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European Fisheries Control Agency
Europäische Fischereiaufsichtsagentur
Europäische Fischereiaufsichtsagentur
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Europäische Fischereiaufsichtsagentur
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
ZUSAMMENFASSUNG
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?
Durch sie wird die EFCA, die Europäische Fischereiaufsichtsagentur, geschaffen, die vor 2012 EUFA genannt wurde.
Die Ziele der EFCA sind:
WICHTIGE ECKPUNKTE
Auftrag und Aufgaben der EFCA lauten wie folgt:
Organisation
Die EFCA hat ihren Sitz im spanischen Vigo und besteht aus
Der Verwaltungsrat gibt zudem alle fünf Jahre eine unabhängige externe Bewertung der Wirksamkeit der EFCA in Auftrag.
Operative Koordinierung
Die EFCA koordiniert Aktivitäten an Land sowie in EU- und internationalen Gewässern. Dazu werden gemeinsame Einsatzpläne genutzt, die von der EFCA in Absprache mit den EU-Ländern erstellt werden.
Der Direktor sendet den Entwurf des gemeinsamen Einsatzplans an das betreffende EU-Land und die Kommission. Werden innerhalb von 15 Arbeitstagen keine Einwände gegen den Plan erhoben, wird er angenommen. Andernfalls wird er an die Kommission gesandt, die die erforderlichen Änderungen vornimmt.
Die gemeinsamen Einsatzpläne
Die Wirksamkeit jedes gemeinsamen Einsatzplans wird jährlich bewertet.
Das EFCA-Koordinierungszentrum bietet Instrumente zur Überwachung, Aufsicht und Kommunikation.
Weitere wichtige Eckpunkte
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Sie trat am 10. Juni 2005 in Kraft.
HINTERGRUND
Als Folge der GFP-Reform im Jahr 2002 wurden harmonisierte Bedingungen für die Umsetzung der Vorschriften ein Hauptmerkmal der Politik. Die Schaffung einer ständigen Einrichtung, die für die Koordination der Kontrolltätigkeiten in der Fischereiwirtschaft sorgte, wurde als notwendig erachtet. Die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (später EFCA) war die Antwort auf diese Notwendigkeit.
RECHTSAKT
Verordnung (EG) des Rates Nr. 768/2005 vom 26. April 2005 zur Errichtung einer Europäischen Fischereiaufsichtsagentur und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2847/93 zur Einführung einer Kontrollregelung für die gemeinsame Fischereipolitik (ABl. L 128 vom 21.5.2005, S. 1-14)
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EG) 768/2005 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung: 14.01.2016