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Document 61998CJ0384

    Leitsätze des Urteils

    Schlüsselwörter
    Leitsätze

    Schlüsselwörter

    Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Befreiungen nach der Sechsten Richtlinie - Befreiung von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin im Rahmen ärztlicher und arztähnlicher Berufe - Medizinische Leistungen, die in der auf biologische Untersuchungen gestützten Feststellung einer anthropologisch-erbbiologischen Verwandtschaft bestehen - Steuerbarkeit

    (Richtlinie 77/388 des Rates; Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe c)

    Leitsätze

    $$Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe c der Sechsten Richtlinie 77/388, der die Befreiung von Heilbehandlungen, die im Rahmen ärztlicher und arztähnlicher Berufe erbracht werden, von der Mehrwertsteuer betrifft, ist dahin auszulegen, dass medizinische Leistungen, die nicht in der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung bestehen, sondern in der auf biologische Untersuchungen gestützten Feststellung einer anthropologisch-erbbiologischen Verwandtschaft, nicht in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fallen.

    (vgl. Randnr. 22 und Tenor)

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