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Document 12016E126

Die Rolle der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Kommission – GD ECFIN

Die Rolle der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Kommission – GD ECFIN

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Artikel 121 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

Artikel 126 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

WAS IST DER ZWECK VON ARTIKEL 121 UND 126 DES VERTRAGS ÜBER DIE ARBEITSWEISE DER EUROPÄISCHEN UNION?

Artikel 121 und 126 des AEUV sehen die Überwachung der Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsleistung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) unter Mitwirkung der Europäischen Kommission vor.

  • Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission Informationen über ihre jeweilige Wirtschaftspolitik vorlegen.
  • Droht die Wirtschaftspolitik eines EU-Landes die Wirtschafts- und Währungsunion zu gefährden, kann die Kommission eine Verwarnung an das Land und Empfehlungen an den Rat richten (Art. 121).
  • Die Kommission hat die Entwicklung der Haushaltslage in den EU-Ländern zu überwachen und kann bei schwerwiegenden Politikfehlern Empfehlungen an den Rat richten, ein Verfahren gegen das betreffende Land zu eröffnen.

Die Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen (GD ECFIN) ist eine Kommissionsdienststelle, deren Ziel es ist, zur Steigerung des wirtschaftlichen Wohlstands der Bürger in der EU und darüber hinaus beizutragen, indem sie die Entwicklung wettbewerbsfähiger Wirtschaftssysteme mit hoher Beschäftigungsquote fördert.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Aufgaben

Die Dienststelle trägt zur Entwicklung von Politiken bei, die auf ein nachhaltiges, integratives Wirtschaftswachstum ausgerichtet sind, während gleichzeitig die makroökonomische und finanzielle Stabilität gewahrt bleibt. Unter anderem

  • führt sie notwendige Strukturreformen durch;
  • verfolgt sie das Ziel, solide öffentliche Finanzen und einen angemesseneren Policy-Mix (die richtige Kombination politischer Maßnahmen, um Wachstum und Beschäftigung zu maximieren) zu erreichen und aufrecht zu erhalten;
  • fördert sie Investitionen in Produktivkapital (Waren und Infrastruktur, die zur Schaffung von Wachstum beitragen) und in Humankapital (Ausbildung und Bildung).

Wichtigste Ziele

Die Bemühungen der Dienststelle konzentrieren sich auf die Erreichung von zwei allgemeinen Zielen der Kommission:

  • neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen;
  • eine vertiefte, gerechtere Wirtschafts- und Währungsunion.

Dazu hat sie eine Strategie erarbeitet, in deren Rahmen fünf spezifische Ziele verfolgt werden:

  • die Unterstützung wachstums- und beschäftigungsfördernder Politiken im Euro-Währungsgebiet und der EU;
  • die Förderung der makroökonomischen und finanziellen Stabilität im Euro-Währungsgebiet und in der EU;
  • die Förderung von Investitionen in der EU;
  • die Förderung von Wohlstand über die EU hinaus;
  • die Verbesserung des effizienten Funktionierens der Wirtschafts- und Währungsunion.

Europäisches Semester

Das Europäische Semester wurde eingerichtet, um die Wirtschaftspolitiken in der ganzen EU im Jahresverlauf zu koordinieren und die wirtschaftlichen Herausforderungen der EU anzugehen. Die GD ECFIN spielt dabei eine zentrale Rolle, indem sie:

  • die haushaltspolitischen und wirtschaftlichen Herausforderungen und die Politikplanung jedes Landes einer ausführlichen Analyse unterzieht;
  • für jedes EU-Land maßgeschneiderte politische Leitlinien samt länderspezifischer Empfehlungen erstellt, die in den folgenden 12 bis 18 Monaten umzusetzen sind; und anschließend
  • die wirtschaftlichen Entwicklungen und die Umsetzung der Reformen überwacht.

Einleitung von Verfahren

Die GD ECFIN spielt eine wichtige Rolle bei der Einleitung von Verfahren gegen EU-Länder im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) und des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht (VMU):

  • In Situationen, in denen das Haushaltsdefizit oder die öffentliche Schuld eines EU-Landes als im Vergleich zu bestimmten festgelegten Referenzwerten übermäßig angesehen wird, kann die Kommission einen Bericht erstellen, um ein Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (VÜD) einzuleiten, und dem Rat die Eröffnung eines VÜD empfehlen. Ferner kann die Kommission eine Verwarnung an die Länder richten, die ihr mittelfristiges Haushaltsziel nicht einhalten.
  • Die GD ECFIN stellt den Hauptteil der Analyse im Warnmechanismus-Bericht (WMB) und den Großteil der eingehenden Prüfungen bereit und übernimmt Koordinierungsaufgaben bei bestimmten Aspekten der VMU-Überwachung. Bei schwerwiegenderen Ungleichgewichten kann die Kommission die Einleitung eines Verfahrens bei einem übermäßigen Ungleichgewicht als Teil der korrektiven Komponente des VMU vorschlagen. Anschließend überwacht die GD ECFIN die Korrektur der übermäßigen Ungleichgewichte.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Dritter Teil – Die internen Politiken und Maßnahmen der Union – Titel VIII – Die Wirtschafts- und Währungspolitik – Kapitel 1 – Die Wirtschaftspolitik – Artikel 121 (ex-Artikel 99 EGV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 97-98)

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Dritter Teil – Die internen Politiken und Maßnahmen der Union – Titel VIII – Die Wirtschafts- und Währungspolitik – Kapitel 1 – Die Wirtschaftspolitik – Artikel 126 (ex-Artikel 104 EGV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 99-102)

Letzte Aktualisierung: 03.09.2021

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