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Document 62007CJ0046

Leitsätze des Urteils

Schlüsselwörter
Verfahrensgegenstand
Tenor

Schlüsselwörter

Sozialpolitik

Männliche und weibliche Arbeitnehmer

Gleiches Entgelt (Art. 141 EG; Abkommen über Sozialpolitik von 1992, Art. 6 Abs. 3) (vgl. Randnrn. 35-59)

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 141 EG – Verstoß gegen den Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen – Nationale Regelung, nach der für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes je nach Geschlecht ein unterschiedliches Renteneintrittsalter gilt

Tenor

Tenor

1. Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 141 EG verstoßen, dass sie eine Regelung aufrechterhalten hat, nach der die Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes in Abhängigkeit davon, ob es sich um Frauen oder um Männer handelt, ab einem unterschiedlichen Alter Anspruch auf Altersrente haben.

2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.

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