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Document 61998CJ0470
Leitsätze des Urteils
Leitsätze des Urteils
Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Verstoß - Rechtfertigung - Nicht gegeben
(EG-Vertrag, Artikel 169 [jetzt Artikel 226 EG])
$$Ein Mitgliedstaat kann sich nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen.
(vgl. Randnr. 11)