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Zusammenarbeit mit Drittländern in den Bereichen Migration und Asyl

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Zusammenarbeit mit Drittländern in den Bereichen Migration und Asyl

Ziel des thematischen Programms ist die Finanzierung von Projekten zur Unterstützung von Maßnahmen in Drittländern, mit denen die Migrationsströme besser gesteuert werden sollen. Vor dem Hintergrund der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 setzt es die Maßnahmen des Programms AENEAS fort.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Thematisches Programm für die Zusammenarbeit mit Drittländern in den Bereichen Migration und Asyl [KOM(2006) 26 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Allgemeines Ziel des thematischen Programms ist es, Drittländern dabei zu unterstützen, eine bessere Steuerung der Migrationsströme zu erreichen.

Leitprinzipien des Programms

Mit diesem Programm sollen die Hauptmaßnahmenbereiche abgedeckt werden, die den wichtigsten Aspekten des Phänomens Migration entsprechen, und zwar insbesondere

  • der Zusammenhang zwischen Migration und Entwicklung;
  • die Wirtschaftsmigration;
  • die Verhütung und Bekämpfung der illegalen Einwanderung;
  • die freiwillige Rückkehr und Wiedereingliederung der Migranten;
  • der internationale Schutz.

Alle unter das Instrument für die Nachbarschaftspolitik und das Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit und die wirtschaftliche Zusammenarbeit fallenden Drittländer können auch am thematischen Programm teilnehmen. Die Kommission schlägt jedoch vor, vorrangig die Länder zu bedenken, die Auswanderungsregionen und Durchgangsländer auf dem Weg in die Europäische Union (EU) sind.

Ferner weist die Kommission darauf hin, dass die Achtung der demokratischen Grundsätze, der Rechtsstaatlichkeit sowie der Menschen- und Minderheitenrechte ein wichtiges Element darstellt, das zu berücksichtigen ist.

Das vorliegende Programm soll die Maßnahmen im Rahmen geografischer Instrumente ergänzen. Darüber hinaus soll es

  • neue Initiativen auf Pilotbasis anregen;
  • globale oder multiregionale Initiativen finanzieren.

Strategische Leitlinien

Im Mittelpunkt des künftigen thematischen Programms stehen fünf Ziele.

Förderung der Wechselwirkungen zwischen Migration und Entwicklung

Das thematische Programm enthält Maßnahmen, mit denen Folgendes erreicht werden soll:

  • Förderung des Beitrags der Diasporas zur sozioökonomischen Entwicklung ihrer Herkunftsländer;
  • Eindämmung des ‚Brain Drain';
  • Erleichterung der finanziellen Transfers von Migranten in ihr Heimatland;
  • Unterstützung der freiwilligen Rückkehr und der beruflichen Wiedereingliederung;
  • Kapazitätsaufbau für eine bessere Migrationsverwaltung.

Förderung einer gut organisierten Steuerung der Wirtschaftsmigration

Nach Ansicht der Kommission soll das thematische Programm in den Drittländern zu Folgendem beitragen:

  • Verbreitung von Information über den Zugang, den Aufenthalt und die legale Beschäftigung auf dem Hoheitsgebiet der Union;
  • Verbreitung von Informationen zu Arbeitsmöglichkeiten und den Bedarf der Mitgliedstaaten;
  • Förderung der Festlegung und Umsetzung von gesetzlichen Rahmenregelungen für Arbeitsmigranten in Drittländern.

Bekämpfung der illegalen Einwanderung und Erleichterung der Rückübernahme illegaler Einwanderer

Hier soll Folgendes ermöglicht werden:

  • Bekämpfung von Einschleusungen und Menschenhandel;
  • Erleichterung der Weitergabe von Informationen zur Abschreckung illegaler Immigranten;
  • Verbesserung der Prävention und Bekämpfung der illegalen Einwanderung;
  • Erleichterung der Umsetzung der mit der Gemeinschaft geschlossenen Rückübernahmeabkommen;
  • Intensivierung der Hilfe für Drittländer bei der Steuerung der illegalen Immigration.

