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Document 31985L0577

Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

Rechtlicher Status des Dokuments Diese Zusammenfassung wurde archiviert und wird nicht aktualisiert. Aktualisierte Informationen zum Thema unter 'Verbraucherinformation, Widerrufsrecht und andere Verbraucherrechte' .

Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

Die Europäische Union schützt die Verbraucher vor missbräuchlichen Handelspraktiken im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen.

RECHTSAKT

Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20 Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen.

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Richtlinie gilt für Verträge, die über Warenlieferungen oder Dienstleistungen zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher in folgenden Fällen geschlossen werden:

  • während eines vom Gewerbetreibenden außerhalb von dessen Geschäftsräumen organisierten Ausflugs;
  • anlässlich eines Besuchs des Gewerbetreibenden in der Wohnung des Verbrauchers;
  • am Arbeitsplatz des Verbrauchers, falls der Besuch nicht auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers erfolgt.

Die Richtlinie gilt auch für:

  • Verträge über andere Warenlieferungen oder Dienstleistungen als diejenigen, für die der Verbraucher um einen Besuch gebeten hat, sofern der Verbraucher nicht wissen konnte, dass diese zu den beruflichen Tätigkeiten des Gewerbetreibenden gehören;
  • für vertragliche oder nicht vertragliche Angebote des Verbrauchers, unabhängig davon, ob der Verbraucher durch dieses Angebot vor Vertragsabschluss gebunden ist oder nicht.

Verträge, die nicht unter die Richtlinie fallen

Die Richtlinie gilt nicht für:

  • Verträge über den Bau, den Verkauf, die Miete von Immobilien oder über Rechte an Immobilien. Dagegen werden Verträge über die Reparatur bestehender Immobilien sowie Verträge über die Lieferung von Waren und über ihre Einfügung in Immobilien von dieser Richtlinie erfasst;
  • die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die regelmäßig geliefert werden;
  • die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Vertrag anhand eines Katalogs geschlossen wird, den der Verbraucher in Abwesenheit des Gewerbetreibenden eingehend zur Kenntnis nehmen kann, falls vorgesehen ist, dass zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Geschäft eine ständige Verbindung aufrechterhalten wird, und falls der Verbraucher über sein Warenrückgaberecht innerhalb von sieben Tagen oder über sein Rücktrittsrecht innerhalb dieser Frist informiert wird;
  • Versicherungsverträge;
  • Verträge über Wertpapiere.

Ausnahmeregelungen

Die Mitgliedstaaten können beschließen, dass diese Richtlinie nicht für Verträge unter einem bestimmten Wert gilt. Zudem können sie für Verträge, die unmittelbar mit der Ware oder der Dienstleistung in Verbindung stehen, eine Ausnahmeregelung anwenden.

Referencer

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Richtlinie 85/577/EWG

20.1.1986

23.12

ABl. L, 31.12.1985

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) [Amtsblatt L 149 vom 11.6.2005].

Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum – Anhang II - Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung – Liste nach Artikel 23 [Amtsblatt L 1 vom 3.1.1994].

Die Richtlinie 85/577/EWG wird in das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) aufgenommen. Dadurch gilt sie für Island, Liechtenstein und Norwegen.

See also

  • Website der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher (EN) der Europäischen Kommission

Letzte Änderung: 04.05.2011

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