Internetbanking.

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken genutzt haben, um Online-Nachrichten-Websites, -Zeitungen oder -Zeitschriften zu lesen:

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Online-Nachrichten, -Zeitungen oder -Zeitschriften zu lesen, die der/die Betreffende zum regelmäßigen Bezug abonniert hat (einschließlich RSS-Feeds).

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die in den letzten zwölf Monaten das Internet für Privatzwecke für e-Commerce-Transaktionen genutzt haben:

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Lebensmitteln,

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Gebrauchsgütern (z. B. Möbel, Spielzeug),

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Arzneimitteln,

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Filmen oder Musik (gesonderte Meldung für Online-Auslieferung),

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen (darunter elektronischen Büchern) (gesonderte Meldung für Online-Auslieferung zusammen mit e-Learning-Material),

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von e-Learning-Material (gesonderte Meldung für Online-Auslieferung zusammen mit Büchern, Zeitschriften oder Zeitungen),

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Bekleidung oder Sportartikeln,

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Videospielsoftware und Aktualisierungen (gesonderte Meldung für Online-Auslieferung zusammen mit Computersoftware und Aktualisierungen),

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von sonstiger Computersoftware und Aktualisierungen (gesonderte Meldung für Online-Auslieferung zusammen mit Videospielsoftware und Aktualisierungen),

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Computerhardware,

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung elektronischer Geräte (einschl. Kameras),

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Telekommunikationsdienstleistungen (z. B. Fernsehen, Breitband-, Festnetz- oder Mobilfunkanschlüsse, Geldeinzahlung für Telefonguthabenkarten usw.),

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten für den Kauf von Aktien, Versicherungspolicen oder anderen Finanzdienstleistungen,

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Ferienunterkünften (Hotel usw.),

    Nutzung des Internets zur Bestellung anderer Reisedienstleistungen (Fahrkarten, Autovermietung usw.),

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Eintrittskarten für Veranstaltungen,

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung anderer Waren oder Dienstleistungen,

    Bestellung oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen bei inländischen Anbietern in den letzten zwölf Monaten,

    Bestellung oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen bei Anbietern aus anderen EU-Ländern in den letzten zwölf Monaten,

    Bestellung oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen bei Anbietern aus der übrigen Welt in den letzten zwölf Monaten,

    Bestellung oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen in den letzten zwölf Monaten: Herkunftsland der Verkäufer unbekannt.

    IKT-Kompetenz und -Kenntnisse

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die bereits das Internet genutzt haben und Arbeitnehmer oder Selbständige (einschließlich mithelfende Familienangehörige) oder Erwerbslose sind:

    Selbsteinschätzung: Reichen die gegenwärtigen Computerkenntnisse aus für eine eventuelle Jobsuche auf dem Arbeitsmarkt bzw. einen Arbeitsplatzwechsel innerhalb eines Jahres? (ja; nein; entfällt).

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die bereits das Internet genutzt haben:

    Internet-Kenntnisse: Nutzung einer Suchmaschine bei der Informationsrecherche,

    Internet-Kenntnisse: Verschicken von E-Mails mit Dateianhängen (z. B. Dokumente, Bilder),

    Internet-Kenntnisse: Absetzen von Mitteilungen in Chat-Räumen, Newsgroups oder Online-Diskussionsforen (z. B. auf Websites für soziale Netzwerke),

    Internet-Kenntnisse: Nutzung des Internet für Telefonanrufe,

    Internet-Kenntnisse: Nutzung des Peer-to-Peer-Filesharing für den Austausch von Filmen, Musik usw.,

    Internet-Kenntnisse: Einrichten einer Webseite,

    Internet-Kenntnisse: Hochladen von Textdateien, Spielen, Bildern, Filmen oder Musikdateien auf Websites (z. B. auf Websites für soziale Netzwerke),

    Internet-Kenntnisse: Ändern der Sicherheitseinstellungen von Internet-Browsern.

    Für Einzelpersonen, die in einem oder mehreren dieser Bereiche spezielle Internetkenntnisse haben, zu erhebende Variablen:

    (fakultativ) Selbsteinschätzung: Reichen die gegenwärtigen Internetkenntnisse aus, um mit Verwandten, Freunden und Kollegen übers Internet zu kommunizieren? (ja; nein; entfällt),

    (fakultativ) Selbsteinschätzung: Reichen die gegenwärtigen Internetkenntnisse aus, um persönliche Daten zu schützen? (ja; nein; entfällt),

    (fakultativ) Selbsteinschätzung: Reichen die gegenwärtigen Internetkenntnisse aus, um den privaten Computer vor Viren und sonstigen Schadprogrammen zu schützen? (ja; nein; entfällt).

