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Food used for weight reduction
Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung
Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung
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Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung
Diese Richtlinie legt die Anforderungen für die Zusammensetzung und Etikettierung von Lebensmitteln fest, die für eine besondere kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung bestimmt sind.
RECHTSAKT
Richtlinie 96/8/EG der Kommission vom 26. Februar 1996 über Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung.
ZUSAMMENFASSUNG
Die Richtlinie ist eine Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 4 der Richtlinie 89/398/EWG. Sie legt die Anforderungen für die Zusammensetzung und Etikettierung von Lebensmitteln fest, die für eine besondere kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung bestimmt sind und als solche ausgewiesen sind.
Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung sind Lebensmittel mit einer besonderen Zusammensetzung, die, sofern sie gemäß den Anweisungen des Herstellers verwendet werden, die tägliche Nahrungsmittelration ganz oder teilweise ersetzen. Es sind zwei Kategorien zu unterscheiden:
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die nachstehend genannten Erzeugnisse in der Gemeinschaft nur dann in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie den Vorschriften dieser Richtlinie entsprechen.
Die Zusammensetzung der von dieser Richtlinie erfassten Lebensmittel muss den in Anhang I aufgeführten Kriterien entsprechen.
Die Bezeichnung, unter der die Erzeugnisse zum Verkauf angeboten werden, lautet:
Die Etikettierung der oben genannten Erzeugnisse muss neben den in Artikel 3 der Richtlinie 79/112/EWG genannten Einzelheiten folgende Angaben aufweisen:
Die Etikettierung und die Verpackung der Erzeugnisse sowie die Werbung hierfür dürfen keine Angaben über das Zeitmaß bzw. die Höhe der auf Grund ihrer Verwendung möglichen Gewichtsabnahme.
Bezug
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Richtlinie 96/8/EG |
17.3.1997 |
30.9.1997,Zulassung des Handel mit der Richtlinie entsprechenden Erzeugnissen: 1.10.1997, Verbot des Handels mit nicht der Richtlinie entsprechenden Erzeugnissen: 31.3.1999. |
ABl. L 55 vom 6.3.1996 |
Ändernde(r) Rechtsakt(e) |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Richtlinie 2007/29/EG |
20/06/07 |
30.11.2007 |
ABl. L 139 vom 31.5.2007 |
Weitere Informationen sind auf der Website der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz abrufbar (EN).
Letzte Änderung: 09.08.2007