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Document 32016R0792

Harmonisierte Inflationsmessung innerhalb der EU

Harmonisierte Inflationsmessung innerhalb der EU

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2016/792 – harmonisierte Verbraucherpreisindizes und der Häuserpreisindex

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Mit dieser Verordnung wird ein gemeinsames Regelwerk für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung harmonisierter Verbraucher- und Häuserpreisindizes auf nationaler Ebene sowie auf Ebene der EU festgelegt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Die Verordnung gilt für
    • den harmonisierten Verbraucherpreisindex* (HVPI);
    • den harmonisierten Verbraucherpreisindex zu konstanten Steuersätzen (HVPI-KS);
    • den harmonisierten Preisindex für selbst genutztes Wohneigentum (OOH);
    • den harmonisierten Häuserpreisindex (HPI).
  • Die nationalen Behörden der EU-Länder
    • stellen dem Statistikamt der Europäischen Kommission, Eurostat, alle harmonisierten Indizes bereit;
    • aktualisieren jedes Jahr die Gewichtungen der Güterkategorien für die Indizes.
  • Jegliche Preisänderungen bei von Haushalten gekauftem Wohneigentum oder bei anderen Produkten, die Haushalte in ihrer Eigenschaft als Selbstnutzer von Wohneigentum kaufen, sind im OOH enthalten, jedoch vom HVPI und HVPI-KS ausgeschlossen.
  • Darüber hinaus sind Daten für die folgenden Bereiche nicht im HVPI und HVPI-KS enthalten:
    • Drogen;
    • Glücksspiele;
    • Prostitution;
    • Lebensversicherungen;
    • Bankdienstleistungen gegen unterstelltes Entgelt (der Wert von Finanzdienstleistungen, die von Finanzinstituten erbracht, jedoch nicht direkt in Rechnung gestellt werden).
  • Die Kommission kann weitere Maßnahmen verabschieden, um sicherzustellen, dass die vergleichbaren harmonisierten Indizes unter einheitlichen Bedingungen erstellt werden, sofern diese keine erhebliche zusätzliche Belastung für die nationalen Behörden darstellen. Diese beinhalten
    • die Stichprobenziehung und Repräsentativität;
    • die Erhebung und Behandlung von Preisen;
    • Ersetzungen und Qualitätsanpassungen;
    • die Berechnung von Indizes;
    • Revisionen;
    • spezielle Indizes;
    • die Behandlung von Gütern* in spezifischen Bereichen.
  • Die nationalen Behörden stellen Eurostat den HVPI und HVPI-KS monatlich und den HPI und OOH-Preisindex vierteljährlich bereit.
  • Die harmonisierten Indizes und ihre Teilindizes werden bei einer größeren Änderung der Methodik, oder von 2015 an alle zehn Jahre an einen neuen gemeinsamen Indexbezug angepasst.
  • Die Kommission musste bis zum 31. Dezember 2018 einen Bericht über die Einbeziehung des OOH-Preisindex in den Erfassungsbereich des HVPI vorlegen.
  • Die Kommission musste bis zum 13. September 2020 einen Bericht über die Nutzung der übertragenen Befugnisse erstellen.

Durchführungsrechtsakte

Im Jahr 2020 nahm die Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1148 an, mit der die methodischen und technischen Spezifikationen gemäß der Verordnung (EU) 2016/792 im Hinblick auf harmonisierte Verbraucherpreisindizes und den Hauspreisindex festlegt werden. Mit der Verordnung

  • werden einheitliche Bedingungen festgelegt für die Erstellung:
    • des HVPI und des HVPI-KT und
    • des OOH-Preisindexes und des HPI;
  • werden die einschlägigen Vorschriften aus den Verordnungen (EG) Nr. 1749/96, (EG) Nr. 2214/96, (EG) Nr. 1687/98, (EG) Nr. 2646/98, (EG) Nr. 1617/1999, (EG) Nr.  2166/1999, (EG) Nr. 2601/2000, (EG) Nr. 2602/2000, (EG) Nr. 1920/2001, (EG) Nr. 1921/2001, (EG) Nr. 1708/2005, (EG) Nr. 701/2006, (EG) Nr. 330/2009, (EU) Nr. 1114/2010 und (EU) Nr. 93/2013, angenommen auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 (die auch durch die Verordnung (EU) 2016/792 ersetzt und aufgehoben wird), integriert und diese Verordnungen aufgehoben.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung (EU) 2016/792 ist am 13. Juni 2016 in Kraft getreten. Sie galt erstmals für die Daten, die sich auf Januar 2017 bezogen.

HINTERGRUND

  • Der HVPI dient der Messung der Inflationsraten auf nationaler und EU-Ebene. Die Kommission und die Europäische Zentralbank nutzen den Index zur Bewertung der Preisstabilität in den EU-Ländern und im Euro-Währungsgebiet.
  • Vergleichbare Preisstatistiken von hoher Qualität sind für die politischen Entscheidungsträger in der EU, für Wissenschaftler und für alle Bürger der EU von wesentlicher Bedeutung.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Verbraucherpreis: der Kaufpreis, der von privaten Haushalten für den Kauf einzelner Güter mittels monetärer Transaktionen entrichtet wird.
Güter: Waren und Dienstleistungen.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2016/792 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und den Häuserpreisindex sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates (ABl. L 135 vom 24.5.2016, S. 11-38)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1148 der Kommission vom 31. Juli 2020 zur Festlegung der methodischen und technischen Spezifikationen nach der Verordnung (EU) 2016/792 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf harmonisierte Verbraucherpreisindizes und den Häuserpreisindex (ABl. L 252 vom 4.8.2020, S. 12-23)

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Ausübung der Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte, die der Kommission gemäß der Verordnung (EU) 2016/792 des Rates über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und den Häuserpreisindex übertragen wurde (COM(2020) 354 final vom 4.8.2020)

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zur Eignung des Preisindex für selbst genutztes Wohneigentum für die Einbeziehung in den Erfassungsbereich des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) (COM(2018) 768 final vom 29.11.2018)

Letzte Aktualisierung: 21.10.2020

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