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EU budget 2018: €160.1 billion
Haushaltsplan der EU für 2018: 160,1 Mrd. EUR
Haushaltsplan der EU für 2018: 160,1 Mrd. EUR
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Haushaltsplan der EU für 2018: 160,1 Mrd. EUR
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Endgültiger Erlass (EU, Euratom) 2018/251 des Gesamthaushaltsplans der EU für das Haushaltsjahr 2018
WAS IST DER ZWECK DIESES RECHTSAKTES?
Es handelt sich um den durch das Europäische Parlament und den Rat vereinbarten Text zur Annahme des Haushalts der EU für 2018.
Der Haushalt
WICHTIGE ECKPUNKTE
Im EU-Haushaltsplan für 2018 sind 160,1 Mrd. EUR für Verpflichtungen* und 144,7 Mrd. EUR für Zahlungen* vorgesehen. Die wichtigsten Ausgabenbereiche (in Mio. EUR) sind:
|
Verpflichtungen (in Mio. EUR) |
Zahlungen (in Mio. EUR) |
Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Arbeitsplätze (Forschung, Innovation, Bildung, kleine und mittlere Unternehmen usw.) |
22 001 |
20 097 |
Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt (Regional-, Sozial- und Investitionsfonds usw.) |
55 532 |
46 527 |
Nachhaltiges Wachstum, natürliche Ressourcen (Landwirtschaft, Fischerei, ländliche Entwicklung und Umwelt usw.) |
59 285 |
56 084 |
davon:Direktzahlungen an Landwirte und Marktinterventionsmaßnahmen |
43 235 |
43 189 |
Sicherheit und Unionsbürgerschaft (Grenzschutz, Asylpolitik, Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung usw.) |
3 493 |
2 981 |
Europa in der Welt (Entwicklungshilfe außerhalb der EU, humanitäre Hilfe usw.) |
9 569 |
8 906 |
Verwaltung (Gehälter, Renten und laufende Kosten) |
9 666 |
9 666 |
Besondere Instrumente |
567 |
420 |
WANN TRITT DER RECHTSAKT IN KRAFT?
Er ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Der jährliche Haushaltsplan dient zur Finanzierung sämtlicher Strategien, Tätigkeiten, Organe und Agenturen der EU. Er repräsentiert etwa 1 % des Bruttonationaleinkommens der 28 EU-Länder. Die Europäische Kommission legt ihre Haushaltsentwürfe vor. Dem Haushalt müssen dann der Rat und das Europäische Parlament zustimmen.
Am 30. Mai 2017 schlug die Kommission einen Haushalt für 2018 mit Verpflichtungen in Höhe von 161 Mrd. EUR und Zahlungen in Höhe von 145 Mrd. EUR vor. Dieser Betrag wurde vom Rat leicht reduziert, während er vom Parlament erhöht wurde. Die drei Organe erzielten während des Vermittlungsverfahrens* eine Einigung. Diese wurde durch den endgültigen Erlass des Europäischen Parlaments am 30. November 2017 formalisiert.
Weiterführende Informationen:
SCHLÜSSELBEGRIFFE
HAUPTDOKUMENT
Endgültiger Erlass (EU, Euratom) 2018/251 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018 (ABl. L 57 vom 28.2.2017, S. 1-2382)
VERBUNDENE DOKUMENTE
Berichtigungsschreiben Nr. 1 zum Haushaltsplanentwurf 2018 zur Aktualisierung des veranschlagten Bedarfs für Agrarausgaben und sonstige Anpassungen (Reserve für den Solidaritätsfonds der Europäischen Union, Agenturen und Verwaltungsausgaben) (COM(2017) 615 final vom 16.10.2017)
Letzte Aktualisierung: 23.04.2018