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Document 61988CJ0244

    Leitsätze des Urteils

    Schlüsselwörter
    Leitsätze

    Schlüsselwörter

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    Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Maßnahmen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Verordnung über die Aussetzung der Vorausfestsetzung einer Beihilfe im Rahmen einer gemeinsamen Marktorganisation

    ( EWG-Vertrag, Artikel 173 Absatz 2; Verordnung Nr . 1910/88 der Kommission )

    Leitsätze

    Eine Verordnung über die Aussetzung der Vorausfestsetzung einer Beihilfe im Rahmen einer gemeinsamen Marktorganisation betrifft sowohl die Anträge, die vor Inkrafttreten der Aussetzung eingereicht wurden, als auch die während des Aussetzungszeitraums eingereichten Anträge . Eine derartige Verordnung gilt für objektiv bestimmte Situationen und erzeugt Rechtswirkungen gegenüber abstrakt umschriebenen Personengruppen . Sie hat somit allgemeine Geltung und betrifft nicht individuell im Sinne von Artikel 173 Absatz 2 EWG-Vertrag die Unternehmen, deren Anträge vor Inkrafttreten der Aussetzung der Vorausfestsetzung eingereicht wurden .

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