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Document 32015H1184

Grundzüge der Wirtschaftspolitik für die EU-Länder

Grundzüge der Wirtschaftspolitik für die EU-Länder

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Empfehlung (EU) 2015/1184 des Rates – Grundzüge der Wirtschaftspolitik der EU-Länder und der EU insgesamt

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DER GRUNDZÜGE DER WIRTSCHAFTSPOLITIK?

Im Einklang mit Artikel 121 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union veröffentlicht der Rat Grundzüge der Wirtschaftspolitik für die EU-Wirtschaft. Dabei handelt es sich um Grundzüge makroökonomischer und struktureller Maßnahmen, die der Koordinierung der Wirtschaftspolitik der EU-Länder dienen, um gemeinsame Ziele zu erreichen.

Zusammen mit den für die Beschäftigungspolitik der EU-Länder geltenden Leitlinien, die jedes Jahr gemäß einem separaten Artikel (Artikel 148 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) veröffentlicht werden, bilden sie die integrierten Leitlinien für die Umsetzung der Strategie Europa 2020.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008 hat erhebliche Schwächen in der EU aufgezeigt, verschärft und deutlich gemacht, wie eng die Volkswirtschaften der EU-Länder miteinander verflochten sind. Mit dem neuesten Paket von Leitlinien von 2015 werden folgende Ziele verfolgt:

  • Bestätigung und Förderung der politischen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020 wie im von der Kommission vorgelegten Jahreswachstumsbericht 2015 beschrieben, und zwar auf folgender Basis:
    • Investitionen,
    • Strukturreformen und
    • einer verantwortungsvollen Fiskalpolitik;
  • die EU entschlossen auf Wachstumskurs, das Ziel der Strategie Europa 2020, zu bringen, und zu ermöglichen, dass sie ihr Potenzial zur Schaffung neuer Arbeitsplätze maximieren kann;
  • zur Erreichung der Ziele des Europäischen Semesters für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik beizutragen.

Der Rat empfiehlt, dass die EU-Länder und gegebenenfalls die EU insgesamt in ihrer Wirtschaftspolitik den folgenden Grundzügen Rechnung tragen.

  • Leitlinie 1: Investitionsförderung durch
    • die volle Ausschöpfung der Möglichkeiten, die durch die EU-Mittel geschaffen werden, einschließlich des Europäischen Fonds für strategische Investitionen und der Strukturfonds, um Investitionen in zentrale Wachstumsbereiche zu finanzieren;
    • die Einrichtung einer europäischen Plattform unter der Schirmherrschaft der Europäischen Investitionsbank (EIB), um Beratung zu Investitionen anzubieten und eine transparente Projektplanung aufzubauen und so sicherzustellen, dass das Kapital der Realwirtschaft (d. h. der produktiven Seite der Wirtschaft) zugutekommt.
  • Leitlinie 2: Wachstumsförderung über Strukturreformen in den EU-Ländern durch
    • anhaltende Reformen der Arbeitsmärkte und sozialen Sicherungssysteme, um Wachstum und Beschäftigung zu steigern und gleichzeitig den Zugang zu sozialen Leistungen und Diensten sowie zu deren Qualität, Erschwinglichkeit und Nachhaltigkeit zu gewährleisten;
    • die Fortsetzung der Reform und Integration der Produktmärkte, um den Verbrauchern und EU-Unternehmen zu ermöglichen, in den Genuss niedrigerer Preise und einer größeren Auswahl von Produkten und Dienstleistungen zu kommen;
    • die Verbesserung des Regulierungsumfelds, in dem Unternehmen tätig sind, insbesondere zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU);
    • die Förderung von Privatinvestitionen in Forschung und Innovation, insbesondere in den Informationstechnologie- und Kommunikationssektor und die digitale Wirtschaft.
  • Leitlinie 3: Beseitigung wesentlicher Hindernisse für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung in der EU durch
  • Leitlinie 4: Verbesserung der Nachhaltigkeit und Wachstumsfreundlichkeit öffentlicher Finanzen durch
    • die Durchführung einer Fiskalpolitik, die mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt (d. h. Defizite und Schuldenstände auf einem nachhaltigen Niveau zu halten) übereinstimmen, um durch koordiniertere Maßnahmen positive Spillover-Effekte für das Wachstum zu bewirken. Dies dürfte den EU-Ländern, die keinen haushaltspolitischen Handlungsspielraum (d. h. Spielraum innerhalb ihrer öffentlichen Finanzen) haben, die Möglichkeit geben, diesen wiederzuerlangen, und den Ländern, die ihn haben, eine Ankurbelung der einheimischen Nachfrage ermöglichen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Investitionen liegt;
    • die Konzentration auf wachstumsfördernde Ausgaben (z. B. Bildung, Qualifikationen, Forschung und Entwicklung, Innovationen und Investitionen in Netzwerke mit positiven Auswirkungen auf die Produktivität);
    • eine Verlagerung hin zu wachstumsfreundlicheren Steuern und die Verbesserung des Steuersystems durch die Verbreiterung der Steuerbemessungsgrundlage sowie die Stärkung der Steuerverwaltung, die Vereinfachung des Steuersystems und die Bekämpfung von Steuerbetrug und aggressiver Steuerplanung.

RECHTSAKT

Empfehlung (EU) 2015/1184 des Rates vom 14. Juli 2015 über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union (ABl. L 192 vom 18.7.2015, S. 27-31)

Letzte Aktualisierung: 25.02.2016

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