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Document 32016D2382

    Europäisches Sicherheits- und Verteidigungskolleg

    Rechtlicher Status des Dokuments Diese Zusammenfassung wurde archiviert und wird nicht aktualisiert. Aktualisierte Informationen zum Thema unter 'Europäisches Sicherheits- und Verteidigungskolleg' .

    Europäisches Sicherheits- und Verteidigungskolleg

     

    ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

    Beschluss (GASP) 2016/2382 zur Errichtung eines Europäischen Sicherheits- und Verteidigungskollegs

    WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

    WICHTIGE ECKPUNKTE

    Das ESVK besteht aus einem Netz aus nationalen Instituten, Kollegs, Akademien und Hochschulen der Europäischen Union (EU), die sich mit Fragen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik befassen, sowie dem EU-Institut für Sicherheitsstudien.

    Es arbeitet unter der Gesamtverantwortung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik.

    Es wurde im Juli 2005 gegründet.

    Die wichtigsten Ziele des ESVK sind:

    • Festigung der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungskultur im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) und Förderung der in Artikel 21 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union festgelegten Grundsätze außerhalb der EU;
    • Förderung
    • Unterstützung
      • von Partnerschaften auf EU-Ebene in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung, insbesondere Partnerschaften mit den Ländern, die an GSVP-Missionen teilnehmen;
      • Unterstützung der zivilen Krisenbewältigung auch in den Bereichen Konfliktprävention und Herstellung oder Aufrechterhaltung der für nachhaltige Entwicklung notwendigen Bedingungen;
    • Entwicklung
      • eines gemeinsamen Verständnisses der Funktionsprinzipien der Missionen und Operationen und eines Gefühls einer gemeinsamen europäischen Identität bei dem Personal der GSVP-Missionen und -Operationen;
      • Bereitstellung von Aus- und Fortbildungsangeboten, die dem Bedarf der GSVP-Missionen und -Operationen entsprechen;
      • Ausstattung der Einrichtungen und Organe der EU mit sachkundigem Personal, das alle GSVP- und GASP-Themen effizient bearbeiten kann;
      • Ausstattung der Behörden und Stäbe der EU-Länder mit sachkundigem Personal, das mit den Strategien, den Organen und den Verfahren der EU im Bereich der GASP vertraut ist;

    Die Hauptaufgaben des ESVK bestehen darin, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der GSVP zu organisieren und durchzuführen. Darunter:

    • Grund- und Aufbaulehrgänge zur Förderung eines Verständnisses der GSVP und GASP;
    • Lehrgänge zur Entwicklung von Führungsqualitäten;
    • Lehrgänge zur direkten Unterstützung von GSVP-Missionen und -Operationen;
    • Lehrgänge zur Unterstützung von Partnerschaften der EU und von Ländern, die an GSVP-Missionen und -Operationen teilnehmen;
    • Module zur Unterstützung der zivilen und militärischen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der GSVP und GASP;
    • Lehrgänge für spezielle Zielgruppen oder zu spezifischen Themen;
    • gemeinsame Module, die im Rahmen der Europäischen Initiative zum Austausch junger Offiziere durchgeführt werden.

    Weitere ESVK-Maßnahmen umfassen:

    • Entwicklung von E-Learning-Systemen;
    • Erstellung von Lehrmaterial für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen;
    • Förderung von Austauschprogrammen zwischen Aus- und Fortbildungseinrichtungen; und
    • Management von Ausbildungsmaßnahmen im Bereich der Konfliktprävention und der zivilen Krisenbewältigung.

    Das ESVK verfügt über folgende Struktur:

    • 1.

      Lenkungsausschuss: bestehend aus Vertretern der EU-Länder; verantwortlich für die Gesamtkoordination und -leitung aller ESVK-Maßnahmen.

    • 2.

      Akademischer Exekutivrat: bestehend überwiegend aus hochrangigen Vertretern der zivilen, diplomatischen, polizeilichen und militärischen Institute. Er ist für die Qualität und Kohärenz der ESVK-Ausbildungsmaßnahmen verantwortlich.

    • 3.

      Leiter des ESVK: verantwortlich für die Organisation und Verwaltung der Ausbildungsmaßnahmen des ESVK sowie für die administrative und finanzielle Verwaltung des ESVK.

    • 4.

      ESVK-Sekretariat: unterstützt den Leiter des ESVK bei der Erfüllung seiner Aufgaben.

    Das Personal des ESVK besteht aus Personal, das dem ESVK durch die EU-Organe, den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und die EU-Agenturen abgeordnet wurde, sowie aus nationalen Sachverständigen, die von den EU-Ländern entsandt wurden. Das Sekretariat erhält logistische Unterstützung durch den EAD und befindet sich am selben Standort wie der EAD.

    Haushalt

    Das ESVK erhält einen jährlichen Beitrag aus dem EU-Haushalt. Neben Sachleistungen für ESVK-Ausbildungsmaßnahmen erhält der ESVK zusätzliche Finanzmittel von den EU-Ländern und -Organen oder anderen Spendern.

    WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

    Er ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten.

    HAUPTDOKUMENT

    Beschluss (GASP) 2016/2382 des Rates vom 21. Dezember 2016 zur Errichtung eines Europäischen Sicherheits- und Verteidigungskollegs (ESVK) und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/189/GASP (ABl. L 352 vom 23.12.2016, S. 60-73)

    Nachfolgende Änderungen des Beschlusses (GASP) 2016/2382 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

    VERBUNDENE DOKUMENTE

    Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union – Titel V – Allgemeine Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union und besondere Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Kapitel 1 – Allgemeine Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union – Artikel 21 (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 28-29)

    Beschluss 2013/189/GASP des Rates vom 22. April 2013 zur Errichtung eines Europäischen Sicherheits- und Verteidigungskollegs (ESVK) und zur Aufhebung der Gemeinsamen Aktion 2008/550/GASP (ABl. L 112 vom 24.4.2013, S. 22-29)

    Siehe konsolidierte Fassung.

    Letzte Aktualisierung: 04.10.2018

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