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Document 62005TO0106
Leitsätze des Beschlusses
Leitsätze des Beschlusses
Schlüsselwörter
Verfahrensgegenstand
Tenor
Nichtigkeitsklage – Klage gegen eine Entscheidung, mit der eine nicht fristgerecht angefochtene Entscheidung bestätigt wird (Artikel 230 EG) (vgl. Randnrn. 46, 48-49, 54-55, 60)
2. Verfahren – Klagefristen – Ausschlusswirkung (vgl. Randnrn. 57-58, 60)
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, die Bewerbung der Klägerin im Rahmen der Ausschreibung technischer Unterstützungsleistungen in Zusammenhang mit der Verbesserung des Informations- und Kommunikationstechnologie-Systems (IKT‑System) beim Staatlichen Statistikinstitut der Republik Türkei nicht in das beschränkte Verzeichnis aufzunehmen, und Nichtigerklärung der Entscheidung, mit der der Antrag der Klägerin auf Überprüfung der Entscheidung über die Ablehnung ihrer Bewerbung zurückgewiesen wurde
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten.