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Haushaltsplan der EU für 2018: 160,1 Mrd. EUR

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Haushaltsplan der EU für 2018: 160,1 Mrd. EUR

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Endgültiger Erlass (EU, Euratom) 2018/251 des Gesamthaushaltsplans der EU für das Haushaltsjahr 2018

WAS IST DER ZWECK DIESES RECHTSAKTES?

Es handelt sich um den durch das Europäische Parlament und den Rat vereinbarten Text zur Annahme des Haushalts der EU für 2018.

Der Haushalt

  • trägt zur Verwirklichung der politischen Prioritäten der EU bei;
  • legt die jährlichen Gesamteinnahmen und -ausgaben für die EU und die Europäische Atomgemeinschaft dar und genehmigt diese;
  • legt spezifische vorrangige Ausgabenbereiche fest. Dazu zählen für 2018:
    • Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere für junge Menschen;
    • Wirtschaftswachstum und strategische Investitionen;
    • regionale Entwicklung;
    • Migration.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Im EU-Haushaltsplan für 2018 sind 160,1 Mrd. EUR für Verpflichtungen* und 144,7 Mrd. EUR für Zahlungen* vorgesehen. Die wichtigsten Ausgabenbereiche (in Mio. EUR) sind:

 

Verpflichtungen (in Mio. EUR)

Zahlungen (in Mio. EUR)

Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Arbeitsplätze (Forschung, Innovation, Bildung, kleine und mittlere Unternehmen usw.)

22 001

20 097

Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt (Regional-, Sozial- und Investitionsfonds usw.)

55 532

46 527

Nachhaltiges Wachstum, natürliche Ressourcen (Landwirtschaft, Fischerei, ländliche Entwicklung und Umwelt usw.)

59 285

56 084

davon:Direktzahlungen an Landwirte und Marktinterventionsmaßnahmen

43 235

43 189

Sicherheit und Unionsbürgerschaft (Grenzschutz, Asylpolitik, Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung usw.)

3 493

2 981

Europa in der Welt (Entwicklungshilfe außerhalb der EU, humanitäre Hilfe usw.)

9 569

8 906

Verwaltung (Gehälter, Renten und laufende Kosten)

9 666

9 666

Besondere Instrumente

567

420

WANN TRITT DER RECHTSAKT IN KRAFT?

Er ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Der jährliche Haushaltsplan dient zur Finanzierung sämtlicher Strategien, Tätigkeiten, Organe und Agenturen der EU. Er repräsentiert etwa 1 % des Bruttonationaleinkommens der 28 EU-Länder. Die Europäische Kommission legt ihre Haushaltsentwürfe vor. Dem Haushalt müssen dann der Rat und das Europäische Parlament zustimmen.

Am 30. Mai 2017 schlug die Kommission einen Haushalt für 2018 mit Verpflichtungen in Höhe von 161 Mrd. EUR und Zahlungen in Höhe von 145 Mrd. EUR vor. Dieser Betrag wurde vom Rat leicht reduziert, während er vom Parlament erhöht wurde. Die drei Organe erzielten während des Vermittlungsverfahrens* eine Einigung. Diese wurde durch den endgültigen Erlass des Europäischen Parlaments am 30. November 2017 formalisiert.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Verpflichtungen: gesetzliche Finanzierungsversprechen für das jeweilige Jahr bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen.
Zahlungen: Geld, das während des Haushaltsjahres in bar oder per Banküberweisung an Begünstigte ausgezahlt wird.
Vermittlungsverfahren: Verhandlungen zwischen dem Rat (EU-Regierungen), dem Europäischen Parlament und der Kommission (die als ehrliche Maklerin fungiert), um den endgültigen Haushalt zu vereinbaren.

HAUPTDOKUMENT

Endgültiger Erlass (EU, Euratom) 2018/251 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018 (ABl. L 57 vom 28.2.2017, S. 1-2382)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Berichtigungsschreiben Nr. 1 zum Haushaltsplanentwurf 2018 zur Aktualisierung des veranschlagten Bedarfs für Agrarausgaben und sonstige Anpassungen (Reserve für den Solidaritätsfonds der Europäischen Union, Agenturen und Verwaltungsausgaben) (COM(2017) 615 final vom 16.10.2017)

Letzte Aktualisierung: 23.04.2018

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