    Hemmnisse für die Nutzung von IKT und Internet

    Zu erhebende Variablen für Haushalte, die zu Hause keinen Zugang zum Internet haben:

    Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: Internetzugang andernorts,

    Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: kein Bedarf für das Internet (nicht nützlich, nicht interessant usw.),

    Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: Gerätekosten zu hoch,

    Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: Zugangskosten zu hoch (Telefon, DSL-Vertrag usw.),

    Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: fehlende Kenntnisse,

    Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre oder der Sicherheit,

    Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: kein Breitbandanschluss in der Region des/der Befragten verfügbar,

    Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: sonstige.

    Nutzung von IKT durch Einzelpersonen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (E-Government)

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten genutzt haben:

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, um Informationen von den Websites von Behörden und öffentlichen Einrichtungen abzurufen,

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, um amtliche Vordrucke von den Websites von Behörden und öffentlichen Einrichtungen herunterzuladen,

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, zur elektronischen Rücksendung ausgefüllter Formulare an Behörden und öffentliche Einrichtungen,

    private Kontaktaufnahme mit Behörden oder öffentlichen Einrichtungen in den letzten zwölf Monaten: per Telefon (ohne SMS-Nachrichten),

    private Kontaktaufnahme mit Behörden oder öffentlichen Einrichtungen in den letzten zwölf Monaten: per E-Mail,

    private Kontaktaufnahme mit Behörden oder öffentlichen Einrichtungen in den letzten zwölf Monaten: persönliche Vorsprache,

    private Kontaktaufnahme mit Behörden oder öffentlichen Einrichtungen in den letzten zwölf Monaten: mit anderen Mitteln (z. B. Post, SMS, Fax),

    keine Kontaktaufnahme mit Behörden oder öffentlichen Einrichtungen zu privaten Zwecken in den letzten zwölf Monaten erforderlich.

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken genutzt haben, um Informationen von den Websites von Behörden und öffentlichen Einrichtungen abzurufen, um amtliche Vordrucke von den Websites von Behörden und öffentlichen Einrichtungen herunterzuladen oder um ausgefüllte Vordrucke an eine Behörde oder öffentliche Einrichtung zu übermitteln:

    Nutzung der Websites von Behörden oder öffentlichen Einrichtungen in den letzten zwölf Monaten für folgende Zwecke: Einkommenssteuererklärung,

    Nutzung der Websites von Behörden oder öffentlichen Einrichtungen in den letzten zwölf Monaten für folgende Zwecke: Inanspruchnahme von Sozialversicherungsleistungen (z. B. Arbeitslosenunterstützung, Rente, Kindergeld),

    Nutzung der Websites von Behörden oder öffentlichen Einrichtungen in den letzten zwölf Monaten für folgende Zwecke: Beantragung persönlicher Dokumente (Pass, Personalausweis oder Führerschein) oder Urkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde),

    Nutzung der Websites von Behörden oder öffentlichen Einrichtungen in den letzten zwölf Monaten für folgende Zwecke: öffentliche Bibliotheken (Verfügbarkeit von Katalogen, Suchwerkzeuge),

    Nutzung der Websites von Behörden oder öffentlichen Einrichtungen in den letzten zwölf Monaten für folgende Zwecke: Einschreibung für Hochschulen oder Universitäten,

    Nutzung der Websites von Behörden oder öffentlichen Einrichtungen in den letzten zwölf Monaten für folgende Zwecke: Mitteilung über eine Adressenänderung,

    Art der bei der Nutzung von Websites von Behörden oder öffentlichen Einrichtungen für private Zwecke in den letzten zwölf Monaten aufgetretenen Probleme: technische Probleme mit der Website,

    Art der bei der Nutzung von Websites von Behörden oder öffentlichen Einrichtungen für private Zwecke in den letzten zwölf Monaten aufgetretenen Probleme: unzureichende, unklar formulierte oder veraltete Informationen,

    Art der bei der Nutzung von Websites von Behörden oder öffentlichen Einrichtungen für private Zwecke in den letzten zwölf Monaten aufgetretenen Probleme: benötigte Unterstützung (online oder offline) nicht gefunden,

    Art der bei der Nutzung von Websites von Behörden oder öffentlichen Einrichtungen für private Zwecke in den letzten zwölf Monaten aufgetretenen Probleme: sonstige Probleme,

    Grad der Zufriedenheit/Unzufriedenheit mit folgenden Aspekten der Nutzung von Websites von Behörden oder öffentlichen Einrichtungen in den letzten zwölf Monaten: Informationen leicht auffindbar (insgesamt zufrieden, insgesamt unzufrieden, nicht zutreffend),

    Grad der Zufriedenheit/Unzufriedenheit mit folgenden Aspekten der Nutzung von Websites von Behörden oder öffentlichen Einrichtungen in den letzten zwölf Monaten: Nützlichkeit der verfügbaren Informationen (insgesamt zufrieden, insgesamt unzufrieden, nicht zutreffend),

    Grad der Zufriedenheit/Unzufriedenheit mit folgenden Aspekten der Nutzung von Websites von Behörden oder öffentlichen Einrichtungen in den letzten zwölf Monaten: Informationen zum Bearbeitungsstand, Nachverfolgung eines Vorgangs (insgesamt zufrieden, insgesamt unzufrieden, nicht zutreffend),

    Grad der Zufriedenheit/Unzufriedenheit mit folgenden Aspekten der Nutzung von Websites von Behörden oder öffentlichen Einrichtungen in den letzten zwölf Monaten: Benutzerfreundlichkeit der Angebote auf der Website (insgesamt zufrieden, insgesamt unzufrieden, nicht zutreffend).

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken nicht genutzt haben, um ausgefüllte Vordrucke an eine Behörden-Website zu übermitteln:

    Grund dafür, keine ausgefüllten Vordrucke an Websites von Behörden übermittelt zu haben: keine Übermittlung von Vordrucken erforderlich.

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken nicht dazu genutzt haben, um ausgefüllte Vordrucke an eine Behörden-Website zu übermitteln, und die als Begründung nicht angegeben haben, dass keine Übermittlung von Vordrucken erforderlich war:

    Begründung, warum keine ausgefüllten Vordrucke übermittelt wurden: keine Website mit entsprechendem Dienst verfügbar,

    Begründung, warum keine ausgefüllten Vordrucke übermittelt wurden: persönlicher Kontakt fehlt, persönliche Vorsprache wird vorgezogen,

    Begründung, warum keine ausgefüllten Vordrucke übermittelt wurden: direkte Reaktion vermisst,

    Begründung, warum keine ausgefüllten Vordrucke übermittelt wurden: mehr Vertrauen bei der Übermittlung in Papierform,

    Begründung, warum keine ausgefüllten Vordrucke übermittelt wurden: fehlende Kenntnisse oder fehlendes Wissen (z. B. Website konnte nicht benutzt werden oder die Nutzung war zu kompliziert),

    Begründung, warum keine ausgefüllten Vordrucke übermittelt wurden: Bedenken bezüglich Schutz und Sicherheit der persönlichen Daten,

    Begründung, warum keine ausgefüllten Vordrucke übermittelt wurden: Bei den betreffenden Dienststellen sind persönliche Vorsprache oder Übermittlung in Papierform ohnehin erforderlich,

    (fakultativ) Begründung, warum keine ausgefüllten Vordrucke übermittelt wurden: Fehlen von bzw. Probleme mit elektronischer Unterschrift oder elektronischem ID/Zertifikat (als Authentisierung bzw. für die Nutzung der Funktion erforderlich),

    Begründung, warum keine ausgefüllten Vordrucke übermittelt wurden: Übermittlung durch eine andere Person erfolgt (z. B. Berater, Steuerberater, Verwandter oder Familienmitglied),

    Begründung, warum keine ausgefüllten Vordrucke übermittelt wurden: sonstige Gründe.

    Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität)

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten genutzt haben:

    Nutzung mobiler Geräte für den drahtlosen Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz: Mobiltelefon (oder Smartphone),

    Nutzung mobiler Geräte für den drahtlosen Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz: Mobiltelefon (oder Smartphone) über Mobilfunknetze,

    Nutzung mobiler Geräte für den drahtlosen Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz: Mobiltelefon (oder Smartphone) über Mobilfunknetze (z. B. WiFi),

    Nutzung mobiler Geräte für den drahtlosen Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz: tragbarer Computer (z. B. Laptop, Tablet),

    Nutzung mobiler Geräte für den drahtlosen Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz: Tragbarer Computer (z. B. Laptop, Tablet) über Mobilfunknetz unter Verwendung eines USB-Sticks oder einer Karte (z. B. integrierte SIM-Karte) als Modem,

    Nutzung mobiler Geräte für den drahtlosen Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz: tragbarer Computer (z. B. Laptop, Tablet) über drahtloses Netz (z. B. WiFi),

    Nutzung mobiler Geräte für den drahtlosen Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz: sonstige Geräte,

    keine Nutzung mobiler Geräte für den drahtlosen Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz.

    2.   Erfassungsbereich

    a)

    Die statistischen Einheiten für die unter Abschnitt 1 Buchstabe b aufgeführten, auf Haushalte bezogenen Variablen sind Haushalte mit mindestens einem Angehörigen der Altersgruppe 16 bis 74 Jahre.

    b)

    Die statistischen Einheiten für die unter Abschnitt 1 Buchstabe b aufgeführten, auf Einzelpersonen bezogenen Variablen sind Einzelpersonen von 16 bis 74 Jahren.

    c)

    Der geografische Erfassungsbereich erstreckt sich auf Haushalte bzw. Einzelpersonen im Staatsgebiet eines Mitgliedstaats.

    3.   Bezugszeitraum

    Der Hauptbezugszeitraum für die Erhebung der Statistiken ist das erste Quartal 2013.

    4.   Sozioökonomische Hintergrundvariablen

    a)

    Für die in Abschnitt 1 Buchstabe b genannten Themen und die dazugehörigen auf Haushalte bezogenen Variablen werden folgende Hintergrundvariablen erhoben:

    Wohnsitzregion (nach NUTS-1-Regionen),

    (fakultativ) Wohnsitzregion nach NUTS 2,

    Lage des Wohnorts: in unter das Ziel „Konvergenz“ fallenden Regionen (einschließlich Phasing-out-Regionen); in unter das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ fallenden Regionen,

    Verstädterungsgrad: in dicht besiedelten Gebieten; in mittelstark besiedelten Gebieten; in dünn besiedelten Gebieten,

    Art des Haushalts: Anzahl der Haushaltsangehörigen; (fakultativ) Zahl der Personen zwischen 16 und 24; (fakultativ) Zahl der Schüler und Studenten zwischen 16 und 24; (fakultativ) Zahl der Personen zwischen 25 und 64; (fakultativ) Zahl der Personen im Alter von 64 oder älter (gesondert zu erfassen: Zahl der Kinder unter 16, (fakultativ) Zahl der Kinder von 14 bis 15, (fakultativ) Zahl der Kinder von 5 bis 13, (fakultativ) Zahl der Kinder im Alter von 4 oder jünger),

    (fakultativ) monatliches Nettoeinkommen des Haushalts (als Wert oder als mit Einkommensquartilen kompatible Größenklassen zu erheben),

    (fakultativ) monatliches Netto-Äquivalenzhaushaltseinkommen in Quintilen.

    b)

    Für die in Abschnitt 1 Buchstabe b genannten Themen und die dazugehörigen auf Einzelpersonen bezogenen Variablen werden folgende Hintergrundvariablen erhoben:

    Geschlecht: männlich; weiblich,

    Geburtsland: im Inland geboren; im Ausland geboren: in einem anderer EU-Mitgliedstaat geboren; im Ausland geboren: in einem Nicht-EU-Staat geboren,

    Staatsangehörigkeit: Staatsangehöriger des Wohnsitzstaates; Nichtstaatsangehöriger: Staatsangehöriger eines anderen EU-Mitgliedstaats; Nichtstaatsangehöriger: Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Staates,

    (fakultativ) gesetzlicher Familienstand: unverheiratet (d.h. nie verheiratet); verheiratet (einschließlich eingetragene Partnerschaft); verwitwet und nicht wiederverheiratet (einschließlich überlebende Lebenspartner einer eingetragenen Partnerschaft); geschieden und nicht wiederverheiratet (einschließlich gerichtlich getrennter und aufgehobener eingetragener Partnerschaften),

