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Document 32021R0783

Programm für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) (2021-2027)

Programm für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) (2021-2027)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2021/783 zur Einrichtung des Programms für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE)

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Sie hat zum Ziel,

  • einen Beitrag zum Übergang zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten, energieeffizienten, auf erneuerbare Energie gestützten, klimaneutralen und klimaresistenten Wirtschaft zu leisten;
  • die Qualität der Umwelt, einschließlich der Luft, des Wassers und des Bodens zu schützen, wiederherzustellen und zu verbessern;
  • den Verlust der biologischen Vielfalt einzudämmen und umzukehren und der Degradation von Ökosystemen zu begegnen, auch durch Unterstützung der Einrichtung und Verwaltung des Natura-2000-Netzes.

WICHTIGE ECKPUNKTE

LIFE ist das einzige Programm der Europäischen Union (EU), das sich speziell der Umwelt und dem Klimaschutz widmet. Es verfolgt die Ziele des Europäischen Grünen Deals (siehe Zusammenfassung) und der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 (siehe Zusammenfassung) und ist Teil des Konzepts der EU für die Nachhaltigkeitsziele, die in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen aufgeführt sind.

Spezifische Ziele

Das Programm hat drei spezifische Ziele.

  • 1.

    Die Entwicklung, Demonstration und Förderung innovativer Technologien, Methoden und Ansätze für die Verwirklichung der Ziele der Rechtsvorschriften und politischen Strategien der EU zum Schutz der Umwelt, sowie die Mitwirkung an der Wissensbasis und an der Anwendung bewährter Verfahren, vor allem für den Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt, unter anderem durch Unterstützung des Natura-2000-Netzes.

  • 2.

    Die Förderung der Entwicklung, Durchführung, Überwachung und Durchsetzung der relevanten Rechtsvorschriften und politischen Strategien der EU zum Schutz der Umwelt, unter anderem durch Verbesserung der Politikgestaltung auf allen Ebenen, und insbesondere durch den Ausbau der Kapazitäten öffentlicher und privater Akteure und die Einbeziehung der Zivilgesellschaft.

  • 3.

    Das Fungieren als Katalysator für die großmaßstäbliche Anwendung erfolgreicher technischer und politikbezogener Lösungen für die Durchführung der relevanten Rechtsvorschriften und politischen Strategien der EU zum Schutz der Umwelt, durch die Replikation von Ergebnissen, die Einbeziehung damit zusammenhängender Ziele in andere Politikbereiche und in die Verfahrensweisen des öffentlichen und privaten Sektors, die Mobilisierung von Investitionen und die Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln.

Haushalt

  • Das Programm läuft vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2027 mit einem Haushalt von 5,432 Milliarden Euro.
  • Der vereinbarte Haushalt spiegelt das im mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 vereinbarte Ziel wider, mindestens 30% des EU-Haushalts für Klimaziele auszugeben.

Finanzmittelvergabe

Die Verordnung legt die Regeln für die Vergabe von Fördermitteln im Rahmen des LIFE-Programms fest, darunter:

  • die Förderfähigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen
  • die Förderfähigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen
  • die Vergabekriterien.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

  • Programm LIFE (Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt).

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2021/783 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Einrichtung des Programms für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1293/2013 (ABl. L 172 vom 17.5.2021, S. 53-78)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Eine Renovierungswelle für Europa – umweltfreundlichere Gebäude, mehr Arbeitsplätze und bessere Lebensbedingungen (COM(2020) 662 final vom 14.10.2020)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 – Mehr Raum für die Natur in unserem Leben (COM(2020) 380 final vom 20.5.2020)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Der europäische Grüne Deal (COM(2019) 640 final vom 11.12.2019)

Letzte Aktualisierung: 28.06.2021

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