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Destructive fishing practices in the high seas and the protection of ecosystems
Destruktive Praktiken der Hochseefischerei und Schutz empfindlicher Tiefseeökosysteme
Destruktive Praktiken der Hochseefischerei und Schutz empfindlicher Tiefseeökosysteme
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Destruktive Praktiken der Hochseefischerei und Schutz empfindlicher Tiefseeökosysteme
Zerstörerische Hochseefangpraktiken stellen eine Bedrohung für die gefährdeten Tiefsee-Ökosysteme dar. Die Kommission schlägt eine Strategie für ein gezielteres Vorgehen weltweit im Rahmen der Vereinten Nationen, der regionalen Fischereiorganisationen (RFO) und der bestehenden internationalen Übereinkommen vor, um die bedrohten Lebensräume in der Tiefsee zu schützen.
RECHTSAKT
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 17. Oktober 2007 über destruktive Praktiken der Hochseefischerei und den Schutz empfindlicher Tiefseeökosysteme [KOM(2007) 604 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
ZUSAMMENFASSUNG
Die Kommission schlägt eine breit angelegte Strategie zum Schutz der gefährdeten Hochsee-Ökosysteme vor, die auf dem Vorsorgeprinzip und einer vorherigen Umweltverträglichkeitsprüfung aufbaut. Damit kommt sie dem Aufruf der UN-Vollversammlung nach, die sich mit der Resolution 61/105 für eine Regelung der Fischereitätigkeit in den empfindlichen Tiefsee-Ökosystemen ausgesprochen hatte.
Destruktive Fangtätigkeiten auf hoher See
Die Artenvielfalt und das Gleichgewicht der Tiefseeökosysteme sind durch menschliche Eingriffe bedroht. Durch die Befischung und den Einsatz von Grundfanggeräten (Grundschleppnetze, Dredgen, Grundstellnetze usw.) können unumkehrbare Schäden an diesen empfindlichen Lebensräumen im Meer entstehen. Von nicht fischereilichen Tätigkeiten wie der Förderung von Erdöl- oder Erdgasvorkommen, dem Verlegen von Unterwasserkabeln, der Abfallverkippung usw., gehen weitere Gefahren aus.
Für diese Feststellung sind Studien maßgebend, die Schäden an Tiefseekorallenriffen im Nordostatlantik, im Westatlantik oder im Tasmanischen Meer dokumentieren.
Dadurch könnte auch die Erreichung der Ziele des Johannesburger Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung von 2002 gefährdet sein.
Vorgehen der Europäischen Union
Das Vorgehen der europäischen Union (EU) orientiert sich an den Empfehlungen, die die Vereinten Nationen in ihrer Resolution 61/105 (EN) (ES) (FR) für den Schutz empfindlicher Tiefsee-Ökosysteme ausgesprochen haben. In dieser Resolution, zu der die Kommission aktiv beigetragen hat, werden die regionalen Fischereiorganisationen (RFO) und die Staaten aufgefordert, im Sinne des Vorsorgeprinzips und nach einem ganzheitlichen Ansatz bis zum 31. Dezember 2008 völkerrechtskonforme Maßnahmen zu beschließen und durchzuführen. Damit wird für die Hochseefischerei, die mit Grundfanggeräten arbeitet, eine Bewirtschaftungsregelung geschaffen, die Folgendes beinhaltet:
Die vorliegende Strategie enthält Vorschläge, wie diese Empfehlungen umgesetzt und darüber hinausgehende Maßnahmen getroffen werden können.
Von der EU müssen Impulse für den Schutz gefährdeter Lebensräume in der Tiefsee ausgehen, insbesondere durch neue Denkanstöße für die weltweite Diskussion. Die EU setzt sich für einen Bericht über die bei der Bekämpfung destruktiver Fischereipraktiken erzielten Fortschritte ein, der 2009 den Vereinten Nationen vorgelegt werden soll. Außerdem wird die EU bei der Erhebung und Verbreitung verlässlicher Informationen über die von den Mitgliedstaaten beschlossenen Maßnahmen enger mit der Welternährungsorganisation (FAO (EN) (ES) (FR)) zusammenarbeiten. Anhand dieser Informationen wird die FAO technische Leitlinien für die Tiefseefischerei erarbeiten. Ferner wird die Zusammenarbeit im Rahmen des Übereinkommens zur Erhaltung der biologischen Vielfalt (CBD-Übereinkommen) und der regionalen Meeresschutzübereinkommen dazu beitragen, dass die Standorte bedrohter Lebensräume im Meer kartiert werden können.
