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Document 52009XG0528(01)

Zusammenarbeit in der EU auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020)

Zusammenarbeit in der EU auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020)

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Schlussfolgerungen des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER SCHLUSSFOLGERUNGEN?

  • Sie schaffen einen strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2020.
  • Sie bauen auf den bereits verwirklichten Zielen der vorherigen Initiative für die allgemeine und berufliche Bildung 2010 (ET 2010) auf. Um es jedem Bürger zu erleichtern, sein Potenzial voll auszuschöpfen, und nachhaltigen wirtschaftlichen Wohlstand zu erreichen, werden vier strategische Ziele formuliert.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Es werden folgende vier strategische Ziele festgesetzt:
    • 1.

      Lebenslanges Lernen und Mobilität müssen verwirklicht werden, und die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung müssen besser auf Veränderungen reagieren können und weltoffener sein.

    • 2.

      Die Qualität und die Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung müssen verbessert werden. Dazu ist verstärkt darauf zu achten, dass das Niveau der Grundkenntnisse, etwa beim Lesen, Schreiben und Rechnen, angehoben wird, Mathematik, Naturwissenschaften und Technologien attraktiver gestaltet und die Sprachkompetenzen gefördert werden.

    • 3.

      Gerechtigkeit, sozialer Zusammenhalt und aktiver Bürgersinn müssen gefördert werden, um es allen Bürgern, unabhängig vom persönlichen, sozialen oder wirtschaftlichen Hintergrund, zu ermöglichen, arbeitsplatzbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten ihr Leben lang weiterzuentwickeln.

    • 4.

      Innovation und Kreativität, einschließlich unternehmerischen Denkens, sind Haupttriebfedern für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und daher auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu fördern. Insbesondere sollten Einzelpersonen Unterstützung dabei erhalten, Computerkompetenz zu erwerben und Initiativgeist, unternehmerisches Denken sowie Kulturbewusstsein zu entwickeln.

  • Die europäische Zusammenarbeit im Rahmen der ET 2020 erfolgt in Form eines Austauschs von Informationen und Erfahrungen über gemeinsame Probleme bezüglich der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in europäischen Ländern. Dazu gehören:
    • „peer learning“,
    • regelmäßige Beobachtung und Berichterstattung sowie
    • gemeinsame Referenzinstrumente.
  • Es sind verschiedene Benchmarks und Indikatoren festgelegt worden, um die erzielten Fortschritte hinsichtlich der unterschiedlichen Ziele zu messen.
  • Die Europäische Kommission beobachtet die allgemeine Fortschrittsentwicklung und erwägt in Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden, wie die Indikatoren verbessert werden können.
  • Der Zeitraum bis 2020 ist in eine Reihe von Arbeitszyklen unterteilt. Für den Zeitraum 2016-2020 wurden neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung festgelegt. Dies erfolgte in der Form eines gemeinsamen Berichts, der im November 2015 sowohl vom Bildungsministerrat als auch von der Kommission angenommen wurde.

Die sechs Prioritäten für den Zeitraum 2016-2020 lauten:

  • relevante und hochwertige Fertigkeiten und Kompetenzen für Beschäftigungsfähigkeit, Innovation, bürgerschaftliches Engagement und Wohlbefinden (z. B. Kreativität, Eigeninitiative und kritisches Denken);
  • integrative Bildung (d. h. Einbeziehung der zunehmenden Vielfalt der Lernenden), Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und die Förderung von Bürgerkompetenz (z. B. gegenseitiges Verständnis und demokratische Werte);
  • offene und innovative allgemeine und berufliche Bildung, die sich die Errungenschaften des digitalen Zeitalters in vollem Umfang zu eigen macht;
  • verstärkte Unterstützung für Lehrkräfte (z. B. Verbesserung der Verfahren für Einstellung, Auswahl und Ausbildung sowie berufsbegleitende Weiterbildung);
  • Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen zur Erleichterung der Lern- und Arbeitsmobilität (z. B. durch den Europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung);
  • Nachhaltige Investitionen (einschließlich Sondierung des Potenzials der Investitionsoffensive für Europa), Leistung und Effizienz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung.

HINTERGRUND

Artikel 14 der Charta der Grundrechte der EU besagt: „Jede Person hat das Recht auf Bildung sowie auf Zugang zur beruflichen Ausbildung und Weiterbildung.“

Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission zum strategischen Rahmen – Allgemeine und berufliche Bildung 2020 erhältlich.

RECHTSAKT

Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) (ABl. C 119 vom 28.5.2009, S. 2-10)

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Gemeinsamer Bericht des Rates und der Kommission 2012 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung – „Allgemeine und berufliche Bildung in einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Europa“ (ABl. C 70 vom 8.3.2012, S. 9-18)

Gemeinsamer Bericht des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) – Neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ABl. C 417 vom 15.12.2015, S. 25-35)

Letzte Aktualisierung: 29.02.2016

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