Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52011DC0066

    Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

    Rechtlicher Status des Dokuments Diese Zusammenfassung wurde archiviert und wird nicht mehr aktualisiert, weil das zusammengefasste Dokument nicht mehr in Kraft ist oder nicht mehr die derzeitige Situation widerspiegelt.

    Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

    Die Europäische Union (EU) möchte, dass alle Kleinkinder an frühkindlichen Betreuuungs-, Bildungs- und Erziehungsangeboten teilnehmen können. Um dieses Ziel zu erreichen, legt die Kommission eine Agenda für die gemeinsame Arbeit der Mitgliedstaaten vor, die sie mit begleitenden Aktionen unterstützt.

    RECHTSAKT

    Mitteilung der Kommission vom 17. Februar 2011 „Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung: der bestmögliche Start für alle unsere Kinder in die Welt von morgen“ [KOM(2011) 66 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

    ZUSAMMENFASSUNG

    Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) ist von grundlegender Bedeutung. Sie bildet das Fundament für lebenslanges Lernen, aber auch für soziale Integration, persönliche Entwicklung und spätere Beschäftigungsfähigkeit. Sie trägt zur Umsetzung von zwei Kernzielen der Strategie Europa 2020 bei: die Schulabbrecherquote auf unter 10 % zu senken und 20 Mio. Menschen aus der Armut zu befreien.

    Bis 2020 möchte die Europäische Union (EU) sicherstellen, dass 95 % der Kinder zwischen vier Jahren und dem Schulpflichtalter an der FBBE teilhaben.

    FBBE für alle

    In der frühen Kindheit kann über Bildung die Entwicklung von Kindern am besten beeinflusst werden. Daher müssen alle Kleinkinder Zugang zur FBBE haben.

    Dies gilt insbesondere für Kinder aus benachteiligten Umfeldern, da die dem Schulabbruch entgegenwirkende FBBE ihnen aus der Armut heraushelfen kann. Sie trägt außerdem zur besseren Integration von Kindern mit Behinderungen und zur späteren Integration in reguläre Schulen bei.

    Voraussetzung für den umfassenden Zugang zur FBBE ist eine effiziente Finanzierung. Die Vorschulerziehung ist der Bildungsbereich mit dem höchsten Ertrag. Dennoch ist sie gleichzeitig der Bereich, in den die Mitgliedstaaten am wenigsten investieren. Außerdem muss die Finanzierung ausgeglichen sein. So erfolgt die Betreuung von Kindern unter drei Jahren häufig in privaten Einrichtungen, zu denen Familien mit geringen Einkünften keinen Zugang haben.

    Um einen allgemeinen Zugang zur FBBE zu gewährleisten, schlägt die Agenda für die gemeinsame Arbeit der Mitgliedstaaten Folgendes vor:

    • Nutzung der FBBE zur Unterstützung der Integration und zur Bekämpfung von Schulabbruch;
    • Ausweitung des Zugangs zur FBBE für Kinder aus benachteiligten Umfeldern, Migranten und Roma-Kinder;
    • Sammlung von Informationen zu Vorteilen und Auswirkungen eines allgemeinen FBBE-Angebots im Vergleich zu einem zielgruppenspezifischen Angebot;
    • Einrichtung effizienter Finanzierungsmodelle und des richtigen Gleichgewichts zwischen öffentlichen und privaten Investitionen.

    Qualität der FBBE

    In den ersten Lebensjahren legen die Kinder den Grundstein für die wichtigsten Verhaltensweisen und -muster. Daher darf sich die FBBE nicht nur auf kognitive Aspekte beschränken, sondern muss auch ein Curriculum vorsehen, das allen ihren Bedürfnissen entspricht (kognitiver, emotionaler, sozialer und physischer Art).

    Voraussetzung für die Qualität der FBBE sind auch qualifizierte Mitarbeiter. Ihre Professionalisierung und Spezialisierung müssen weiter verbessert und zudem für einen höheren Männeranteil gesorgt werden, da Frauen bei weitem in der Überzahl sind.

    Eine Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Politikbereichen wie Bildungs-, Beschäftigungs-, Gesundheits- und Sozialpolitik aber auch zwischen den verschiedenen Regierungs- und Bildungsebenen ist unerlässlich. Ebenso ist die Einbeziehung der beteiligten Akteure und der Eltern notwendig.

    Um die Qualität der FBBE sicherzustellen, sieht die Agenda für die gemeinsame Arbeit der Mitgliedstaaten Folgendes vor:

    • Ausarbeitung von Curricula, die die unterschiedlichen Bedürfnisse von Kleinkindern erfüllen;
    • Förderung der Professionalisierung der FBBE-Mitarbeiter, indem für bestimmte Aufgaben spezielle Qualifikationen verlangt werden;
    • Entwicklung von Strategien, um qualifizierte Mitarbeiter für die FBBE zu gewinnen, auszubilden und zu binden;
    • Verbesserung des Geschlechterverhältnisses bei FBBE-Mitarbeitern;
    • Entwicklung hin zu guten, effizienten und ausgewogenen FBBE-Systemen, in denen Betreuung, Erziehung und Bildung integriert sind;
    • Erleichterung des Übergangs von der Familie in die Betreuung/Erziehung/Bildung sowie des Übergangs zwischen Bildungsstufen;
    • Entwicklung eines kohärenten, gut koordinierten pädagogischen Rahmens unter Einbeziehung der beteiligten Akteure.

    Maßnahmen der Kommission

    Ergänzend zur Agenda für die politische Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten schlägt die Kommission vor:

    VERBUNDENE RECHTSAKTE

    Schlussfolgerungen des Rates zur frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung: der bestmögliche Start für alle unsere Kinder in die Welt von morgen: [Amtsblatt C 175 vom 15.6.2011].

    Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 8. September 2006 „Effizienz und Gerechtigkeit in den europäischen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung“ [KOM(2006) 481 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

    Letzte Änderung: 27.06.2011

    nach oben