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Directive implementing the Marrakesh Treaty in the EU
Richtlinie zur Umsetzung des Vertrags von Marrakesch in der EU
Richtlinie zur Umsetzung des Vertrags von Marrakesch in der EU
Richtlinie zur Umsetzung des Vertrags von Marrakesch in der EU
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?
Ihr Zweck besteht in der Festlegung von Regeln zur Verwendung bestimmter Werke oder sonstiger Schutzgegenstände* als Vervielfältigungsstücke in einem barrierefreien Format* ohne die Ermächtigung des Urheberrechteinhabers zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen gemäß dem Vertrag von Marrakesch.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Vertrag von Marrakesch
Der Vertrag von Marrakesch verpflichtet die unterzeichnenden Länder zur Annahme nationaler Gesetze, die darauf abzielen, dass Bücher in einem barrierefreien Format, wie in Braille-Schrift, als e-Text, Hörbuch oder Großdruck für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen produziert werden. Diese Gesetze sollen es auch einfacher machen, dass diese Gegenstände grenzüberschreitend ohne die notwendige Ermächtigung durch den Urheberrechteinhaber geteilt werden. Der Vertrag wurde 2013 unterzeichnet und am 1. Oktober 2018 durch die EU ratifiziert. Die EU wurde zu einer Vertragspartei am 1. Januar 2019.
Diese Richtlinie ermöglicht:
Eine befugte Stelle muss:
Die Verordnung (EU) 2017/1563, die Verordnung, mit der der Vertrag von Marrakesch in der EU umgesetzt wird, erlassen zur selben Zeit wie diese Richtlinie, legt die Regeln darüber fest, auf welche Art und Weise solche Werke oder sonstige Schutzgegenstände zwischen den EU-, und den Nicht-EU-Ländern, die Vertragsparteien des Vertrags sind, geteilt werden, ohne dafür die Erlaubnis des Urheberrechteinhabers zu benötigen.
WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?
Sie ist am 10. Oktober 2017 in Kraft getreten uns musste in den EU-Ländern bis zum 11. Oktober 2018 ins das Landerecht umgesetzt werden.
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen:
SCHLÜSSELBEGRIFFE
HAUPTDOKUMENT
Richtlinie (EU) 2017/1564 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2017 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung bestimmter urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen und zur Änderung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. L 242 vom 20.9.2017, S. 6-13)
VERBUNDENES DOKUMENT
Beschluss (EU) 2018/254 des Rates vom 15. Februar 2018 über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Vertrags von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen zu veröffentlichten Werken (ABl. L 48 vom 21.2.2018, S. 1-2). Neuveröffentlichung des Wortlauts in der Berichtigung (ABl. L 169 vom 6.7.2018, S. 56)
Vertrag von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte und anderweitig lesebehinderte Personen (ABl. L 48 vom 21.2.2018, S. 3-11)
Verordnung (EU) 2017/1563 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2017 über den grenzüberschreitenden Austausch von Vervielfältigungsstücken bestimmter urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände in einem barrierefreien Format zwischen der Union und Drittländern zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen (ABl. L 242 vom 20.9.2017, S. 1-5)
Beschluss 2014/221/EU des Rates vom 14. April 2014 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union des Vertrags von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen zu veröffentlichten Werken (ABl. L 115 vom 17.4.2014, S. 1-2)
Letzte Aktualisierung: 21.03.2019