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Document 62005CJ0023

    Leitsätze des Urteils

    Schlüsselwörter
    Leitsätze

    Schlüsselwörter

    Vertragsverletzungsverfahren – Vorverfahren – Aufforderung zur Äußerung – Voraussetzung – Bereits begangener Verstoß eines Mitgliedstaats gegen eine Verpflichtung – Äußerung dieses Staates – Wesentliche Formvoraussetzung – Aufforderung zur Äußerung betreffend die Nichtumsetzung einer Richtlinie vor Ablauf der Umsetzungsfrist – Unzulässigkeit

    (Artikel 226 EG)

    Leitsätze

    Die Versendung eines Aufforderungsschreibens setzt voraus, dass ein bereits begangener Verstoß des betreffenden Mitgliedstaats gegen eine Verpflichtung geltend gemacht wird. Die Gelegenheit zur Äußerung ist für den betroffenen Mitgliedstaat – selbst wenn er glaubt, von ihr keinen Gebrauch machen zu sollen – eine vom EG‑Vertrag gewollte wesentliche Garantie; dass sie geboten wird, ist eine wesentliche Formvoraussetzung der Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens auf Feststellung einer Pflichtverletzung eines Mitgliedstaats. Ein Aufforderungsschreiben kann daher nicht die Nichtumsetzung einer Richtlinie betreffen, deren Umsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

    (vgl. Randnr. 7)

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