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Document 62013CJ0567

    Baczó und Vizsnyiczai

    Rechtssache C‑567/13

    Nóra Baczó

    und

    János István Vizsnyiczai

    gegen

    Raiffeisen Bank Zrt

    (Vorabentscheidungsersuchen des Fővárosi Törvényszék)

    „Vorlage zur Vorabentscheidung — Verbraucherschutz — Richtlinie 93/13/EWG — Art. 7 — Immobiliendarlehensvertrag — Schiedsklausel — Missbräuchlicher Charakter — Verbraucherklage — Nationale Verfahrensvorschrift — Unzuständigkeit des Gerichts, bei dem eine Klage wegen der Unwirksamkeit eines Formularvertrags anhängig ist, für einen Antrag auf Feststellung der Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln, die in demselben Vertrag enthalten sind“

    Leitsätze – Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 12. Februar 2015

    1. Zur Vorabentscheidung vorgelegte Fragen — Zuständigkeit des Gerichtshofs — Auslegung des nationalen Rechts — Ausschluss

      (Art. 267 AEUV)

    2. Verbraucherschutz — Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen — Richtlinie 93/13 — Feststellung der Missbräuchlichkeit einer Klausel — Umfang — Pflicht des nationalen Gerichts, das innerstaatliche Prozessrecht so anzuwenden, dass alle sich aus dieser Feststellung ergebenden Konsequenzen gezogen werden

      (Richtlinie 93/13 des Rates)

    3. Unionsrecht — Unmittelbare Wirkung — Individuelle Rechte — Schutz durch die nationalen Gerichte — Gerichtliche Rechtsbehelfe — Grundsatz der Verfahrensautonomie — Festlegung sowohl der Gerichte, die für auf das Unionsgerichte gestützte Klagen zuständig sind, als auch der Verfahrensmodalitäten für solche Klagen — Grenzen — Beachtung der Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität — Prüfung durch das nationale Gericht

      (Richtlinie 93/13 des Rates)

    4. Verbraucherschutz — Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen — Richtlinie 93/13 — Feststellung der Missbräuchlichkeit einer Klausel — Umfang — Nationale Regelung, wonach das Gericht, bei dem eine Klage wegen der Unwirksamkeit eines Formularvertrags anhängig ist, für einen Antrag auf Feststellung der Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln, die in demselben Vertrag enthalten sind, unzuständig ist — Zulässigkeit — Beachtung des Effektivitätsgrundsatzes — Prüfung durch das nationale Gericht

      (Richtlinie 93/13 des Rates, Art. 7 Abs. 1)

    1.  Siehe Text der Entscheidung.

      (vgl. Rn. 32)

    2.  Siehe Text der Entscheidung.

      (vgl. Rn. 37)

    3.  Siehe Text der Entscheidung.

      (vgl. Rn. 41, 42, 44, 49-52, 54-58)

    4.  Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Verfahrensvorschrift nicht entgegensteht, nach der dem örtlichen Gericht, das für die Entscheidung über die Klage eines Verbrauchers, die die Unwirksamkeit eines Formularvertrags zum Gegenstand hat, zuständig ist, für einen Antrag dieses Verbrauchers auf Feststellung der Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln, die in demselben Vertrag enthalten sind, die Zuständigkeit fehlt – es sei denn, es stellte sich heraus, dass der Umstand, dass dem örtlichen Gericht die Zuständigkeit entzogen wird, zu Verfahrensnachteilen führt, die geeignet sind, die Ausübung der dem Verbraucher durch die Rechtsordnung der Europäischen Union verliehenen Rechte übermäßig zu erschweren. Es ist Sache des nationalen Gerichts, die insoweit erforderlichen Feststellungen zu treffen.

      (vgl. Rn. 59 und Tenor)

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