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Erhaltung und Bewirtschaftung der Haibestände

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Erhaltung und Bewirtschaftung der Haibestände

Der vorgeschlagene Aktionsplan sieht rechtliche und fischereipolitische Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Haibestände vor. Die Maßnahmen können auf Gemeinschaftsebene, auf Ebene der Mitgliedstaaten oder der regionalen Fischereiorganisationen (RFO) durchgeführt werden. Einige Maßnahmen können unverzüglich durchgeführt werden, andere dagegen sind langfristig zu planen, denn sie stützen sich auf wissenschaftliche Daten und Gutachten, die noch nicht zur Verfügung stehen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 5. Februar über einen Aktionsplan der Europäischen Gemeinschaft für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Haibestände KOM(2009) 40 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Haie gehören wie Rochen und Seekatzen zur Familie der Chondrichthyes oder Knorpelfische, zu denen mehr als 1000 aus morphologischer Sicht sehr unterschiedliche Arten zählen. Einige Arten sind aufgrund ihres biologischen Zyklusses und ausbeuterischer Fischereipraktiken vom Aussterben bedroht.

Ziele

Bezugspunkt für diesen Aktionsplan ist der Internationale Aktionsplan zur Erhaltung und Bewirtschaftung von Haien (IPOA SHARKS) der FAO von 1999, der die Erhaltung und Bewirtschaftung der von der Gemeinschaftsflotte dezimierten Haibestände sicherstellen soll.

Dieser Aktionsplan verfolgt drei spezifische Zielsetzungen:

  • Haifischereien und Haiarten sowie ihre Rolle im Ökosystem müssen besser erforscht werden;
  • eine nachhaltige Nutzung der Haibestände muss eingeführt und Haibeifänge müssen verringert werden;
  • interne und externe fischereipolitische Maßnahmen der Gemeinschaft für Haie müssen besser aufeinander abgestimmt werden.

Anwendungsbereich

Dieser Aktionsplan gilt für Fischereien:

  • in Gemeinschaftsgewässern;
  • die unter Übereinkommen und Partnerschaften zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Drittstaaten fallen;
  • in internationalen Gewässern (auf Hoher See);
  • im Bereich einer regionalen Fischereiorganisation (RFO).

Er betrifft die gezielte kommerzielle Fischerei, die Freizeitfischerei sowie die Beifänge aller Arten von Chondrichthyes.

Leitlinien

Die Gemeinschaft muss eine abgestufte Strategie für die Behandlung haispezifischer Themen entwickeln. Die Ausarbeitung dieser Strategie beruht auf wissenschaftlichen Daten, die im Rahmen des mehrjährigen Gemeinschaftsprogramms für die Erhebung von Daten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 199/2008 gewonnen werden. Dieses Programm ergänzt die Beurteilung des Zustands der Bestände, die von der ICES-Arbeitsgruppe für Haie im Zeitraum 2007-2009 durchgeführt wird.

Die Erhaltung der Haiarten erfordert eine verstärkte regionale Zusammenarbeit im Rahmen der RFO, des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (CMS) und des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES). Mehrere Haiarten halten sich nicht nur in Gemeinschaftsgewässern auf. Insbesondere aus diesem Grund will die Gemeinschaft die Arbeit der RFO unterstützen, die Rolle der bestehenden RFO im Fischereimanagement stärken und auf die Einsetzung neuer RFO in Gebieten drängen, die noch nicht abgedeckt sind.

Eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Haibestände erfordert einen integrierten Aktionsrahmen. Der Aktionsplan der Gemeinschaft folgt dem Aufbau des FAO IPOA. Vorgesehen ist ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Datenerfassung und wissenschaftlicher Gutachten, Bewirtschaftungs- und technische Maßnahmen sowie eine strengere Überwachung des Verbots des Abtrennens von Haifischflossen.

Wichtigste Maßnahmen

Der Aktionsplan der Gemeinschaft sieht folgende Maßnahmen vor:

  • verstärkte Investitionen in die Erfassung von Hai-Daten;
  • Regelungen für die Überprüfung der Fangangaben nach Arten und Fischereien;
  • Verbesserung der Überwachung und Meldung von Fängen, Beifängen, Rückwürfen, Marktdaten und Daten über den internationalen Handel;
  • Erstellung und Durchführung von Maßnahmen zur Ermittlung und Überwachung der einzelnen Haiarten im Sinne des IPOA SHARKS;
  • wirksame Sensibilisierungskampagnen und Konsultationen der Akteure zur Verringerung unerwünschter Beifänge;
  • Durchführung gezielter Schulungsmaßnahmen für die Öffentlichkeit über Schutzprogramme zur Erhaltung der Chondrichthyesbestände;
  • Anpassung von Fängen und Fischereiaufwand an die verfügbaren Ressourcen;
  • Begrenzung oder Verbot von Fangtätigkeiten in für gefährdete Bestände empfindlichen Gebieten;
  • mittel- und langfristig Verbot der Rückwürfe von Haien und Verpflichtung, alle Fänge anzulanden;
  • stärkere Selektivität zur Verringerung der Beifänge;
  • Bestätigung des „Finning“-Verbots.

Letzte Änderung: 18.06.2009

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