This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Protecting the euro against counterfeiting – Europol
Schutz des Euro gegen Fälschungen – Europol
Schutz des Euro gegen Fälschungen – Europol
Schutz des Euro gegen Fälschungen – Europol
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Beschluss 2005/511/JI zur Benennung von Europol als Zentralstelle zur Bekämpfung der Euro-Fälschung
WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?
Durch diesen Beschluss wird Europol als Zentralstelle zur Bekämpfung der Euro-Fälschung benannt, um das 1929 in Genf geschlossene Internationale Abkommen zur Bekämpfung der Falschmünzerei (Genfer Abkommen) wirksam anzuwenden und die Zusammenarbeit zwischen den Ländern der Europäischen Union (EU) untereinander und zwischen den EU-Ländern, Europol und Nicht-EU-Ländern zu vertiefen.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Die EU möchte die Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern sowie zwischen den EU-Ländern und Europol vertiefen, um den Euro weltweit gegen Fälschung zu schützen. Nicht-EU-Länder brauchen eine zentrale Kontaktstelle für Informationen über Euro-Fälschungen. Alle derartigen Informationen sollten bei Europol zu Analysezwecken gesammelt werden. Dabei wird Europol als Zentralstelle zur Bekämpfung der Euro-Fälschung im Sinne des Genfer Abkommens tätig.
Die Rolle von Europol
Wirksame Anwendung des Genfer Abkommens von 1929
WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?
Er ist am 16. Juli 2005 in Kraft getreten.
HAUPTDOKUMENT
Beschluss 2005/511/JI des Rates vom 12. Juli 2005 über den Schutz des Euro gegen Fälschung durch Benennung von Europol als Zentralstelle zur Bekämpfung der Euro-Fälschung (ABl. L 185 vom 16.7.2005, S. 35-36)
Letzte Aktualisierung: 23.03.2017