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Union Customs Code
Zollkodex der Union
Zollkodex der Union
Verordnung (EU) Nr. 952/2013 – der Zollkodex der Union
Die Verordnung enthält den Zollkodex der Union (UZK), in dem die allgemeinen Vorschriften und Verfahren festgelegt sind, die auf die in das und aus dem Zollgebiet der Europäischen Union (EU) verbrachten Waren Anwendung finden, und der an moderne Handelsmodelle und Kommunikationsinstrumente angepasst ist.
Der UZK und die dazugehörigen Durchführungsrechtsakte und delegierten Rechtsakte (die von der Europäischen Kommission gemäß der Verordnung erlassen wurden) sollen Folgendes bewirken:
Durchführungsrechtsakte
Der UZK-Durchführungsrechtsakt, Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447, soll einheitliche Bedingungen für die Durchführung des UZK und eine harmonisierte Anwendung der Verfahren durch alle Mitgliedstaaten gewährleisten.
Dieser Durchführungsrechtsakt wurde ebenfalls bereits mehrfach geändert (siehe die konsolidierten Fassungen im Abschnitt „Verbundene Dokumente“ weiter unten).
Er wurde beispielsweise zuletzt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2024/635 der Kommission vom 2. Februar 2024 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 in Bezug auf den Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren und bestimmte Bestimmungen betreffend die Unionsversandverfahren geändert.
Mehrere weitere Durchführungsrechtsakte dienen der Aufnahme bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur, einem achtstelligen System zur Codierung, das die Codes des Harmonisierten Systems mit weiteren EU-Unterteilungen umfasst.
Im Weiteren werden zum Beispiel erteilt:
Ein wichtiger Durchführungsrechtsakt, die Verordnung (EU) 2023/1070, legt die technischen Modalitäten für die Entwicklung, Wartung und Nutzung elektronischer Zollsysteme für den Austausch und die Speicherung von Informationen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 fest. Mit Wirkung vom 1. Juni 2023 ersetzt sie die Durchführungsverordnung (EG) Nr. 2021/414 und hebt sie auf. Die Verordnung gilt für:
Sie gilt außerdem für die folgenden elektronischen Systeme:
Delegierte Rechtsakte
Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des UZK. Sie stellt sicher, dass die wichtigsten Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 besser umgesetzt werden und den Bedürfnissen der Wirtschaftsbeteiligten und Zollverwaltungen gerecht werden. Dieser delegierte Rechtsakt wurde durch die delegierte Verordnung (EU) 2016/341 (den „übergangsweise geltenden delegierten Rechtsakt“) geändert, die einige Übergangsregeln festlegt, bis die erforderlichen IT-Systeme in vollem Umfang betriebsbereit sind.
Wie die Durchführungsrechtsakte, die in Bezug auf die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 angenommen wurden, wurden einige der wichtigsten delegierten Akte mehrfach geändert.
Die delegierten Rechtsakte befassen sich auch mit folgenden Aspekten:
Sie gilt in vollem Umfang seit dem 1. Mai 2016. Die Verordnung (EG) Nr. 450/2008 und ihre nachträglichen Änderungen wurden durch die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 überarbeitet und ersetzt.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (Neufassung) (ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1-101).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 952/2013 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2879 der Kommission vom 15. Dezember 2023 zur Festlegung des Arbeitsprogramms für die Entwicklung und Inbetriebnahme der im Zollkodex der Union vorgesehenen elektronischen Systeme (ABl. L 2023/2879 vom 22.12.2023).
Durchführungsverordnung (EU) 2023/1070 der Kommission vom 1. Juni 2023 über technische Modalitäten für die Entwicklung, Wartung und Nutzung elektronischer Systeme für den Austausch und die Speicherung von Informationen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 143 vom 2.6.2023, S. 65-104).
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat gemäß Artikel 278a des Zollkodex der Union über die bei der Entwicklung der elektronischen Systeme gemäß diesem Kodex erzielten Fortschritte (COM(2023) 68 final vom 10.2.2023).
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen als Begleitdokument zum Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat gemäß Artikel 278a des Zollkodex der Union über die bei der Entwicklung der elektronischen Systeme gemäß diesem Kodex erzielten Fortschritte (SWD(2023) 29 final vom 10.2.2023).
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über die Zwischenbewertung der Umsetzung des Zollkodex der Union (SWD(2022) 158 final/2 vom 27.6.2022).
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss – Aktionsplan für den Ausbau der Zollunion (COM(2020) 581 final vom 28.9.2020).
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – Zweiter Zweijahresbericht über die Entwicklung der EU-Zollunion und ihrer Governance (SWD(2020) 213 final vom 28.9.2020).
Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union (ABl. L 343 vom 29.12.2015, S. 1-557).
Siehe konsolidierte Fassung.
Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24. November 2015 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. L 343 vom 29.12.2015, S. 558-893).
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: 04.03.2024