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Document 62006CJ0412
Leitsätze des Urteils
Leitsätze des Urteils
Rechtsangleichung – Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen – Richtlinie 85/577
(Richtlinie 85/577 des Rates, Art. 4 und 5 Abs. 1)
Die Richtlinie 85/577 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ist dahin auszulegen, dass der nationale Gesetzgeber für den Fall einer fehlerhaften Belehrung des Verbrauchers über die Modalitäten der Ausübung des mit Art. 5 Abs. 1 dieser Richtlinie eingeführten Widerrufsrechts vorsehen kann, dass dieses Recht nicht später als einen Monat nach vollständiger Erbringung der Leistungen aus einem langfristigen Darlehensvertrag durch die Vertragsparteien ausgeübt werden kann.
(vgl. Randnr. 49 und Tenor)