Schutz der Migranten vor Ausbeutung und Ausgrenzung

In den Drittländern sollen Maßnahmen in folgenden Bereichen durchgeführt werden:

  • Ausarbeitung von Rechtsvorschriften der Drittländer über legale Einwanderung;
  • Unterstützung von Maßnahmen zur Integration und Nichtdiskriminierung sowie zum Schutz von Migranten vor Rassismus und Fremdenfeindlichkeit;
  • Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels, Kampf gegen die Menschenhändler und Unterstützung für die Opfer des Menschenhandels.

Förderung von Asyl und internationalem Flüchtlingsschutz

Mit Hilfe des thematischen Programms sollen nachhaltige Lösungen für die Probleme der Flüchtlinge durch Folgendes gefunden werden:

  • Hilfe für die Drittländer bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften in den Bereichen Asyl und internationaler Schutz;
  • Unterstützung der Registrierung und Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen;
  • Förderung der Einhaltung internationaler Standards;
  • Unterstützung der Verbesserung der Aufnahmebedingungen, der lokalen Integration, der dauerhaften Wiedereingliederung von Rückkehrern sowie von Neuansiedlungsprogrammen.

Programmierung und Umsetzung

Das vorliegende Programm wird Gegenstand einer Mehrjahresprogrammierung sein, die die Kommission in Form eines thematischen Strategiepapiers und eines mehrjährigen Richtprogramms vornimmt. Es wird zwei Strategiepapiere und zwei mehrjährige Richtprogramme geben, und zwar jeweils für die Jahre 2007-2010 und 2011-2013.

Auf der Grundlage des thematischen Strategiepapiers und des mehrjährigen Richtprogramms wird die Kommission jedes Jahr ein Arbeitsprogramm vorlegen, in dem die Prioritäten für Maßnahmen der Union unter Angabe folgender Elemente festgelegt werden:

  • geografischer und thematischer Bereich;
  • spezifische Ziele;
  • erwartete Ergebnisse;
  • vorläufige Beträge.

Die Kommission beabsichtigt, Drittländer in die aus dem thematischen Programm finanzierten Maßnahmen zu involvieren. Zu diesem Zweck werden die Drittländer über die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen sowie die umgesetzten Maßnahmen informiert.

Es wird eine externe Evaluierung des Zeitraums 2007-2009 geben, die einen Beitrag zur Erstellung des Strategiepapiers für den Zeitraum 2011-2013 liefern wird.

Hintergrund

Seinen Ursprung hat dieses Programm in den vorbereitenden Maßnahmen, die zwischen 2001 und 2003 durchgeführt wurden. Mit diesen aus dem Haushaltstitel B7-667 finanzierten Maßnahmen sollten die Bemühungen der Drittländer um eine effizientere Steuerung der Migrationsströme unterstützt werden.

Das Programm AENEAS ist als Nachfolger der vorbereitenden Maßnahmen konzipiert worden. Dieses 2004 beschlossene Instrument wurde für den Zeitraum 2004-2008 mit 250 Mio. EUR ausgestattet. Im Hinblick auf den Abschluss des derzeitigen finanziellen Rahmens der EU zum Ende 2006 wurde die Laufzeit des Programms AENEAS auf drei Jahre verkürzt.

Vor dem Hintergrund der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 führt das vorliegende Programm die Maßnahmen des Programms AENEAS fort. Es folgt den Vorgaben des Haager Programms, das in Bezug auf die Zusammenarbeit mit den Drittländern im Bereich Migration Folgendes vorsieht: „Die Politik der EU sollte darauf ausgerichtet sein, Drittländer partnerschaftlich und gegebenenfalls unter Verwendung vorhandener Gemeinschaftsmittel zu unterstützen".

Letzte Änderung: 01.04.2006

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