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Document 52009XG0528(01)
Zusammenarbeit in der EU auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020)
Zusammenarbeit in der EU auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020)
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
ZUSAMMENFASSUNG
WAS IST DER ZWECK DIESER SCHLUSSFOLGERUNGEN?
WICHTIGE ECKPUNKTE
Lebenslanges Lernen und Mobilität müssen verwirklicht werden, und die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung müssen besser auf Veränderungen reagieren können und weltoffener sein.
Die Qualität und die Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung müssen verbessert werden. Dazu ist verstärkt darauf zu achten, dass das Niveau der Grundkenntnisse, etwa beim Lesen, Schreiben und Rechnen, angehoben wird, Mathematik, Naturwissenschaften und Technologien attraktiver gestaltet und die Sprachkompetenzen gefördert werden.
Gerechtigkeit, sozialer Zusammenhalt und aktiver Bürgersinn müssen gefördert werden, um es allen Bürgern, unabhängig vom persönlichen, sozialen oder wirtschaftlichen Hintergrund, zu ermöglichen, arbeitsplatzbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten ihr Leben lang weiterzuentwickeln.
Innovation und Kreativität, einschließlich unternehmerischen Denkens, sind Haupttriebfedern für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und daher auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu fördern. Insbesondere sollten Einzelpersonen Unterstützung dabei erhalten, Computerkompetenz zu erwerben und Initiativgeist, unternehmerisches Denken sowie Kulturbewusstsein zu entwickeln.
Die sechs Prioritäten für den Zeitraum 2016-2020 lauten:
HINTERGRUND
Artikel 14 der Charta der Grundrechte der EU besagt: „Jede Person hat das Recht auf Bildung sowie auf Zugang zur beruflichen Ausbildung und Weiterbildung.“
Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission zum strategischen Rahmen – Allgemeine und berufliche Bildung 2020 erhältlich.
RECHTSAKT
Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) (ABl. C 119 vom 28.5.2009, S. 2-10)
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Gemeinsamer Bericht des Rates und der Kommission 2012 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung – „Allgemeine und berufliche Bildung in einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Europa“ (ABl. C 70 vom 8.3.2012, S. 9-18)
Gemeinsamer Bericht des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) – Neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ABl. C 417 vom 15.12.2015, S. 25-35)
Letzte Aktualisierung: 29.02.2016