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Document 62018TJ0028
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 19. Juni 2019.
Marriott Worldwide Corp. gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union – Bildmarke AC Milan – Ältere Unionswortmarken AC und AC HOTELS BY MARRIOTT und ältere Unionsbildmarke AC HOTELS MARRIOTT – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Keine Ähnlichkeit der Zeichen – Keine erhöhte Kennzeichnungskraft der Marke AC – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001.
Rechtssache T-28/18.
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 19. Juni 2019.
Marriott Worldwide Corp. gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union – Bildmarke AC Milan – Ältere Unionswortmarken AC und AC HOTELS BY MARRIOTT und ältere Unionsbildmarke AC HOTELS MARRIOTT – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Keine Ähnlichkeit der Zeichen – Keine erhöhte Kennzeichnungskraft der Marke AC – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001.
Rechtssache T-28/18.
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 19. Juni 2019 –
Marriott Worldwide/EUIPO – AC Milan (AC MILAN)
(Rechtssache T‑28/18)
„Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union – Bildmarke AC Milan – Ältere Unionswortmarken AC und AC HOTELS BY MARRIOTT und ältere Unionsbildmarke AC HOTELS MARRIOTT – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Keine Ähnlichkeit der Zeichen – Keine erhöhte Kennzeichnungskraft der Marke AC – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001“
1. |
Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 16-18, 88, 103) |
2. |
Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 27, 29, 32, 72, 98) |
3. |
Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilung der Unterscheidungskraft eines Markenbestandteils (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 28) |
4. |
Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Bestandteile einer Marke, die beschreibend sind (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 30) |
5. |
Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke – Bestimmung des oder der dominanten Bestandteile (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 31) |
6. |
Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke AC MILAN – Wortmarken AC und AC HOTELS BY MARRIOTT sowie Bildmarke AC HOTELS MARRIOTT (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 57, 90, 92, 93, 102, 115-118) |
7. |
Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Eignung von Bedeutungsunterschieden, optische oder klangliche Ähnlichkeiten zu neutralisieren – Voraussetzungen (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 91) |
8. |
Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke – Gemeinsamer Bestandteil der beiden Marken, der eine selbständig kennzeichnende Stellung in der jüngeren Marke einnimmt (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 95-97) |
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 16. November 2017 (Sache R 356/2017‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Marriott Worldwide und AC Milan
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Marriott Worldwide Corp. trägt die Kosten. |