Regionale Fischereiorganisationen (RFO) gibt es bereits für die meisten Hochseegebiete. Dort gelten Schutzmaßnahmen für die Ökosysteme, doch ergänzend dazu ist eine gezielte Vorsorgeplanung für die Bewältigung von Umweltrisiken erforderlich. Um einen weitreichenden und wirksamen Schutz vor den Schäden durch Befischung zu erreichen, können die regionalen Fischereiorganisationen strengere Schutzvorschriften festlegen.
Bis zur Errichtung einer neuen Fischereiorganisation können die Mitgliedstaaten vorläufige Regelungen im Interesse der Erhaltung und der Bewirtschaftung der von der Grundfischerei betroffenen Gebiete erlassen. Dieses Konzept vertritt die EU im Rahmen der laufenden Verhandlungen über die Einrichtung einer neuen regionalen Fischereiorganisation im Südpazifik. Die EU hat auch zugesagt, bis zum Abschluss eines Abkommens 2008 aktiv an der Gestaltung vorläufiger Regelungen für den Indischen Ozean mitzuwirken und diese in EU-Recht umzusetzen. Für Gebiete, für die es noch keine regionale Fischereiorganisation gibt, befürwortet die EU die Aufnahme von Verhandlungen mit den Beteiligten im Hinblick auf die Einführung regionaler Übereinkommen.
In den in nicht in die Regelungszuständigkeit einer regionalen Fischereiorganisation fallenden Tiefseegebieten soll die Befischung durch die EU-Fangflotten in einer Verordnung geregelt werden, die zeitgleich mit dieser Mitteilung beschlossen wird (siehe „Verbundene Rechtsakte"). Mit dieser für 2008 geplanten Verordnung werden die Empfehlungen der Vereinten Nationen für diese Schiffe umgesetzt. Danach müssen die Schiffe der Gemeinschaft insbesondere für die Fangtätigkeit in Tiefseegewässern eine spezielle Fangerlaubnis beantragen, die erst nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung erteilt wird. Dazu wird anhand genauer Bewirtschaftungsregelungen geprüft, welche negativen Umweltauswirkungen in den gefährdeten Meereslebensräumen durch diese Fangtätigkeit entstehen können. Es werden auch geeignete Kontroll- und Überwachungsauflagen, wie etwa der Einsatz von Beobachtern an Bord, und Bestimmungen für die Satellitenüberwachung (VMS) festgelegt. Zusätzlich sollte, so der Vorschlag der Kommission, die Verwendung von Grundfanggeräten auf eine Tiefe von 1 000 m begrenzt werden. Schiffe mit Fangberechtigung müssen Lebensräume mit bedrohten Ökosystemen, die sie zufällig bei ihrer Fangtätigkeit entdecken, auch an die zuständigen Behörden melden, damit diese das Gebiet gegebenenfalls unter Schutz stellen können.
Hintergrund
Die Johannesburger Verpflichtung stellt das Problem zerstörerischer Fischereipraktiken in einen globalen Kontext. Der Fischereisektor darf nicht länger für sich allein betrachtet werden, sondern muss unter dem weiter gefassten Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit, auch auf hoher See, umfassend einbezogen werden. An eben diesem ganzheitlichen Ansatz orientieren sich die jüngsten Vorschläge der Kommission für eine Integrierte Meerespolitik. Die EU ist fest entschlossen, die in der UN-Resolution 61/105 vom Dezember 2006 verankerten Grundsätze über nachhaltige Fischerei einzuhalten.
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Verordnung (EG) Nr. 734/2008 des Rates vom 15. Juli 2008 zum Schutz empfindlicher Tiefseeökosysteme vor den schädlichen Auswirkungen von Grundfanggeräten [Amtsblatt L 201 vom 30.07.2008].
Letzte Änderung: 27.10.2011