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Document 32018H0910(13)

Europäisches Semester 2018 - Länderspezifische Empfehlungen

Europäisches Semester 2018 - Länderspezifische Empfehlungen

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Empfehlungen des Rates zu den nationalen Reformprogrammen 2018 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitäts- oder Konvergenzprogramm 2018

Mitteilung der Kommission (COM(2018) 400 final) — Europäisches Semester 2018 - Länderspezifische Empfehlungen

WAS IST DER ZWECK DER EMPFEHLUNGEN UND DER MITTEILUNG?

Die länderspezifischen Empfehlungen und die Mitteilung:

  • geben den einzelnen EU-Ländern maßgeschneiderte Ratschläge über die Art und Weise an die Hand, wie sie Wachstum, Beschäftigung und Investitionen ankurbeln und dabei gesunde öffentliche Finanzen bewahren können;
  • zwingen die EU-Regierungen zur Nutzung des günstigen wirtschaftlichen Umfelds, um das langzeitige und integrative Wachstum zu fördern;
  • decken viele Bereiche ab, einschließlich:
    • öffentliche Finanzen
    • Steuern
    • Arbeitsmarkt
    • Bildungs- und Sozialpolitik
    • Innovationen
    • öffentliche Verwaltung und
    • Geschäftsumfeld;
  • legen ein besonderes Gewicht auf die Notwendigkeit der Bekämpfung sozialer Probleme, und das im Hinblick auf die im Jahre 2017 angenommene Europäische Säule sozialer Rechte.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Empfehlungen des Rates — die für jedes EU-Land spezifisch sind — ermutigen die Länder dazu, sich auf diejenigen Aspekte zu konzentrieren, die langfristig als Grundlage für ein nachhaltiges und inklusives Wachstum dienen werden. In bestimmten Ländern sind Probleme, die aus der Finanzkrise im Jahre 2008 hervorgegangen sind, nach wie vor vorhanden und warten auf eine Lösung.

Angesichts der Tatsache, dass die Wirtschaft der EU insgesamt aktuell das schnellste Wachstum seit der Krise verzeichnet und dass sich das Beschäftigungs- und das Investitionsniveau erholt, müssen die Länder diese günstigen Bedingungen nutzen, um sicherzustellen, dass ihre Volkswirtschaften für einen künftigen Abschwung gewappnet sind.

Die Mitteilung zwingt die EU-Regierungen:

  • zur Fortsetzung struktureller Reformen, die das Geschäfts- und das Investitionsumfeld verbessern, insbesondere durch
    • Reformen der Produkt- und Dienstmärkte
    • die Förderung von Innovationen
    • einen verbesserten Zugang der kleinen und mittleren Unternehmen zu Finanzmitteln
    • Maßnahmen gegen Korruption;
  • Politiken umzusetzen, die
    • die Arbeitskräfte auf zukünftige Bedürfnisse und eine wachsende Digitalisierung vorbereiten
    • die Einkommensunterschiede mindern
    • die Arbeitsmöglichkeiten, insbesondere für junge Menschen, forcieren;
  • ihre Volkswirtschaften stärken, um sich mit den folgenden Herausforderungen zu bewältigen:
    • alternde Bevölkerung
    • wachsende Migration
    • Klimawandel;
  • ein besonderes Augenmerk auf soziale Angelegenheiten zu legen, insbesondere durch die Gewährleistung
    • der Bereitstellung angemessener Fähigkeiten
    • der Effektivität sozialer Sicherheitsnetze
    • eines verbesserten sozialen Dialogs.

In der Mitteilung wird festgestellt, dass die EU-Länder seit der Einführung des Europäischen Semesters im Jahre 2011 zumindest gewisse Fortschritte gemacht haben im Hinblick auf mehr als zwei Drittel der länderspezifischen Empfehlungen des Rates auf der Grundlage des Kommissionsvorschlags.

HINTERGRUND

Die Kommission veröffentlicht die länderspezifischen Empfehlungen in jedem Frühjahr und der Rat bespricht und validiert sie im Sommer. Sie sind ein Bestandteil des Europäischen Semesters, des Jahreszyklus der EU für die wirtschafts- und sozialpolitische Koordination. Dies gibt den Ländern eine Orientierungshilfe darüber an die Hand, was in den kommenden 12-18 Monaten erreicht werden kann, bevor die Länder nationale politische Entscheidungen treffen.

Die Empfehlungen sind der Situation in den verschiedenen Ländern betreffend der EU-weiten Prioritäten, die im Jahreswachstumsbericht, der am 22, November 2017 veröffentlicht wurde und der Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets, die die EU-Regierungen am 14. Mai 2018 angenommen haben, angepasst.

HAUPTDOKUMENTE

Empfehlungen des Rates vom 13. Juli 2018 zum nationalen Reformprogramm 2018 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitäts- oder Konvergenzprogramm 2018 für jedes EU-Land (ABl. C 320 vom 10.9.2018)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäiscchen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank Europäisches Semester 2018 - Länderspezifische Empfehlungen (COM(2018) 400 final, 23.5.2018)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Konvergenzbericht 2018 (COM(2018) 370 final, 23.5.2018)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank - Überprüfung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität (COM(2018) 335 final, 23.5.2018)

Empfehlung des Rates vom 14. Mai 2018 zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets (ABl. C 179 vom 25.5.2018, S. 1-5)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Überwachung der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte (COM(2018) 130 final, 13.3.2018)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Jahreswachstumsbericht 2018 (COM(2017) 690 final, 22.11.2017)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Einführung einer Säule sozialer Rechte (COM(2017) 250 final, 26.4.2017)

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Erster Teil – Grundsätze – Titel I – Arten und Bereiche der Zuständigkeit der Union – Artikel 2 (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 50)

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Erster Teil – Grundsätze – Titel I – Arten und Bereiche der Zuständigkeit der Union – Artikel 5 (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 52)

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Dritter Teil – Die internen Politiken und Maßnahmen der Union – Titel VIII – Die Wirtschafts- und Währungspolitik – Artikel 119 (ex-Artikel 4 EGV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 96-97)

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Dritter Teil – Die internen Politiken und Maßnahmen der Union – Titel VIII – Die Wirtschafts- und Währungspolitik – Kapitel 1 – Die Wirtschaftspolitik – Artikel 121 (ex-Artikel 99 EGV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 97-98)

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Dritter Teil – Die internen Politiken und Maßnahmen der Union – Titel VIII – Die Wirtschafts- und Währungspolitik – Kapitel 1 – Die Wirtschaftspolitik – Artikel 126 (ex-Artikel 104 EGV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 99-102)

Letzte Aktualisierung: 08.10.2018

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