This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 62006TJ0008
Leitsätze des Urteils
Leitsätze des Urteils
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 6. Oktober 2009 — FAB/Kommission
(Rechtssache T-8/06)
„Staatliche Beihilfen — Digitales terrestrisches Fernsehen — Beihilfe der deutschen Behörden zugunsten der Rundfunkanbieter, die das digitale terrestrische Rundfunknetz (DVB-T) in der Region Berlin-Brandenburg verwenden — Entscheidung, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ihre Rückforderung angeordnet wird — Nichtigkeitsklage — Begriff der staatlichen Beihilfe — Staatliche Mittel — Ausgleich, der die Gegenleistung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen darstellt — Beihilfe zur Förderung der Kultur — Berechtigtes Vertrauen“
1. |
Staatliche Beihilfen — Begriff — Beihilfe zugunsten der privaten Rundfunkanbieter für die Umstellung auf das digitale terrestrische Rundfunknetz ohne öffentliche Vergabeverfahren oder Ausschreibungen — Einbeziehung (Art. 87 Abs. 1 EG) (vgl. Randnrn. 48-58) |
2. |
Wettbewerb — Unternehmen, die mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut sind — Definition der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (Art. 86 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 63-64) |
3. |
Staatliche Beihilfen — Verbot — Ausnahmen — Ermessen der Kommission — Gerichtliche Nachprüfung (Art. 87 Abs. 3 EG) (vgl. Randnrn. 77-78) |
4. |
Staatliche Beihilfen — Rückforderung einer rechtswidrigen Beihilfe — Mögliches berechtigtes Vertrauen des Empfängers (Art. 88 EG) (vgl. Randnrn. 92-93) |
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/513/EG der Kommission vom 9. November 2005 über die staatliche Beihilfe, die die Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens (DVB-T) in Berlin-Brandenburg gewährt hat (ABl. 2006, L 200, S. 14).
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die FAB Fernsehen aus Berlin GmbH trägt die Kosten. |