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Document 32006L0067

Strategische Erdölvorräte

Rechtlicher Status des Dokuments Diese Zusammenfassung wurde archiviert und wird nicht aktualisiert. Aktualisierte Informationen zum Thema unter 'Erdölsicherheitsvorräte' .

Strategische Erdölvorräte

Die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdölvorräten zu halten, gewährleistet die sichere Versorgung der Europäischen Union (EU) mit Erdöl. Aufgrund der Bedeutung des Erdöls für den Energiemix der EU, der starken Abhängigkeit der EU vom Ausland bei der Versorgung mit Erdölerzeugnissen und der unsicheren geopolitischen Lage in mehreren Erzeugerregionen muss der unterbrechungsfreie Zugang der Verbraucher zu Erdölerzeugnissen sichergestellt werden.

RECHTSAKT

Richtlinie 2006/67/EG des Rates vom 24. Juli 2006 zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten.

ZUSAMMENFASSUNG

In einem instabilen geopolitischen Kontext, in dem das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage insbesondere wegen der wachsenden Nachfrage neuer großer Abnehmerländer wie China generell angespannt ist, gibt die Abhängigkeit der Europäischen Union (EU) bei der Einfuhr von Erdölerzeugnissen immer mehr Anlass zur Sorge in Bezug auf die wirtschaftlichen Aussichten Europas.

Eine durch eine unerwartete Unterbrechung der Lieferung von Erdölerzeugnissen durch Drittländer hervorgerufene Versorgungskrise könnte die europäische Wirtschaft ernsthaft in Mitleidenschaft ziehen. Zu Versorgungsunterbrechungen kann es auch in der EU kommen.

Um die sichere Versorgung der EU mit Erdöl zu gewährleisten, hat die EU die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, Mindestvorräte an Erdölerzeugnissen zu halten, die bei einer Versorgungskrise eingesetzt werden können, um das fehlende Angebot ganz oder teilweise auszugleichen.

Strategische Pflichtvorräte

Die Mitgliedstaaten müssen Vorräte an Erdölerzeugnissen in einer Höhe anlegen und halten, die mindestens dem nach dem Tagesdurchschnitt errechneten Inlandsverbrauch an 90 Tagen des vorhergehenden Kalenderjahrs entspricht.

Der Berechnung des Tagesinlandsverbrauchs wird Folgendes zugrunde gelegt: Motorbenzin, Flugtreibstoffe, Gasöl, Dieselöl, Leuchtöl, Flugturbinenkraftstoff auf Petroleumbasis und Heizöle.

Zu den Erdölerzeugnissen, die in die statistische Erfassung der strategischen Vorräte einbezogen werden können, gehören in Entladungshäfen gelagerte Bestände, Bestände an Bord von Tankern, die in einem Hafen zur Entladung eingetroffen sind, nach Abschluss der Hafenformalitäten, Bestände in Vorratsbehältern am Ausgangspunkt einer Ölleitung und Bestände in Vorratsbehältern der Raffinerien. Dagegen sind bestimmte Erdölerzeugnisse von der statistischen Erfassung auszunehmen, etwa noch nicht gefördertes einheimisches Erdöl, die als Bunkervorräte für die Seeschifffahrt bestimmten Bestände, die Bestände, die sich in Ölleitungen, Straßentankwagen, Kesselwagen, Vorratsbehältern der Abgabestationen und bei Kleinverbrauchern befinden, sowie die bei den Streitkräften befindlichen bereitgehaltenen Bestände.

Mitgliedstaaten mit einheimischer Erdölförderung können diese bis zu einem bestimmten Prozentsatz von ihrer Pflichtvorratsmenge abziehen. Der Abzug darf jedoch 25 % des Inlandsverbrauchs des jeweiligen Mitgliedstaates nicht übersteigen.

Die Mitgliedstaaten dürfen in die statistische Erfassung ihrer strategischen Vorräte nur die Bestände aufnehmen, die ihnen im Fall einer Erdölversorgungskrise zur vollen Verfügung stehen.

Regelungen für die Vorratshaltung

Die Vorratshaltungsregelungen müssen gewährleisten, dass die Vorräte für die Mitgliedstaaten verfügbar und zugänglich sind, damit diese im Fall einer Versorgungskrise sofort reagieren können. Die Mitgliedstaaten müssen in einem solchen Fall die Nutzung der Vorräte kontrollieren können, so dass diese unverzüglich zum Nutzen derjenigen Gebiete verfügbar gemacht werden können, deren Versorgung mit Erdöl am nötigsten ist.

Die Vorratshaltung kann auf einem System beruhen, bei dem selbige teilweise oder ganz an eine Stelle oder Körperschaft, die die Vorräte hält, delegiert wird. Die Mitgliedstaaten sorgen bei ihren Vorratshaltungsregelungen für Transparenz sowie für faire, nicht diskriminierende Rahmenbedingungen.

