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Europäische Stiftung für Lebens- und Arbeitsbedingungen

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Europäische Stiftung für Lebens- und Arbeitsbedingungen

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 zur Gründung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Mit dieser Verordnung wird die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) gegründet.

Eurofound hat die Aufgabe, zur Schaffung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen in den EU-Ländern beizutragen. Die Stiftung erfüllt diese Aufgabe in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit Regierungen, Arbeitgebern, Gewerkschaften und den Organen der Europäischen Union (z. B. der Kommission, dem Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss).

Hauptaufgaben

Die wichtigsten Ziele von Eurofound sind:

  • die Beobachtung von Entwicklungstendenzen und Veränderungen bei Lebens- und Arbeitsbedingungen, Arbeitsbeziehungen und Strukturwandel (z. B. Veränderungen aufgrund der Einführung neuer Technologien) in der europäischen Wirtschaft;
  • die Bereitstellung von Gutachten und Beratung für sozialpolitische Entscheidungsträger und Interessenvertreter in den Bereichen der Lebens- und Arbeitsbedingungen;
  • die Weitergabe von Wissen und die Organisation von Debatten und Austausch mit Vertretern der Zivilgesellschaft und Sozialpartnern.

Forschungs- und Kommunikationsaktivitäten

Zu den Hauptaktivitäten von Eurofound gehören in erster Linie das Forschungsmanagement und Information und Kommunikation in den Bereichen

  • Lebensbedingungen der EU-Bürger wie z. B. Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben, öffentliche Sozialdienste und Wege der Integration in den Arbeitsmarkt;
  • Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitsorganisation, Arbeitszeiten, Flexibilität und Veränderungen der Arbeitsbedingungen in der EU;
  • Arbeitsbeziehungen, einschließlich industrieller Wandel und Umstrukturierung von Unternehmen, Beteiligung der Arbeitnehmer an der Entscheidungsfindung und Arbeitsbeziehungen auf EU-Ebene.

Eurofound fördert den Austausch von Informationen und bewährter Verfahren zwischen Universitäten, Behörden und Organisationen des Wirtschafts- und Soziallebens.

Die Stiftung veranstaltet Kurse, Kongresse und Seminare und nimmt an Studien teil. Sie stellt zudem Regierungen, Arbeitgebern, Gewerkschaften und der Europäischen Kommission Daten und Gutachten aus unabhängiger und vergleichender Forschung zur Verfügung.

Vierjahresprogramm (2013-2016)

Alle vier Jahre überprüft Eurofound seine Strategie und die Ausrichtung seiner Arbeit in einem laufenden Programm.

Für den Zeitraum 2013-2016 wurde ein neues strategisches Vierjahresprogramm angenommen. Das strategische Ziel von Eurofound für dieses neue vierjährige Arbeitsprogramm besteht darin, zeitnah hochwertiges und politisch relevantes Wissen zur Verfügung in vier Schwerpunktbereichen zur Verfügung zu stellen:

  • 1.

    Verbesserung der Erwerbsbeteiligung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durch

    • die Schaffung von Arbeitsplätzen,
    • die Verbesserung der Arbeitsweise des Arbeitsmarktes und
    • die Förderung von Integration;
  • 2.

    Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Förderung der Nachhaltigkeit von Arbeit über das gesamte Berufsleben hinweg;

  • 3.

    Weiterentwicklung der Arbeitsbeziehungen zur Gewährleistung gerechter und produktiver Lösungen unter sich wandelnden politischen Voraussetzungen;

  • 4.

    Erhöhung des Lebensstandards und Stärkung des sozialen Zusammenhalts angesichts wirtschaftlicher Disparitäten und sozialer Ungleichheit.

In diesem Arbeitsprogramm legt Eurofound Fakten und Zahlen vor, zeigt Entwicklungstendenzen auf und analysiert politische Maßnahmen und Verfahren in den EU-Ländern. Zudem wurde eine Liste der relevanten Themencluster mit entsprechenden Schwerpunktaktivitäten aufgeführt.

Zusammenarbeit

Eurofound arbeitet mit spezialisierten wissenschaftlichen Instituten oder Universitäten in den EU-Ländern oder auf internationaler Ebene zusammen. Sie arbeitet zudem eng mit der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zusammen.

Außerdem arbeitet die Stiftung eng mit den Sozialpartnern auf EU-Ebene, wie ETUC (Europäischer Gewerkschaftsbund) und BUSINESSEUROPE (Vereinigung der Industrie- und Arbeitgeberverbände in Europa) zusammen.

Organisation und Arbeitsweise

Der Sitz der Stiftung ist in Irland (Dublin). Die Stiftung umfasst einen Verwaltungsrat, der die Sozialpartner und nationalen Regierungen aller EU-Länder sowie die Europäische Kommission vertritt.

Die Stiftung hat zudem zwei Beobachtungsstellen eingerichtet:

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 2. Juni 1975 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Die Stiftung wurde vor über 40 Jahren im Jahr 1975 gegründet, um zur Konzipierung und Schaffung besserer Lebens - und Arbeitsbedingungen beizutragen.

RECHTSAKT

Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates vom 26. Mai 1975 über die Gründung einer Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (ABl. L 139 vom 30.5.1975, S. 1-4)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen und Berichtigungen der Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 11.01.2016

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