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Combating violence towards children, adolescents and women: Daphne III programme (2007-2013)
Bekämpfung der Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen: das Programm Daphne III (2007-2013)
Bekämpfung der Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen: das Programm Daphne III (2007-2013)
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Bekämpfung der Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen: das Programm Daphne III (2007-2013)
Mit dem Programm Daphne III wird das Ziel verfolgt, alle Formen von Gewalt, insbesondere körperliche, sexuelle und psychische Gewalt, gegen Kinder, Jugendliche und Frauen zu verhindern und zu bekämpfen. Ein weiteres Ziel ist der Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen, um auf dem gesamten Gebiet der Union ein hohes Maß an Schutz der körperlichen und psychischen Gesundheit, an Wohlbefinden und sozialem Zusammenhalt herbeizuführen. Dieses Programm bildet die dritte Phase des Daphne-Programms und deckt den Zeitraum 2007-2013 ab.
RECHTSAKT
Beschluss Nr. 779/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 zur Auflegung eines spezifischen Programms (2007-2013) zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen sowie zum Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen (Programm Daphne III) als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz".
ZUSAMMENFASSUNG
Ziel des Programms Daphne III ist es, jegliche Form von Gewalt (körperliche, sexuelle und psychische) gegen Kinder, Jugendliche und Frauen im öffentlichen oder privaten Bereich zu verhüten und zu bekämpfen und die Opfer und gefährdeten Gruppen zu schützen. Es ergänzt die in den Mitgliedstaaten bestehenden Programme und stützt sich auf die Politikansätze und Ziele, die in den beiden vorhergehenden Daphne-Programmen (Daphne und Daphne II) festgelegt wurden.
Die Finanzausstattung für das Programm beläuft sich auf 116,85 Mio. EUR für den Zeitraum 2007-2013.
Geltungsbereich und Teilnahme am Programm
Die Begünstigten des Programms sind Kinder, Jugendliche (12-25 Jahre) und Frauen, die Opfer von Gewalt sind oder einer solchen Gefahr ausgesetzt sind. Diese Gruppen werden, auch in den Fällen, in denen sie zusehen müssen, wie auf einen nahen Verwandten Gewalt ausgeübt wird, als Gewaltopfer betrachtet.
Das Programm richtet sich an Zielgruppen wie Familien, Lehrer, Sozialarbeiter, Polizei, medizinisches Personal und Justizbedienstete, Nichtregierungsorganisationen (NRO) und die Behörden.
Es steht den Mitgliedstaaten der Union und den Ländern der Europäischen Freihandelszone (EFTA), die Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum (EWR) sind, und unter bestimmten Bedingungen auch den Beitrittsländern und den Balkanländern offen.
Vorschläge können von privaten oder öffentlichen Organisationen und Institutionen (lokale Behörden, Hochschulfakultäten und Forschungszentren) eingereicht werden, die im Bereich der Prävention und der Bekämpfung von Gewalt oder der Unterstützung von Opfern tätig sind.
Ziele des Programms
Die Hauptziele des Programms sind:
Unterstützte Aktionen
Um diese Ziele zu erreichen, werden im Rahmen des Programms drei Arten von Maßnahmen unterstützt:
Durchführung
Die Gemeinschaftsfinanzierung kann erfolgen in Form von:
Jedes Jahr nimmt die Kommission ein Arbeitsprogramm an, in dem die Schwerpunkte festgelegt werden und eine vorläufige Aufteilung der für Zuschüsse vorgesehenen Mittel vorgeschlagen wird. Darüber hinaus veröffentlicht sie jedes Jahr eine Liste der im Rahmen des Programms finanzierten Projekte.
Daphne III ergänzt die Programme „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte" und „ Solidarität und Steuerung der Migrationsströme ", das 7. Rahmenprogramm im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung, die Programme „ PROGRESS " und „ Mehr Sicherheit im Internet " sowie die Aktivitäten des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen.
Überwachung und Bewertung
Die Begünstigten der Finanzierung müssen technische und finanzielle Berichte über die Durchführung der Maßnahmen sowie innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Maßnahme einen Abschlussbericht vorlegen. Eine Überwachung und Finanzkontrolle wird ebenfalls durchgeführt.
Die Kommission unterbreitet dem Parlament und dem Rat (spätestens am 31. März 2011) einen Zwischenbericht über die Durchführung der Projekte und die Ergebnisse sowie (spätestens am 31. Dezember 2014) einen Bericht über die Ex-post-Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Programms. In der Zwischenzeit, das heißt spätestens am 31. Mai 2012, legt sie eine Mitteilung über die Fortführung des Programms vor.
Hintergrund
Das spezifische Programm „Daphne III" ist Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz", das zusammen mit den Programmen „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme" und „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte" die Instrumente ersetzt, die die Kommission im Bereich der Justiz, der Freiheit und der Sicherheit verwaltete. Diese neuen Programme fügen sich in den Finanzrahmen 2007-2013 ein.
Bezug
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Beschluss (EG) Nr. 779/2007 [Annahme: Mitentscheidung COD/2005/0037] |
4.7.2007 |
- |
ABl. L 173vom 3.7.2007 |
Letzte Änderung: 07.09.2007