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Information measures relating to the common agricultural policy
Informationsmaßnahmen im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik
Informationsmaßnahmen im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik
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Informationsmaßnahmen im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik
Die im Rahmen dieser Verordnung vorgesehenen Informationsmaßnahmen sollen den Landwirten und der Öffentlichkeit die Probleme und die Entwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erläutern. Diese Maßnahmen bilden einen wesentlichen Beitrag zur einwandfreien Durchführung der Gemeinschaftstätigkeiten im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.
RECHTSAKT
Verordnung (EG) Nr. 814/2000 des Rates vom 17. April 2000 über Informationsmaßnahmen im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik.
ZUSAMMENFASSUNG
Die Ziele der Informationsmaßnahmen im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sind:
Es handelt sich um folgende Informationsmaßnahmen:
Maßnahmen, die auf eine rechtliche Verpflichtung zurückgehen, und Aktionen, die bereits im Rahmen einer anderen Gemeinschaftsmaßnahme finanziert werden, können im Rahmen dieser Verordnung nicht bezuschusst werden.
Der Anteil der EU-Kofinanzierung aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) beläuft sich im Allgemeinen auf 50 % der förderfähigen Kosten. In Ausnahmefällen kann er auf 75 % angehoben werden.
Förderfähig im Rahmen einer EU-Kofinanzierung von Informationsmaßnahmen im Bereich der GAP sind Informationsmaßnahmen wie Talkshows, audiovisuelle Produktionen, Seminare, Veröffentlichungen, Teilnahme an internationalen Veranstaltungen oder auch Informationskampagnen, die mehrere der genannten Maßnahmen umfassen.
Die Kommission veröffentlicht alljährlich im Herbst einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen (2009 wurde der Aufruf am 9. September veröffentlicht und die Vorschläge mussten bis 31. Oktober eingereicht werden).
Die Qualität des Vorhabens und ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis werden bei der Projektauswahl in Betracht gezogen.
Die für 2010 vorgesehenen Maßnahmen werden mit mindestens 20 000 EUR und höchstens 200 000 EUR kofinanziert. Das Bewertungsverfahren endet am 30. April 2010, wobei die ausgewählten Anträge Gegenstand einer Vereinbarung zwischen der Kommission und den Begünstigten sind, in der die Rechte und Pflichten festgelegt werden, die sich aus einer Entscheidung über die Zuschussgewährung ergeben.9. Die Europäische Kommission sorgt für die Begleitung, Kontrolle und Bewertung der aus Gemeinschaftsmitteln geförderten Maßnahmen.
Die Europäische Kommission legt dem Parlament und dem Rat regelmäßig einen Bericht über die Durchführung der Informationsmaßnahmen vor.
Bezug
Rechtsakt |
Datumdes Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Verordnung (EG) Nr. 814/2000 |
17.4.2000 |
- |
ABl. L 100 vom 20.4.2000 |
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Durchführungsbestimmungen
Verordnung (EG) Nr. 2208/2002 der Kommission vom 12. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 814/2000 des Rates über Informationsmaßnahmen im Bereich der gemeinsamen Agrarpolitik [Amtsblatt L 337 vom 13.12.2002].Geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1820/2004 [Amtsblatt L 320 vom 21.10.2004].
Letzte Änderung: 25.11.2009