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Digital Services Act – supervisory fees on providers of very large online platforms and search engines
Gesetz über digitale Dienste – Aufsichtsgebühren für Anbieter sehr großer Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen
Gesetz über digitale Dienste – Aufsichtsgebühren für Anbieter sehr großer Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen
In der delegierten Verordnung (EU) 2023/1127 ist festgelegt, wie die Europäische Kommission Gebühren von Anbietern sehr großer Online-Plattformen* und Anbietern sehr großer Online-Suchmaschinen* für die Kosten durch die Aufsichtsaufgaben nach dem Gesetz über digitale Dienste (Verordnung (EU) 2022/2065 – siehe Zusammenfassung) erhebt.
Kosten und Gebühren
Die Kommission schätzt jährlich die Gesamtkosten (personelle Ressourcen, administrative und operative Ausgaben), die voraussichtlich im folgenden Kalenderjahr (n+1) durch die Wahrnehmung der folgenden Aufgaben entstehen werden:
Die Höhe der geschätzten jährlichen Gesamtkosten für das Jahr n+1 bildet die Grundlage für die Festlegung des Gesamtbetrags der im Jahr n von Anbietern sehr großer Online-Plattformen und -Suchmaschinen erhobenen Aufsichtsgebühren.
Die Aufsichtsgebühren werden für Dienste – Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen – mit durchschnittlich mindestens 45 Mio. Nutzern pro Monat erhoben.
Der Grundbetrag pro Dienst wird mit einer mathematischen Formel berechnet, in der die Anzahl der aktiven Nutzer des Dienstes berücksichtigt sind. Die Gebühr darf den Gesamtgrenzwert von 0,05 % des weltweiten Gewinns des Anbieters im vorangegangenen Geschäftsjahr nicht überschreiten.
Einzelne Gebühren
Die Kommission:
Anbieter, die die Zahlungsbedingungen nicht einhalten, können mit Geldbußen und Zwangsgeldern belegt werden.
Berichterstattung
Die Kommission:
Sie ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Delegierte Verordnung (EU) 2023/1127 der Kommission vom 2. März 2023 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates durch detaillierte Methoden und Verfahren für die durch die Kommission von Anbietern sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen zu erhebenden Aufsichtsgebühren (ABl. L 149 vom 9.6.2023, S. 16-25).
Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste) (ABl. L 277 vom 27.10.2022, S. 1-102).
Letzte Aktualisierung: 12.01.2024