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Document 62016TJ0679
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 26. Februar 2019.
Athletic Club gegen Europäische Kommission.
Staatliche Beihilfen – Beihilfe der spanischen Behörden zugunsten bestimmter Profifußballvereine – Vorzugssteuersatz auf die Einkünfte der zur Inanspruchnahme des Gemeinnützigkeitsstatus berechtigten Vereine – Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird – Nichtigkeitsklage – Klagebefugnis – Zulässigkeit – Maßnahme unterhalb der staatlichen Ebene – Selektiver Charakter – Wettbewerbsverzerrung – Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten – Änderung einer bestehenden Beihilfe – Begründungspflicht.
Rechtssache T-679/16.
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 26. Februar 2019.
Athletic Club gegen Europäische Kommission.
Staatliche Beihilfen – Beihilfe der spanischen Behörden zugunsten bestimmter Profifußballvereine – Vorzugssteuersatz auf die Einkünfte der zur Inanspruchnahme des Gemeinnützigkeitsstatus berechtigten Vereine – Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird – Nichtigkeitsklage – Klagebefugnis – Zulässigkeit – Maßnahme unterhalb der staatlichen Ebene – Selektiver Charakter – Wettbewerbsverzerrung – Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten – Änderung einer bestehenden Beihilfe – Begründungspflicht.
Rechtssache T-679/16.
Court reports – general – 'Information on unpublished decisions' section
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 26. Februar 2019 –
Athletic Club/Kommission
(Rechtssache T-679/16)
„Staatliche Beihilfen – Beihilfe der spanischen Behörden zugunsten bestimmter Profifußballvereine – Vorzugssteuersatz auf die Einkünfte der zur Inanspruchnahme des Gemeinnützigkeitsstatus berechtigten Vereine – Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird – Nichtigkeitsklage – Klagebefugnis – Zulässigkeit – Maßnahme unterhalb der staatlichen Ebene – Selektiver Charakter – Wettbewerbsverzerrung – Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten – Änderung einer bestehenden Beihilfe – Begründungspflicht“
1. |
Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Rechtsschutzinteresse – Beschluss der Kommission zur Anordnung der Rückzahlung einer mit dem Binnenmarkt für unvereinbar erklärten Beihilfe – Absicht der innerstaatlichen Behörden, eine De-minimis-Beihilfe nicht zurückzufordern – Unzulässigkeit (Art. 263 AEUV) (vgl. Rn. 18-23) |
2. |
Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Beschluss der Kommission über staatliche Beihilfen (Art. 107 Abs. 1 und 296 AEUV; Charta der Grundreche der Europäischen Union, Art. 41 Abs. 2 Buchst. c) (vgl. Rn. 28-30) |
3. |
Gerichtliches Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Kurze Darstellung der Klagegründe – Entsprechende Erfordernisse für die zur Stützung eines Klagegrundes vorgebrachten Rügen – Ungenaue Formulierung einer Rüge – Unzulässigkeit (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 76 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Rn. 38-40) |
4. |
Staatliche Beihilfen – Begriff – Steuersonderregelung für ein Unternehmen, die ihm einen Vorteil verschafft – Genauer Betrag der Beihilfen, der nur anhand bestimmter außerhalb dieser Regelung liegender Umstände ermittelt werden kann – Keine Auswirkung (Art. 107 Abs. 1 AEUV) (vgl. Rn. 53) |
5. |
Staatliche Beihilfen – Begriff – Selektiver Charakter der Maßnahme – Maßnahme, die einen Steuervorteil verschafft – Maßstab für die Feststellung der Selektivität der Maßnahme – Einführung einer durch die Natur und den Aufbau einer allgemeinen Steuerregelung nicht gerechtfertigten Unterscheidung zwischen Wirtschaftsteilnehmern, die sich in einer vergleichbaren tatsächlichen und rechtlichen Situation befinden (Art. 107 Abs. 1 AEUV) (vgl. Rn. 59, 64-67, 70) |
6. |
Staatliche Beihilfen – Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten – Beeinträchtigung des Wettbewerbs – Beihilfe geringen Umfangs auf einem Sektor mit lebhaftem Wettbewerb – Nationaler Profisportsektor (Art. 107 Abs. 1 AEUV) (vgl. Rn. 76-82) |
7. |
Staatliche Beihilfen – Bestehende und neue Beihilfen – Begriff – Gesetzliche Änderungen mit Auswirkungen auf eine Beihilfenregelung – Qualifizierung als neue Beihilfen – Voraussetzungen (Art. 108 Abs. 1 und 3 AEUV; Verordnung 2015/1589 des Rates, Art. 1 Buchst. c; Verordnung Nr. 794/2004 der Kommission, Art. 4 Abs. 2) (vgl. Rn. 94-96) |
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung der Art. 1, 4 und 5 des Beschlusses (EU) 2016/2391 der Kommission vom 4. Juli 2016 über die staatliche Beihilfe SA.29769 (2013/C) (ex 2013/NN) Spaniens zugunsten bestimmter Fußballvereine (ABl. 2016, L 357, S. 1), soweit sie den Kläger betreffen
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Der Athletic Club trägt die Kosten. |