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Document 62005CJ0089

Leitsätze des Urteils

Schlüsselwörter
Leitsätze

Schlüsselwörter

Steuerrecht – Harmonisierung – Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Befreiungen nach der Sechsten Richtlinie

(Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 13 Teil B Buchstabe f)

Leitsätze

Artikel 13 Teil B Buchstabe f der Sechsten Richtlinie 77/388 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ist dahin auszulegen, dass Call-Center-Dienstleistungen, die zugunsten eines Organisators von Telefonwetten erbracht werden und die die Annahme der Wetten im Namen des Wettorganisators durch das Personal des Erbringers dieser Dienstleistungen einschließen, keine Wettumsätze im Sinne dieser Vorschrift darstellen und dass ihnen daher nicht die in dieser Vorschrift vorgesehene Mehrwertsteuerbefreiung zugute kommen kann.

Diese Tätigkeit allein ist nämlich im Gegensatz zu dem in Artikel 13 Teil B Buchstabe f der Sechsten Richtlinie erfassten Wettumsatz in keiner Weise durch die Einräumung einer Gewinnchance an die Wettteilnehmer und im Gegenzug die Hinnahme des Risikos, diese Gewinne auszahlen zu müssen, gekennzeichnet und kann deshalb nicht als Wettumsatz im Sinne dieser Vorschrift eingeordnet werden.

(vgl. Randnrn. 26, 29 und Tenor)

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