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Document 62004TJ0448

    Leitsätze des Urteils

    Schlüsselwörter
    Verfahrensgegenstand
    Tenor

    Schlüsselwörter

    Verfahren – Frist für den Beweisantritt (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 48 § 1 und Art. 66 § 2) (vgl. Randnrn. 52, 56)

    2. Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel (Art. 238 EG; Beschluss Nr. 1110/94 des Europäischen Parlaments und des Rates; Entscheidung 94/801 des Rates) (vgl. Randnrn. 63-64, 91-94)

    Verfahrensgegenstand

    Gegenstand

    Klage der Kommission aufgrund einer Schiedsklausel im Sinne von Art. 238 EG auf Verurteilung von Trends, der Kommission einen Betrag von 48 046 Euro zuzüglich vertraglicher Zinsen, hilfsweise zuzüglich Verzugszinsen, zu erstatten

    Tenor

    Tenor

    1. Der Zwischenstreitantrag wird zurückgewiesen.

    2. Transport Environment Development Systems (Trends) wird verurteilt, an die Kommission 48 046 Euro zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5,50 % ab dem 1. Januar 1999 bis zur vollständigen Begleichung der Schuld zu zahlen.

    3. Trends trägt die Kosten.

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