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Document 32011R1178

Verordnung über das fliegende Personal

Verordnung über das fliegende Personal

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 – technische Vorschriften und Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

In dieser Verordnung werden Einzelbestimmungen für das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt bezüglich der gemeinsamen Vorschriften für die Zivilluftfahrt gemäß Verordnung (EU) 2018/1139 festgelegt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Verordnung legt Einzelbestimmungen für verschiedene Probleme fest:

  • Bedingungen für die Ausstellung, Aufrechterhaltung, Änderung, Einschränkung, Aussetzung oder den Widerruf von Pilotenlizenzen und zugehörigen ärztlichen Zeugnissen;
  • die Rechte und Verantwortlichkeiten der Inhaber von Pilotenlizenzen und zugehörigen ärztlichen Zeugnissen;
  • die Bedingungen für die Umwandlung vorhandener einzelstaatlicher Pilotenlizenzen und einzelstaatlicher Flugingenieurlizenzen in Flugbesatzungslizenzen (Teil-FCL-Lizenzen) sowie die Bedingungen für die Anerkennung von Lizenzen aus Nicht-EU-Ländern;
  • die Zulassung von Personen, die für die Flugausbildung oder die Flugsimulator-Ausbildung und die Bewertung verantwortlich sind;
  • die regelmäßige medizinische Beurteilung von Flugbegleitern sowie die Qualifikation der für diese Beurteilung zuständigen Personen;
  • die Bedingungen für die Erteilung, Aufrechterhaltung, Änderung, Einschränkung, Aussetzung oder den Widerruf der Flugbegleiterbescheinigungen sowie die Rechte und Verantwortlichkeiten der Inhaber von Flugbegleiterbescheinigungen;
  • die Bedingungen für die Erteilung, Aufrechterhaltung, Änderung, Einschränkung, Aussetzung oder den Widerruf von Zeugnissen von Organisationen für die Pilotenausbildung und von flugmedizinischen Zentren, die mit der Qualifizierung und flugmedizinischen Beurteilung von fliegendem Personal in der Zivilluftfahrt befasst sind;
  • die Anforderungen für die Zertifizierung von Flugsimulationsübungsgeräten und für Organisationen, die solche Geräte betreiben und verwenden;
  • die Anforderungen an das Verwaltungs- und Managementsystem, die von den EU-Ländern, der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit und den Organisationen in Bezug auf die genannten Vorschriften zu erfüllen sind.

WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 8. April 2012 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 311 vom 25.11.2011, S. 1-193)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2111/2005, (EG) Nr. 1008/2008, (EU) Nr. 996/2010, (EU) Nr. 376/2014 und der Richtlinien 2014/30/EU und 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 552/2004 und (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates (ABl. L 212 vom 22.8.2018, S. 1-122)

Letzte Aktualisierung: 05.12.2018

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