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Document 61991CJ0050
Leitsätze des Urteils
Leitsätze des Urteils
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Steuerrecht ° Harmonisierung ° Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital ° Von den Kapitalgesellschaften erhobene Gesellschaftsteuer ° Vorgeschriebene Ermässigung des Steuersatzes bei Einbringung eines oder mehrerer Tätigkeitszweige einer Gesellschaft ° Tätigkeitszweig ° Begriff
(Richtlinie 69/335 des Rates, Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b)
Eine Filiale ist ein Tätigkeitszweig im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 69/335 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital, wenn sie eine Gesamtheit von Vermögensgegenständen und Personen darstellt, die zur Durchführung einer bestimmten Tätigkeit beitragen können.