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Supporting European Union cooperation in the field of taxation: Fiscalis (2021–2027)
Förderung der Zusammenarbeit der Europäischen Union im Steuerbereich: Fiscalis (2021-2027)
Förderung der Zusammenarbeit der Europäischen Union im Steuerbereich: Fiscalis (2021-2027)
Damit wird das Programm Fiscalis für die Zusammenarbeit bei Steuern* aufgestellt. Dieses Programm wird für die Dauer des mehrjährigen Finanzrahmens der Europäischen Union (EU) für den Zeitraum 2021-2027 laufen. In der Verordnung wird für das Programm Folgendes festgelegt:
Die allgemeinen Ziele der Rechtsvorschriften bestehen darin, die Steuerbehörden und die Besteuerung zu unterstützen, um
Die spezifischen Ziele des Programms sind:
Die siebenjährige Finanzausstattung für die Durchführung des Programms beträgt 269 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen). Dies kann:
Das Programm steht unter bestimmten Bedingungen der Teilnahme von Nicht-EU-Staaten offen. Diese Länder müssen vor allem den Zugang zum Europäischen Rechnungshof und zum Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung gewähren, die zum Schutz der EU-Finanzen Untersuchungen einschließlich Kontrollen und Inspektionen vor Ort durchführen können. An den Maßnahmen des Programms können externe Experten – beispielsweise aus Nicht-EU-Ländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, einschließlich der am wenigsten entwickelten Länder – teilnehmen.
Förderfähige Tätigkeiten umfassen
Anhang III identifiziert mögliche Prioritäten:
Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten:
Die Kommission
In Anlage II werden Indikatoren aufgeführt, die bei der Berichterstattung über den Fortschritt hinsichtlich der spezifischen Ziele des Programms verwendet werden. Zusätzliche Indikatoren zur Messung der Outputs, Ergebnisse und Auswirkungen des Programms wurden durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/2300 der Kommission vom 30. August 2022 über die Einrichtung eines Überwachungs- und Bewertungsrahmens für das Programm „Fiscalis“ eingeführt.
Die Rechtsvorschriften verlangen
Die Verordnung
Sie ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
Fiscalis 2027 ersetzt Fiscalis 2020, das von 2014 bis 2020 lief. Das neue Programm verstärkt die Unterstützung der EU für die nationalen Steuerbehörden, um die Zusammenarbeit im Steuerbereich zu fördern und die Umsetzung der Steuerpolitik zu verbessern.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2021/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Aufstellung des Programms „Fiscalis“ für die Zusammenarbeit im Steuerbereich und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2013 (ABl. L 188 vom 28.5.2021, S. 1-17).
Delegierte Verordnung (EU) 2022/2300 der Kommission vom 30. August 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/847 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Bestimmungen über die Einrichtung eines Überwachungs- und Bewertungsrahmens für das Programm „Fiscalis“ für die Zusammenarbeit im Steuerbereich (ABl. L 305 vom 25.11.2022, S. 1-4).
Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1-222).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2018/1046 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung: 14.12.2022