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Document 22017A1209(01)
Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Mongolei
Beschluss 2012/273/EU des Rates zur Unterzeichnung des Rahmenabkommens mit der Mongolei
Beschluss (EU) 2017/2270 des Rates über den Abschluss des Rahmenabkommens mit der Mongolei
Das Abkommen richtet einen politischen Dialog zwischen der Europäischen Union (EU) und der Mongolei zu folgenden Zwecken ein:
Mit dem Beschluss 2012/273/EU wird die Unterzeichnung des Partnerschaftsabkommens durch die EU gebilligt.
Mit dem Beschluss (EU) 2017/2270 wird das Abkommen selbst gebilligt.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, einen umfassenden Dialog zu führen und ihre Kooperation fortzusetzen. Dazu zählt die Zusammenarbeit
Mittel der Zusammenarbeit
Gemeinsamer Ausschuss
Ein gemischter Ausschuss, der sich aus Vertretern beider Vertragsparteien zusammensetzt, hat die Aufgabe,
Die Vereinbarung ist am 1. November 2017 in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits (ABl. L 326 vom 9.12.2017, S. 7-35).
Beschluss 2012/273/EU des Rates vom 14. Mai 2012 über die Unterzeichnung im Namen der Union des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits (ABl. L 134 vom 24.5.2012, S. 4).
Beschluss (EU) 2017/2270 des Rates vom 9. Oktober 2017 über den Abschluss des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits (ABl. L 326 vom 9.12.2017, S. 5-6).
Mitteilung über das Inkrafttreten des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits (ABl. L 336 vom 16.12.2017, S. 1).
Letzte Aktualisierung: 16.01.2023