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Intermodal transport: combined transport of goods between EU countries
Intermodaler Transport: kombinierter Güterverkehr zwischen EU-Ländern
Intermodaler Transport: kombinierter Güterverkehr zwischen EU-Ländern
Intermodaler Transport: kombinierter Güterverkehr zwischen EU-Ländern
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?
WICHTIGE ECKPUNKTE
Geltungsbereich
Die Richtlinie bezieht sich auf den kombinierten Transport von Waren zwischen den EU-Ländern, wo
Zulässige Abmessungen und Höchstgewichte für Lastkraftwagen, die grenzüberschreitende Fahrten durchführen, sind in der Richtlinie 96/53/EG festgelegt (siehe Zusammenfassung).
Transportdokument
Das Transportdokument, das beim kombinierten Transport vorzulegen ist, muss angeben:
Grenzüberschreitender Transport
Die Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 legt gemeinsame EU-Vorschriften für den Zugang zum EU-Transportmarkt für gebietsfremde Spediteure fest, die Straßenkabotagen durchführen (siehe Zusammenfassung).
Verpflichtungen der EU-Länder
Die EU-Länder haben Maßnahmen zu treffen, damit die Steuern für Straßenfahrzeuge, wenn diese im kombinierten Transport eingesetzt werden, ermäßigt oder erstattet werden.
Überprüfung
Die Europäische Kommission muss dem Rat alle zwei Jahre Bericht über die Entwicklung des kombinierten Transports erstatten.
WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?
Sie ist am 15. Dezember 1992 in Kraft getreten und musste bis zum 30. Juni 1993 von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden.
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen:
SCHLÜSSELWÖRTER
HAUPTDOKUMENT
Richtlinie 92/106/EWG des Rates vom 7. Dezember 1992 über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten (ABl. L 368 vom 17.12.1992, S. 38-42)
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Richtlinie 92/106/EWG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
VERBUNDENE DOKUMENTE
Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 72-87)
Siehe konsolidierte Fassung.
Richtlinie 96/53/EG des Rates vom 25. Juli 1996 zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr in der Gemeinschaft sowie zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr (ABl. L 235 vom 17.9.1996, S. 59-75)
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: 07.07.2020