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Cooperation between EU countries for consumer protection
Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern im Verbraucherschutz
Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern im Verbraucherschutz
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Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern im Verbraucherschutz
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?
WICHTIGE ECKPUNKTE
Zusammenarbeit zwischen den Behörden in den EU-Ländern
Jedes EU-Land benennt die für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden, die sich an den Netzen für die Zusammenarbeit bei der Rechtsdurchsetzung beteiligen. In jedem Land stellt eine zentrale Verbindungsstelle die Koordinierung zwischen den nationalen Behörden sicher.
Das Netzwerk ermöglicht es den nationalen Behörden, Informationen auszutauschen und mit ihren Kollegen in anderen EU-Ländern zusammenzuarbeiten, um Verstöße gegen das Verbraucherrecht zu verhindern.
Die Verordnung behandelt Sachverhalte, die Kollektivinteressen der Verbraucher einschließen und erleichtert die Zusammenarbeit zwischen den Behörden, um Verstöße gegen das Verbraucherrecht zu verhindern, wenn Unternehmen und Verbraucher in verschiedenen Ländern ansässig sind.
Entscheidung 2007/76/EG umfasst Anforderungen, zum Beispiel den Mindestumfang der Informationen, die Ersuchen um Amtshilfe* und Warnmeldungen enthalten müssen, die Fristen, die eingehalten werden müssen, den Zugriff auf Informationen sowie zur Verfügung gestellte Sprachen.
Die Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden betrifft das Verbraucherrecht und erfasst u. a.:
Amtshilfe und EU-Tätigkeiten
Jede Behörde kann um Unterstützung von anderen Mitgliedern des Netzwerks bei der Untersuchung von möglichen Verstößen gegen die Verbraucherrechte bitten.
Darüber hinaus dürfen die Behörden, um Verstöße zu verhindern, die gleichzeitig in mehreren oder allen EU-Ländern stattfinden, Folgendes tun:
Die erste dieser koordinierten Maßnahmen* befasste sich mit In-App-Käufen in Online-Spielen.
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Diese Verordnung ist am 29. Dezember 2005 in Kraft getreten, mit Ausnahme einiger Artikel bezüglich der Amtshilfe, die am 29. Dezember 2006 in Kraft getreten sind.
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen:
SCHLÜSSELWÖRTER
HAUPTDOKUMENT
Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden („Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz“) (ABl. L 364 vom 9.12.2004, S. 1-11)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
VERBUNDENE DOKUMENTE
Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (ABl. L 345 vom 27.12.2017, S. 1-26)
Siehe konsolidierte Fassung.
Entscheidung 2007/76/EG der Kommission vom 22. Dezember 2006 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden bezüglich der Amtshilfe (ABl. L 32 vom 6.2.2007, S. 192-197)
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: 11.06.2019