    (fakultativ) De-facto-Familienstand: Person lebt in einer eheähnlichen Gemeinschaft (Partner sind nicht miteinander verheiratet); Person lebt nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft,

    Alter (in vollendeten Jahren); (fakultativ) unter 16 oder über 74,

    höchster Bildungsabschluss gemäß der internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED 97): niedrig (ISCED 0, 1 oder 2); mittel (ISCED 3 oder 4); hoch (ISCED 5 oder 6); kein formaler Bildungsabschluss (ISCED 0); Primarbereich (ISCED 1); Sekundarstufe I (ISCED 2); Sekundarstufe II (ISCED 3); nichttertiäre Bildung nach dem Sekundarbereich (ISCED 4); tertiäre Bildung, erste Stufe (ISCED 5); tertiäre Bildung, zweite Stufe (ISCED 6),

    Erwerbsstatus: Arbeitnehmer oder Selbständige, einschließlich mithelfende Familienangehörige (fakultativ: Arbeitnehmer oder Selbständige mit Vollzeittätigkeit; Arbeitnehmer oder Selbständige mit Teilzeittätigkeit; Arbeitnehmer; Arbeitnehmer mit fester Tätigkeit oder unbefristetem Arbeitsvertrag; Arbeitnehmer mit befristeter Tätigkeit oder befristetem Arbeitsvertrag; Selbständige, einschließlich mithelfende Familienangehörige),

    (fakultativ) Wirtschaftszweig der Beschäftigung:

    Abschnitt der NACE Rev. 2

    Bezeichnung

    A

    Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

    B, C, D und E

    Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, sonstige Industrie

    F

    Baugewerbe

    G, H und I

    Handel, Verkehr und Lagerei, Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

    J

    Information und Kommunikation

    K

    Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

    L

    Grundstücks- und Wohnungswesen

    M und N

    Dienstleistungen für Unternehmen

    O, P und Q

    Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung, Erziehung und Unterricht, Gesundheits- und Sozialwesen

    R, S, T und U

    Andere Dienstleistungen

    Erwerbsstatus: Arbeitslose, nicht im Erwerbsleben stehende Schüler und Studenten, andere nicht im Erwerbsleben stehende Personen (für andere nicht im Erwerbsleben stehende Personen fakultativ), im Ruhestand oder Vorruhestand oder Aufgabe der selbständigen Tätigkeit, dauerhafte Behinderung, Pflichtwehrdienst oder Zivildienst, Erfüllung häuslicher Verpflichtungen, sonstige Nichterwerbsperson),

    Beschäftigung nach der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08): Arbeiter, Angestellte, IKT-Kräfte, Nicht-IKT-Kräfte, (fakultativ) alle Berufe nach der ISCO-08 auf der 2-stelligen Ebene.

    5.   Periodizität

    Die Daten sind einmalig für das Jahr 2013 vorzulegen.

    6.   Fristen für die Übermittlung der Ergebnisse

    a)

    Die Einzeldatensätze im Sinne von Artikel 6 und Anhang II Ziffer 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004, die keine direkte Identifizierung der betreffenden statistischen Einheiten ermöglichen, sind vor dem 5. Oktober 2013 an Eurostat zu übermitteln. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertigzustellen, zu validieren und anzunehmen. Das computerlesbare Übermittlungsformat für die Einzeldatensätze muss dem von Eurostat bereitgestellten Schema entsprechen.

    b)

    Ein ausgewählter Satz aggregierter, als erforderlich für die Validierung und rasche Veröffentlichung geltender Daten, gegebenenfalls als vertraulich oder unzuverlässig gekennzeichnet, ist vor dem 5. Oktober 2013 an Eurostat zu übermitteln. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertigzustellen, zu validieren und anzunehmen. Das tabellarisierte, computerlesbare Übermittlungsformat muss dem von Eurostat bereitgestellten Schema entsprechen.

    c)

    Die Metadaten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind vor dem 31. Mai 2013 an Eurostat zu übermitteln, und zwar nach dem von Eurostat vorgegebenen Schema.

    d)

    Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ist einen Monat nach der Übermittlung des letzten Datensatzes — bis zum 5. November 2013 — an Eurostat zu übermitteln. Der Bericht zur Qualität ist nach dem von Eurostat bereitgestellten Schema abzufassen.


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