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Exekutivagentur der EU für kleine und mittlere Unternehmen

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Exekutivagentur der EU für kleine und mittlere Unternehmen

Die Europäische Kommission hat eine Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen eingerichtet, um eine Reihe von Programmen zu verwalten, von denen kleine Unternehmen profitieren.

RECHTSAKT

Durchführungsbeschluss 2013/771/EU der Kommission vom 17. Dezember 2013 zur Einrichtung der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen und zur Aufhebung der Beschlüsse 2004/20/EG und 2007/372/EG.

ZUSAMMENFASSUNG

Während die Dienststellen der Kommission politische Strategien in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen ausarbeiten, obliegt die Verwaltung der von der Kommission finanzierten Programme Agenturen wie beispielsweise der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME).

Die wichtigsten Aufgaben der Exekutivagentur sind:

  • den Lebenszyklus der Projekte zu verwalten und zu überwachen (Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen, Bewertung von Projekten, Vertragsverhandlungen und bestehende Verbindungen mit Begünstigten);
  • die Verwaltung der Umsetzung der Programmbudgets.

Folgende Programme werden von EASME verwaltet:

Die in Brüssel ansässige Exekutivagentur organisiert zudem die EU-Woche für nachhaltige Energie.

EASME ersetzt die Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation. Dieser Beschluss erstreckt sich auf den Zeitraum bis 31. Dezember 2024.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Entscheidung 2013/771/EU

19.12.2013

-

ABl. L 341 vom 18.12.2013

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (ABl. L 11 vom 16.1.2003).

Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission vom 21. September 2004 betreffend die Standardhaushaltsordnung für Exekutivagenturen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden ABl. L 297 vom 22.9.2004).

Letzte Änderung: 23.07.2014

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