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Safe and efficient river transport: river information services
Sichere und effiziente Binnenschifffahrt: Binnenschifffahrtsinformationsdienste
Sichere und effiziente Binnenschifffahrt: Binnenschifffahrtsinformationsdienste
Sichere und effiziente Binnenschifffahrt: Binnenschifffahrtsinformationsdienste
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?
Diese Richtlinie regelt die Nutzung harmonisierter Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS)*. Diese Vorschriften sollen die Sicherheit, Effizienz und Umweltfreundlichkeit der Binnenwasserstraßen in der EU gewährleisten. Sie gelten für Kanäle, Flüsse, Seen und Häfen, die Schiffe zwischen 1 000 und 1 500 Tonnen aufnehmen können.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Aktionsprogramm
Im Jahr 2006 legte die Kommission eine Mitteilung zu einem integrierten EU-Aktionsprogramm für die Binnenschifffahrt vor. Das als NAIDES (Europäisches Aktions- und Entwicklungsprogramm für die europäische Binnenschifffahrt) bekannte Programm wurde 2013 aktualisiert (NAIDES II) und legte spezifische Ziele für den Zeitraum bis 2020 fest. Die Mitteilung der Kommission zum Programm NAIDES II hat zum Ziel, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, damit sich die Binnenschifffahrt zu einem qualitativ hochwertigen Verkehrsträger entwickeln kann.
WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?
Die Richtlinie ist am 20. Oktober 2005 in Kraft getreten. Die EU-Länder mussten sie bis 20. Oktober 2007 in nationales Recht umsetzen.
HINTERGRUND
SCHLÜSSELBEGRIFF
* Binnenschifffahrtsinformationsdienste (River Information Services – RIS): unterstützen das Verkehrs- und Transportmanagement in der Binnenschifffahrt und – sofern durchführbar – die Koordinierung mit anderen Verkehrsträgern.
RECHTSAKT
Richtlinie 2005/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 152-159)
Die im Nachhinein vorgenommen Änderungen und Berichtigungen der Richtlinie 2005/44/EG wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung: 25.07.2016