EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32009L0126

Benzindampf-Rückgewinnung an Tankstellen für sauberere Luft

Benzindampf-Rückgewinnung an Tankstellen für sauberere Luft

Benzindämpfe, die beim Betanken von Kraftfahrzeugen an Tankstellen freigesetzt werden, haben nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen und die Umwelt. Die Europäische Union (EU) ergreift durch eine Richtlinie von 2009 Maßnahmen zur Rückgewinnung solcher Dämpfe.

RECHTSAKT

Richtlinie 2009/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über Phase II der Benzindampf-Rückgewinnung beim Betanken von Kraftfahrzeugen an Tankstellen

ZUSAMMENFASSUNG

Benzindämpfe, die beim Betanken von Kraftfahrzeugen an Tankstellen freigesetzt werden, haben nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen und die Umwelt. Die Europäische Union (EU) ergreift durch eine Richtlinie von 2009 Maßnahmen zur Rückgewinnung solcher Dämpfe.

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Die Richtlinie stellt die Rückgewinnung schädlicher Benzindämpfe sicher, die bei der Betankung eines Kraftfahrzeugs an einer Tankstelle sonst freigesetzt würden. Die Zapfsäulen von vielen Tankstellen in der EU müssen ausgerüstet werden, um diese Dämpfe zurückzugewinnen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Diese Richtlinie gilt für neue und von Grund auf renovierte Tankstellen, deren Jahresdurchsatz Benzin mehr als 500 m3 beträgt, sowie für Tankstellen, die unter ständigen Wohn- oder Arbeitsräumen gelegen sind und deren Jahresdurchsatz mehr als 100 m3 beträgt. Sie sind verpflichtet, ein System zur Benzindampf-Rückgewinnung - Phase II zu installieren.
  • Große Tankstellen mit einem Jahresdurchsatz von über 3000 m3 müssen bis 2018 mit einem System zur Benzindampf-Rückgewinnung - Phase II ausgerüstet werden.
  • Der Hersteller muss bescheinigen, dass das System zur Benzindampf-Rückgewinnung gemäß den maßgeblichen technischen Normen funktioniert und mindestens 85 % des Benzindampfes abscheidet.
  • Die Benzindampfabscheidungseffizienz von Systemen zur Benzindampf-Rückgewinnung muss mindestens einmal jährlich oder, soweit die Tankstelle über ein automatisches Überwachungssystem verfügt, mindestens einmal alle drei Jahre getestet werden.
  • Tankstellen, die ein System zur Benzindampf-Rückgewinnung - Phase II installiert haben, informieren den Verbraucher durch ein Schild, einen Aufkleber oder eine andere Mitteilung auf oder in der Nähe der Zapfsäule über diesen Umstand.
  • Die Testmethoden und Normen zur Bestimmung der Effizienz von Systemen zur Benzindampf-Rückgewinnung sind im Rahmen der Richtlinie 2014/99/EU harmonisiert.

HINTERGRUND

Benzin ist ein komplexes Gemisch flüchtiger organischer Verbindungen, die leicht in die Luft verdampfen und dadurch zu mehreren Verschmutzungsproblemen beitragen. Diese beinhalten hohe Konzentrationen giftigen Benzols in der Umgebungsluft und die fotochemische Bildung von Ozon, das ein Luftschadstoff ist, der Atemwegserkrankungen wie Asthma verursacht. Zudem ist Ozon ein Treibhausgas.

Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission zur Lagerung und Verteilung von Benzin erhältlich.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Richtlinie 2009/126/EG

31.10.2009

1.1.2012

ABl. L 285 vom 31.10.2009, S. 36-39

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Richtlinie 2014/99/EU

12.11.2014

12.5.2016

ABl. L 304, 23.10.2014, S. 89-90

Letzte Aktualisierung: 11.08.2015

nach oben