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Protection of the euro against counterfeiting
Schutz des Euro vor Fälschungen
Schutz des Euro vor Fälschungen
Schutz des Euro vor Fälschungen
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Beschluss 2001/887/JI über den Schutz des Euro vor Fälschungen
WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?
Mit diesem Beschluss soll dafür gesorgt werden, dass im Rahmen von Ermittlungen über Fälschungen des Euro kohärente und wirksame Prüfungen in Bezug auf die vermutlich falsche Währung vorgenommen und Informationen zwischen den EU-Ländern ausgetauscht werden.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Zur Einführung des Euro zum 1. Januar 2002 ergänzte dieser Beschluss eine Reihe vorhandener Rechtsakte zum Schutz des Euro vor Fälschungen, wie:
Während Ermittlungen über Fälschungen des Euro müssen die EU-Länder dafür sorgen, dass die erforderlichen Prüfungen in Bezug auf vermutlich falsche Euro-Banknoten von nationalen Analysezentren (NAZ) vorgenommen werden. Für die Prüfung vermutlich falscher Münzen sind nationale Münzanalysezentren (MAZ) zuständig. Die EU-Länder müssen die Ergebnisse dieser Prüfungen an Europol (Europäisches Polizeiamt) übermitteln.
Die nationalen Zentralstellen der EU-Länder, die für Ermittlungen über Fälschungen und Straftaten im Zusammenhang mit der Fälschung des Euro zuständig sind, sind verpflichtet, zentral erfasste Informationen zu ihren Ermittlungen an Europol zu übermitteln, einschließlich der von Nicht-EU-Ländern übermittelten Informationen. Die Informationen umfassen zumindest:
Um die Zusammenarbeit bei den Ermittlungen über Fälschungen und Straftaten im Zusammenhang mit Eurofälschungen sicherzustellen, sollten die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten die Kooperationsmöglichkeiten von Eurojust in Anspruch nehmen.
Mit Beschluss 2005/37/EG des Rates wurde das Europäische technische und wissenschaftliche Zentrum eingerichtet, dessen Aufgabe es ist, die Euro-Münzen gegen Fälschungen zu schützen. Zu diesem Zweck analysiert und klassifiziert das Zentrum gefälschte Euro-Münzen und unterstützt die zuständigen einzelstaatlichen Behörden.
WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?
Er ist am 14. Dezember 2001 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen:
HAUPTDOKUMENT
Beschluss 2001/887/JI des Rates vom 6. Dezember 2001 über den Schutz des Euro vor Fälschungen (ABl. L 329 vom 14.12.2001, S. 1-2)
VERBUNDENE DOKUMENTE
Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 des Rates vom 28 Juni 2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung erforderlichen Maßnahmen (ABl. L 181 vom 4.7.2001, S. 6-10)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Beschluss 2005/37/EG der Kommission vom 29. Oktober 2004 zur Errichtung des Europäischen technischen und wissenschaftlichen Zentrums (ETSC) und zur Koordinierung der technischen Maßnahmen zum Schutz der Euro-Münzen gegen Fälschungen (ABl. L 19 vom 21.1.2005, S. 73-74)
Richtlinie 2014/62/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zum strafrechtlichen Schutz des Euro und anderer Währungen gegen Geldfälschung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2000/383/JI des Rates (ABl. L 151 vom 21.5.2014, S. 1-8)
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: 03.04.2017