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Document 32015H1184
Grundzüge der Wirtschaftspolitik für die EU-Länder
Im Einklang mit Artikel 121 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union veröffentlicht der Rat Grundzüge der Wirtschaftspolitik für die EU-Wirtschaft. Dabei handelt es sich um Grundzüge makroökonomischer und struktureller Maßnahmen, die der Koordinierung der Wirtschaftspolitik der EU-Länder dienen, um gemeinsame Ziele zu erreichen.
Zusammen mit den für die Beschäftigungspolitik der EU-Länder geltenden Leitlinien, die jedes Jahr gemäß einem separaten Artikel (Artikel 148 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) veröffentlicht werden, bilden sie die integrierten Leitlinien für die Umsetzung der Strategie Europa 2020.
Die Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008 hat erhebliche Schwächen in der EU aufgezeigt, verschärft und deutlich gemacht, wie eng die Volkswirtschaften der EU-Länder miteinander verflochten sind. Mit dem neuesten Paket von Leitlinien von 2015 werden folgende Ziele verfolgt:
Der Rat empfiehlt, dass die EU-Länder und gegebenenfalls die EU insgesamt in ihrer Wirtschaftspolitik den folgenden Grundzügen Rechnung tragen.
Empfehlung (EU) 2015/1184 des Rates vom 14. Juli 2015 über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union (ABl. L 192 vom 18.7.2015, S. 27-31)
Letzte Aktualisierung: 25.02.2016