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Document 62018TJ0028

    Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 19. Juni 2019.
    Marriott Worldwide Corp. gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
    Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union – Bildmarke AC Milan – Ältere Unionswortmarken AC und AC HOTELS BY MARRIOTT und ältere Unionsbildmarke AC HOTELS MARRIOTT – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Keine Ähnlichkeit der Zeichen – Keine erhöhte Kennzeichnungskraft der Marke AC – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001.
    Rechtssache T-28/18.

    Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 19. Juni 2019 –
    Marriott Worldwide/EUIPO – AC Milan (AC MILAN)

    (Rechtssache T‑28/18)

    „Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union – Bildmarke AC Milan – Ältere Unionswortmarken AC und AC HOTELS BY MARRIOTT und ältere Unionsbildmarke AC HOTELS MARRIOTT – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Keine Ähnlichkeit der Zeichen – Keine erhöhte Kennzeichnungskraft der Marke AC – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001“

    1. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien

    (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 16-18, 88, 103)

    2. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke

    (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 27, 29, 32, 72, 98)

    3. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilung der Unterscheidungskraft eines Markenbestandteils

    (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 28)

    4. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Bestandteile einer Marke, die beschreibend sind

    (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 30)

    5. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke – Bestimmung des oder der dominanten Bestandteile

    (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 31)

    6. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke AC MILAN – Wortmarken AC und AC HOTELS BY MARRIOTT sowie Bildmarke AC HOTELS MARRIOTT

    (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 57, 90, 92, 93, 102, 115-118)

    7. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Eignung von Bedeutungsunterschieden, optische oder klangliche Ähnlichkeiten zu neutralisieren – Voraussetzungen

    (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 91)

    8. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke – Gemeinsamer Bestandteil der beiden Marken, der eine selbständig kennzeichnende Stellung in der jüngeren Marke einnimmt

    (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 95-97)

    Gegenstand

    Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 16. November 2017 (Sache R 356/2017‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Marriott Worldwide und AC Milan

    Tenor

    1. 

    Die Klage wird abgewiesen.

    2. 

    Die Marriott Worldwide Corp. trägt die Kosten.

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