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Document 32019R0945
Unbemannte Luftfahrzeugsysteme – Anforderungen an die Konstruktion und Herstellung
Sie legt die Merkmale und Fähigkeiten fest, die Drohnen (unbemannte Luftfahrzeuge und die Ausrüstung für deren Fernsteuerung) für einen sicheren Flug aufweisen müssen, und soll die Investitionen und Innovationen der Branche fördern. Die delegierte Verordnung behandelt auch die Bedingungen für Betreiber von unbemannten Luftfahrtsystemen aus Nicht-EU-Ländern.
Die delegierte Verordnung deckt drei Hauptbereiche ab:
Betriebskategorien
Die Verordnungen gelten für drei Kategorien des Drohnenbetriebs gemäß einem von der Europäischen Kommission erlassenen Durchführungsrechtsakt, Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 (siehe Zusammenfassung).
Sie gilt nicht für Drohnen, die ausschließlich in Innenräumen betrieben werden.
Technische Vorschriften und Anforderungen
Die Verordnung legt Vorschriften für zwei unterschiedliche Klassen des Drohnenbetriebs fest.
1. Offene oder spezielle Betriebskategorien mit Betriebserklärung, Zubehör mit einem Kennzeichen zur Identifizierung ihrer Klasse und Zusatzgeräte für die Fernidentifikation. Diese Vorschriften und Anforderungen decken mehrere Bereiche ab, darunter:
2. Spezielle und zulassungspflichtige Kategorien, außer wenn diese gemäß einer Erklärung durchgeführt werden. Diese Vorschriften und Anforderungen betreffen:
Nicht-EU-Betreiber
Mit bestimmten Ausnahmen müssen Drohnenbetreiber, die in einem Nicht-EU-Land ihren Hauptgeschäftssitz haben bzw. dort niedergelassen oder ansässig sind, die Verordnung einhalten, wenn sie im einheitlichen europäischen Luftraum agieren.
Sie ist am 1. Juli 2019 in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 der Kommission vom 12. März 2019 über unbemannte Luftfahrzeugsysteme und Drittlandbetreiber unbemannter Luftfahrzeugsysteme (ABl. L 152 vom 11.6.2019, S. 1-40).
Nachfolgende Änderungen der Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2019/945 wurden in den Originaltext aufgenommen. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (ABl. L 152 vom 11.6.2019, S. 45-71).
Siehe konsolidierte Fassung.
Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2111/2005, (EG) Nr. 1008/2008, (EU) Nr. 996/2010, (EU) Nr. 376/2014 und der Richtlinien 2014/30/EU und 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 552/2004 und (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates (ABl. L 212 vom 22.8.2018, S. 1-122).
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: 08.12.2021