Die Vorräte können außerhalb des nationalen Hoheitsgebiets in einem anderen Mitgliedstaat gehalten werden. Der Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet diese Vorräte im Rahmen einer solchen Übereinkunft angelegt sind, kontrolliert diese Vorräte und stellt sicher, dass sie wirklich verfügbar sind. Er bezieht sie in seine statistische Erfassung nicht ein.

Die Mitgliedstaaten müssen ihre Vorräte behördlich überwachen, d. h. ihre Kontrolle gewährleisten. Diese Kontrollverfahren müssen durch eine abschreckend wirkende Sanktionsregelung ergänzt werden.

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission einen statistischen Nachweis über die am Ende eines jeden Monats vorhandenen Vorräte; sie geben dabei an, wie viel Tagen durchschnittlichen Verbrauchs im vorhergehenden Kalenderjahr diese Vorräte entsprechen.

Koordinierung

Im Fall einer Versorgungskrise wird für ein koordiniertes Vorgehen gesorgt und veranlasst die Kommission auf Ersuchen eines Mitgliedstaates oder von sich aus eine Konsultation zwischen den Mitgliedstaaten.

Grundsätzlich sehen die Mitgliedstaaten — außer in besonderen Dringlichkeitsfällen — davon ab, vor einer solchen Konsultation den Vorräten Mengen zu entnehmen, die ein Absinken unterhalb des vorgeschriebenen Mindestbestands der Vorräte zur Folge hätten.

Die Mitgliedstaaten müssen die Kommission über alle Mengen, die den Reservevorräten entnommen werden, unterrichten (Zeitpunkt, zu dem die Vorräte den vorgeschriebenen Mindestbestand unterschritten haben, Gründe für die Entnahmen, zur Auffüllung der Vorräte getroffene Maßnahmen, voraussichtliche Entwicklung der Vorräte während des Zeitraums, in dem sie unterhalb der vorgeschriebenen Mindestgrenze bleiben).

Hintergrund

Seit dem Ende der 1960er Jahre ist sich die Europäische Union darüber im Klaren, dass möglichen Erdölversorgungsengpässen vorgebeugt werden muss. So wurde mit der Richtlinie 68/414/EWG die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, strategische Erdölvorräte anzulegen und zu halten, begründet. Danach wurde durch die Richtlinie 72/425/EWG die Pflicht zur Haltung von Vorräten in einer Höhe, die ursprünglich einem täglichen Inlandsverbrauch von 65 Tagen entsprach, auf eine Vorratsmenge erweitert, die mindestens 90 Tagen entsprach. Die Richtlinie 98/93/EG hat die Modalitäten der Richtlinie 68/414/EWG weiter ausgebaut und verschärft. Im Interesse der Klarheit und Effizienz wurden diese Richtlinien durch die Richtlinie 2006/67/EG kodifiziert und somit aufgehoben.

Mit Blick auf und für den Fall einer Versorgungskrise kann der Ausgleich des fehlenden Angebots dadurch, dass die von den Mitgliedstaaten angelegten Vorräte auf den Markt gebracht werden, nur dann wirksam sein, wenn dies mit ergänzenden Maßnahmen einhergeht (Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und somit zur Senkung des Verbrauchs an Erdöl und Erdgas, Vertiefung des Dialogs mit den Förderländern, ausführlichere Analyse der Märkte im Interesse einer besseren Vorhersehbarkeit, Diversifizierung der Energiequellen vor allem durch die Förderung erneuerbarer Energien usw.).

Diese Richtlinie wird durch die Richtlinie 2009/119/EG mit Wirkung vom 31. Dezember 2012 aufgehoben.

Bezug

Rechtsakt

Inkrafttreten

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Richtlinie 2006/67/EG

28.8.2006

-

ABl. L 217 vom 8.8.2006

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Entscheidung 77/706/EWG des Rates zur Festsetzung eines gemeinsamen Richtwerts für die Einschränkung des Primärenergieverbrauchs bei Schwierigkeiten in der Versorgung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen [Amtsblatt L 292 vom 16.11.1977].

Geändert durch Entscheidung 79/639/EWG [Amtsblatt L 183 vom 19.7.1979]. Die Mitgliedstaaten können dazu verpflichtet werden, ihren Erdölverbrauch einzuschränken. So ist in der Entscheidung geregelt, dass die Kommission als Richtwert eine Einschränkung des Verbrauchs an Erdölerzeugnissen in Höhe von bis zu 10 % des normalen Verbrauchs festsetzen kann.

See also

  • Weitere Informationen sind den Internetseiten der GD Energie und Verkehr zu entnehmen, die dem Thema „Erdöl“ (EN) und insbesondere dem Thema „Strategische Vorräte“ (EN) gewidmet sind.

Letzte Änderung: 16.11.2009

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